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Autor Thema: Jährliche Auskunft in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2879 mal)

Schroeder

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Jährliche Auskunft in der Wohlverhaltensphase
« am: 30. Januar 2008, 19:59:14 »

Hallo,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und habe gerade eine Aufforderung bekommen, Angaben zu meiner derzeitigen finanziellen Situation zu machen.

Durch die Insolvenz meines Arbeitgebers, war ich gezwungen eine neue Stelle anzunehmen, dieser neue Arbeitgeber hat den Lohn aber nicht pünktlich gezahlt, deshalb habe ich nach einem Monat erneut gewechselt. Jetzt habe ich vergessen, diese neue Arbeit bekannt zu geben.

Welche Möglichkeiten hat der IV jetzt diese Informationen zu bekommen, bzw. kann mir deswegen die Restschuldbefreiung verweigert werden? Den Anteil habe ich ordnungsgemäß bezahlt...

Danke für Antwort

Schroeder
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ThoFa

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Re: Jährliche Auskunft in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 31. Januar 2008, 11:23:42 »

Hallo

ich kann es nicht nachvollziehen. Die Obliegenheiten der WVP sind so einfach zu verstehen und einzuhalten. Am Schluss der WVP erhält man die Restschuldbefreiung, also einen nicht ganz unerheblichen  "Preis" und Sie "vergessen" es einen Arbeitgeberwechsel zu melden ?!?

Ich bin jetzt mal bewußt provozierend: Eigentlich müsste man Ihnen wegen Dummheit die Restschuldbefreiung versagen.

Melden Sie dem TH und dem Gericht den neuen Arbeitgeber. Sofern die Gläubiger nicht geschadet wurden haben Sie keine Nachteile bezgl. Ihrer RSB zu befürchten.

MfG

ThoFa
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