Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: oasis1973 am 04. Dezember 2008, 17:04:20
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Hallo,
ich befinde mich in der Wohlverhaltungsperiode im Rahmen meiner Privatinsolvenz.
Mein zuständiger Insolvenzverwalter hat den ersten Pfändungstermin im Rahmen meiner Lohnabrechnung verschlafen ,
so dass mir mein Arbeitgeber die Lohnsumme ohne Pfändung auszahlten.
Knapp eine Woche später erhalte ich nun ein Schreiben vom IV , mit der Bitte , dass ich Ihm den pfändbaren Betrag für den besagten Monat
direkt überweisen solle.
Hat er , trotz der verspäteten Einreichung des Pfändungsbeschlusses, ein Anrecht auf den Betrag für den besagten Monat ??
Vielen Dank.
Grüsse
oasis
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ja, Sie haben den pfändbaren Betrag ab Eröffnung ja abgetreten.
Ob nun aus technischen oder persönlichen Verzögerungen die Aufforderung an den AG zu spät eintraf, spielt m.E. keine Rolle.