Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: nightflyer am 10. Januar 2013, 07:50:09
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Hallo zusammen,
Ich habe gerade totale Panik das ich einen verdammt dummen Fehler gemacht habe.
Ich habe vor knapp 1,5 Jahren meinen Job und auch meinen Wohnsitz gewechselt. Dieses habe ich noch vor eintreffen der Wechsel bei meinem Treuhänder angezeigt. Nun lese ich, dass ich hätte dieses auch dem Gericht mitteilen müssen.
Kann ich dieses Versäumnis ohne Konsequenzen nachholen? Der Treuhänder war ja informiert und die Lohnabtretung immer gegeben.
Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt.
Viele Grüße
Nightflyer
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Mein Treuhänder teilte mir damals mit, es wäre ausreichend. wenn ich alle Änderungen nur ihm mitteile....habe ich auch so gemacht und bislang nichts negatives erfahren.
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Fragen Sie einfach beim Gericht nach, ob Ihr damaliger Wohnungswechsel in den Akten vermerkt ist. Möglicherweise hat der Treuhänder es seinerzeit dem Gericht mitgeteilt.