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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Jobwechsel in der WVP  (Gelesen 5371 mal)

Rudolf Schlemper

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Re: Jobwechsel in der WVP
« Antwort #20 am: 13. September 2012, 08:12:49 »

Guten Tag,

was unzumutbar ist oder nicht entscheidet nicht allein die betroffene Person. Nähere Umstände sind über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu klären. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die pfändbaren Beträge wie gewohnt abgeführt.
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Der Treuhänder
 

koelner84

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Re: Jobwechsel in der WVP
« Antwort #21 am: 13. September 2012, 09:30:50 »

Guten Tag,

was unzumutbar ist oder nicht entscheidet nicht allein die betroffene Person. Nähere Umstände sind über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu klären. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die pfändbaren Beträge wie gewohnt abgeführt.

Mein, und das einiger anderer, Reden.

Danke für diese tole klare und einfache Antwort. :respekt:
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Insoman

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Re: Jobwechsel in der WVP
« Antwort #22 am: 13. September 2012, 14:29:39 »

Auch ein "Fachanwalt" kann die freie Beweiswürdigung eines Gerichtes nur erahnen...
Pragmatisch betrachtet, folgt die Rechtsprechung i.d.R. auch dem gesunden Menschenverstand, wenn es um Abwägungen geht.
Die vom TE beschriebenen Anforderungen sind, angelehnt an die Tarifvereinbarungen im Einzelhandel, mit Sicherheit unzumutbar, sofern es nicht bei Ausnahmen bleibt.
Viel wichtiger als die -kostenpflichtige- Inanspruchnahme eines RA scheint mir die beweisfähige Dokumentation der beschriebenen Umstände.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Claus123

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Re: Jobwechsel in der WVP
« Antwort #23 am: 13. September 2012, 14:42:56 »

Claus-seit 9 Wochen mit erteilter RSB

...und daran hapert's! Nichts ist bewiesen,nichts dokumentiert,nichts festgestellt,es gibt nicht einen schriftlichen Beweis!
Ich stelle nochmals fest,das keinen TH und auch kein Insolvenzgericht die geschilderten Umstände,wie von der Dame dargestellt,interessieren.Erzählen kann ich auch viel,wobei ich glaube der Dame!
Ändert aber nichts daran,das am wüsten Geschrei eines Herren aus Koeln also nichts dran ist.
Lieber Koelner,Ignoranz führt nicht zur Lösung eines Problems.Deine Inkompetenz wurde letztendlich vom Insoman bestätigt.
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horstkevin

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Re: Jobwechsel in der WVP
« Antwort #24 am: 13. September 2012, 15:06:08 »

Claus-seit 9 Wochen mit erteilter RSB

...und daran hapert's! Nichts ist bewiesen,nichts dokumentiert,nichts festgestellt,es gibt nicht einen schriftlichen Beweis!

Ist das so ? Soweit ich das gelesen habe sind keine Belege vom Arzt vorhanden. Alles andere die Arbeitsverhältnisse betreffend habe ich nicht gelesen.
Ehrlich gesagt kann ich mir aber nicht vorstellen, dass bei Nennung der Arbeitsbedingungen ein Gericht nur müde abwinken würde, ist aber nur meine eigene Meinung und wurde oben ja schon näher ausgeführt.

BTW, ich mag Koeln ziemlich gerne. Die Menschen dort sind alle recht herzlich.

Irgendwie war es vor dem Mitglied mit dem wöchentlich inkrementierenden "Status" harmonischer  :wink:
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koelner84

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Re: Jobwechsel in der WVP
« Antwort #25 am: 13. September 2012, 20:15:01 »

@horstkevin:
Ja, ohne feste Beweise ist es schwer aber nicht unmöglich. Ein Gericht würde einen solchen fall nicht einfach abwinken, auch ganz ohne schrifftliche beweise.

Danke, das freut einen Kölner zu hören.  :wink:

@insomann:
ja genau ein Fachanwalt kann einen "nur" einen zu erwartenden ausgang nennen, aber auch einen Weg, der am erfolgsaussichtsreichten ist.

Bei mir genügten meine eigenen Stundenaufzeichnungen und Schilderungen, die ich für mich fertigte. Das Gericht entschied ohne meinen damaligen Arbeitgeber anzuhören(es hat sich niemand gerührt) in einem Versäumnissurteil zu meinen Gunsten.

@claus123: Hmm was Sie so herauslesen kann ich nicht erkennen ?

@tanja2000: Würde mich sehr Interessieren wie es bei Ihnen weitergeht und ausgehen wird.
« Letzte Änderung: 13. September 2012, 20:16:51 von koelner84 »
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