Sind die Gläubiger denn dazu verpflichtet, nach Erhalt des jährlichen Berichts des TH\'s umgehend Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Meinung wären ich würde meinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen???
Oder können die Gläubiger am Ende der WVP eine Verweigerung der RSB beantragen, mit dem Verweis, daß ich im z.B. Jahre 2006 meinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen bin???
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