Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kleine75 am 11. September 2016, 07:25:57
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hallo
ich hoffe ihr könnt mit helfen
ich bin wenn alles gut geht am 9.8.2017 nach 6 jahren durch
nun zu meiner frage ich möchte gerne den job wechseln,würde
aber 300 euro verlust haben kann ich ab 10.8 den job
wechseln oder muss ich warten bis der gerichtsbeschluss
da ist.
und wie lange dauert das ca.bis der beschluss da ist vom
gericht das die rsb erteilt ist.
vielen dank im voraus
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Die Obliegenheitspflichten erlischen per 9.8.2017.
Dazu braucht es keinen Gerichtsbeschluss.