Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Terminator am 14. Dezember 2016, 20:39:04

Titel: IV-Kosten von der Steuer absetzbar?
Beitrag von: Terminator am 14. Dezember 2016, 20:39:04
Auch auf die Gefahr hin, dass meine Frage bescheuert ist, will ich mein Anliegen mal schildern und hoffe auf gnädigen Umgang mit meinem Thema. Mich beschäftigt folgendes:

Mit der Schlussrechnung meines Insolvenzverfahrens zur Mitte dieses Jahres, hat der Insolvenzverwalter seinen Rechnung gestellt und der Betrag wurde aus der Masse beglichen. Kann ich diese Rechnung und ggf. auch die Verfahrenskosten in 2015 steuerlich geltend machen?

Ich habe mal gegoogelt und eine Info gefunden, dass dies machbar wäre mit dem Verweis auf das Aktenzeichen 6 K 2216/08
Titel: Re: IV-Kosten von der Steuer absetzbar?
Beitrag von: waldi am 15. Dezember 2016, 06:58:49
Ja, als außergewöhnliche Belastung.
Wobei ein einkommensabhängiger Grundbetrag dabei überschritten werden muss.
Titel: Re: IV-Kosten von der Steuer absetzbar?
Beitrag von: Terminator am 15. Dezember 2016, 13:25:17
Vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Grundbetrag verstehe ich nicht ganz, aber die Rechnung lag um die 14.000 Euro nur für den Insolvenzverwalter!
Titel: Re: IV-Kosten von der Steuer absetzbar?
Beitrag von: Feuerwald am 15. Dezember 2016, 13:34:35
Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung

1. Die Vergütung des Insolvenztreuhänders ist dem Privatbereich des Steuerpflichtigen zuzuordnen und kann deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden.

2. Hat der Steuerpflichtige die entscheidende Ursache für seine Zahlungsschwierigkeiten selbst gesetzt, so kann die Insolvenztreuhändervergütung auch nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

BFH, Urteil vom 4. 8. 2016 – VI R 47/13 (lexetius.com/2016,3025)
http://lexetius.com/2016,3025