Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Bankrotti am 14. Oktober 2010, 16:59:15
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Hallo @all. Ich habe folgendes Problem: :gruebel:
Ich arbeite seit 1997 im öffentlichen Dienst. Das neue Tarifrecht sieht vor, dass erstmals im November 2010 das bisherige Urlaubsgeld und die Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) zu einer Zahlung zusammengefasst werden.
Dies würde für mich bedeuten, dass sowohl 255 € Urlaubsgeld, als auch 500 € Weihnachtsgeld nach § 850a ZPO berücksichtigt werden müsste.
Unter Hinweis auf die Ausführungen "Schuldnerschutz bei Sonderzahlung im öffentlichen Dienst" wies ich das Rechenzentrum auf die Anwendbarkeit hin. Nun erreicht mich die Mitteilung ... „das Urlaubgeld nur für Beschäftigte berücksichtigt wird, die nach dem 30.6.2003 eingestellt wurden.“ :dntknw:
Ich widersprach der Mitteilung umgehend, würde mich jedoch um fundierte Hinweise freuen, die meinen Ausführungen gegenüber dem Rechenzentrum noch mehr Stärke verleihen. Vielen Dank im voraus.
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Urlaubsgeld ist nach wie vor unpfändbar.....ich verstehe die Ausführung ( nach dem 30.6.2003 )nicht.
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Ich hatte auch das gleiche Problem, da mein Insolvenzverwalter das Geld als Sonderzahlung pfänden wollte. Ich habe mich hier im Forum informieren lassen und habe mein Verwalter angeschrieben. Nachdem ich eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber abgegeben habe, dass es sich um Weihnachtsgeld handelt, ahtte ich das Glück das Geld behalten zu können.
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Hallo,
bin noch recht neu hier und habe ein ähnliches Problem. Bei meinem AG liegt ein Pfändungs- und Überwesungsbeschluss gegen mich vor. Im November wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Ist es so, dass nur 500,--€ davon unpfändbar sind. Wo kann ich das ggf. nachlesen?
LG plattfisch
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§850a (4.) ZPO
Die Hälfte der Bruttosonderzahlung ist unpfändbar, maximal 500,-
M.E. gibt es zumind. für Bayern in den Ausführungsbestimmungen einen Hinweis auf "Weihnachtsgeldersatz"