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Autor Thema: ist geld für "verpflegung" pfändbar?  (Gelesen 5298 mal)

Momo72

ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« am: 25. April 2016, 23:43:28 »

hallo foris

ich habe nochmal eine frage. mein mann hat nun den arbeitgeber gewechselt und hat im letzten monat genau zwei wochen beim alten arbeitgeber gearbeitet und zwei wochen beim neuen.
wie erwartet haben beide für sich keine pfändbaren anteile abgeführt, weil es jeweils zuwenig war. zusammen gerechnet müßte nun aber doch etwas abgerechnet werden (es wurden insgesammt 1350 euro ausgezahlt)
wir werden beide abrechnungen nun einfach dem TH zuschicken mit der bitte uns mitzuteilen wieviel wir ihm noch überweisen sollen
nun möchten wir aber trotzdem hier fragen wie es aussieht mit einem posten auf der abrechnung des neuen arbeitsgebers
Verpflegung Steuerfrei....120 euro

ist das pfändbar?

wir fragen deswegen hier nochmal nach weil der TH meines mannes (oder auch seine sekretärinnen, wer auch immer) sich bis jetzt nicht mit ruhm bekleckert haben hinsichtlich dem wissen um eine Inso. oder er hat immer nur versucht uns für dumm zu verkaufen.. zum anfang der inso wollte er uns zb verkaufen das er entscheiden könnte ob ich als ehefrau wegen meinem einkommen als unterhaltspflichtige person ausgeschlossen werden kann. sehr zu seinem ärger haben wir damals nicht klein beigegeben und er mußte dann doch erst einen antrag bei gericht stellen. deswegen vermuten wir nun das er diese 120 euro auch erstmal einfordern würde auch falls sie ihm gar nicht zustehen.
ich hoffe es ist verständlich wie ich das beschrieben hab
lg
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Poldie

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Re: ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« Antwort #1 am: 27. April 2016, 00:19:07 »

Liebe Momo, ich fand deine Frage interessant und, obwohl mich das Problem nicht betrifft, habe danach dann gegoogelt. Nix Eindeutiges gefunden, nur wackelige Bruchstücke. Es ließ sich nicht kopieren leider (komische Datei-Form nur zum lesen).
Was ich gefunden habe:
1. Verpflegungsgeld wurde wohl als Arbeitsentgelt anerkannt.
2. Für die Pfändung unantastbar nur als Naturalleistung. In Geldform wohl doch, bzw. gut (was für dich aber schlecht ist) möglich.

Lass dich aber durch meine Info nicht verunsichern. Wie gesagt - die ist ziemlich wackelig. :? Würde mich freuen, wenn die sich nicht bestätigt. :wink:

« Letzte Änderung: 27. April 2016, 00:27:48 von Poldie »
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Wandervogel

Re: ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« Antwort #2 am: 27. April 2016, 09:56:04 »

Es ist die Frage, ob es eine Aufwandsentschädigung ist, die wäre unpfändbar, oder ein allgemeiner Zuschuss. Wenn das Verpflegungsgeld eine Entschädigung dafür ist, dass man aus beruflichen Gründen teuer auswärts essen muss, wäre es eine Aufwandentschädigung.
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Momo72

Re: ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« Antwort #3 am: 27. April 2016, 12:40:21 »

also nur an der formulierung: verpflegung steuerfrei kann man das nicht festmachen?
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KarlPaul

Re: ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« Antwort #4 am: 27. April 2016, 20:24:56 »

Der (auch steuerfreie) Verpflegungskostenmehraufwand ist nicht pfändbar, siehe §850a ZPO.
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Momo72

Re: ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« Antwort #5 am: 01. Mai 2016, 00:25:02 »

wir haben jetzt dem TH erstmal beide abrechnungen zugeschickt mit der bitte uns auszurechnen was wir an abtretung überweisen sollen. mal sehen was dabei rum kommt
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Momo72

Re: ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« Antwort #6 am: 14. Mai 2016, 13:37:51 »

nun werd ich das thema nochmal aufgreifen müssen
wir hatten dem TH ja die abrechnungen vom märz zugesannt, und wie erwartet hat er das geld für die verpflegung mit dabeigerechnet :uneinsichtig:

dabei hab ich nun noch eine frage
die abrechnung für den monat april hat mein mann nun auch gestern bekommen. diesmal waren 203 euro verpflegungsgeld auf der abrechnung, gehalt 1069 euro. abgeführt an den TH wurde also nichts. im goßen und ganzen wird das auch so bleiben. sein grundlohn bleibt ja gleich. kann der TH jetzt verlangen das mein mann sich einen job sucht bei dem wieder pfändbare anteile an die gläubiger abgeführt werden können?
wenn ja wäre das echt übel für uns. die arbeit ist nicht weit weg und er arbeitet ja zur zeit noch für eine zeitarbeitsfirma dort, es wurde ihm aber schon in aussicht gestellt das er bald übernommen werden wird von dem auftraggeber. da das lager erst ganz neu ist und mein mann dort auch aufstiegschanchen hätte möchten wir auf jeden fall das er dort arbeiten kann  :rougi:
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KarlPaul

Re: ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« Antwort #7 am: 14. Mai 2016, 16:13:05 »

Ist Dein Mann vom alten Arbeitgeber (unverschuldet) entlassen worden oder hat Dein Mann dort selbst gekündigt? 
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Momo72

Re: ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« Antwort #8 am: 14. Mai 2016, 22:28:36 »

nein mein mann hat natürlich nicht gekündigt. das war auch eine stelle bei einer zeitarbeitsfirma und der kunde hat ihn von einem tag auf den anderen abbestellt. die zeitarbeitsfirma hatte sonst keine stelle wo sie meinen mann einsetzen konnten und haben ihn gekündigt. klar wenn sie keine arbeit für ihn haben...
zum glück hat mein mann aber schon zwei wochen später wieder einen neuen job gehabt. wie gesagt auch nur eine zeitarbeitsfirma und dort verdient er auch weniger als bei der anderen, aber wie gesagt er hat die aussicht recht bald fest bei der firma wo er eingesetzt ist übernommen zu werden. und da mein mann kürzlich eine umschulung zum facharbeiter Lager/Logistik gemacht hat, hat er gute aussichten dort dann auch einen guten posten zu bekommen (ein schichtleiterposten ist noch zu besetzen *hoff* )
wenn der TH jetzt verlangen würde das er die arbeitsstelle wieder wechselt wäre das totaler blödsinn und recht kurzsichtig gedacht
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KarlPaul

Re: ist geld für "verpflegung" pfändbar?
« Antwort #9 am: 15. Mai 2016, 06:52:03 »

§ 295 (1) INSO schreibt dazu:

"(1) Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist

1.   eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;"
 
Der aktuellem Wechsel sollte aber unkritisch sein.  
« Letzte Änderung: 15. Mai 2016, 06:54:53 von KarlPaul »
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