Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tanja2000 am 10. September 2012, 08:47:34

Titel: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: tanja2000 am 10. September 2012, 08:47:34
Hallo und guten Morgen.
Nachdem ich letzte Woche schon gefragt hatte wegen einer Eigenkündigung nun eine neue Frage von mir welche unter den Nägeln brennt.

Da die Arbeitsbedingungen bei meinem jetzigen Arbeitgeber sehr schlecht sind ( täglich 15 Stunden, 6 Tage Woche, kein Urlaub genehmigt seit 10 Monaten usw) habe ich nun die Möglichkeit einen anderen Job zu beginnen. Diesmal im ganz normalen Angestelltenverhältnis. Derzeit bin ich Filialleiterin.

Meine Frage ist, darf ich den neuen Job annehmen? Ich werde weniger verdienen als bisher, wechsel aber von Vollzeit zu Vollzeit. Mein bisheriger Verdienst lag bei 2300 Brutto und wird dann bei 2100 Brutto liegen. Also würden die Gläubiger weniger bekommen. Ich hoffe, dass man in den 6 Jahren der WVP nicht an den selben AG gebunden ist oder so lange auf einen neuen Job warten muss, bis man einen findet, der besser bezahlt wird?

Ich danke für eure hilfreichen Antworten.

LG, Tanja
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Claus123 am 10. September 2012, 11:18:07
Nein,darfst Du nicht,weil da die Gläubiger weniger bekommen. Die Arbeitsbedingeungen interessieren keinen TH und kein Insolvenzgericht.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Der_Alte am 10. September 2012, 18:14:12
Doch, Sie dürfen unter der Bedingung, dass die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden. Das könnte man z.B. damit erreichen, dass Sie in selber Höhe wie bisher an den Treuhänder abzahlen. Die Differenz zwischen der jetzt höheren Summe und der zukünftigen müsste natürlich aus eigener Tasche bezahlt werden. Ob es Ihnen das wert ist, müssen Sie entscheiden.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: koelner84 am 10. September 2012, 18:56:05
Was "Der_Alte" schreibt finde ich sehr logisch.

Bei Ihnen sähe das etwa so aus das sie nun 1493 € verdienen und 322 € abführen und dann 1389 € verdienen würden und 245 € abführen würden.
Habe einfach mal bei nettolohn.de berechnet(kirche ja, keine kinder, klasse1, ect.)

Hiese Sie müssten 77€ beizahlen.
Sie verdienen etwa 104 € weniger im Monat müssten 77€ draufzahlen, hiese Sie hätten 181€ weniger im Monat aber einen vernünftigen Job der Sie nicht kaputt macht!

Ich habe selber so gearbeitet, zudem kam dann auch das Gehalt VIEL zu spät und in MINI Raten.
Zum ende hin konnte ich garnicht mehr.
Öffters stand ich mit dem Gedanken zu springen auf unserem Balkon(8. Stock). Weil ich einfach so fertig war. Job laugt einen aus, Geld bleibt aus. Ich konnte nicht mehr!
Habe innerhalb von 7 Monaten 680 Überstunden, ohne jedlichen ausgleich, angesammelt. nd habe mehrere Monate Hintereinander JEDEN Tag gearbeiten die restlichen Monate IMMER 6 Tage/Woche und das IMMER Ohne Pause selbst bei 16-18 Std. Schichten.

Wenn Sie die 181€ weniger im Monat verkraften können würde ich Ihnen dazu raten dies zu tun!
Aber NUR wenn Sie mit dem weniger Geld sicher auskommen! Oder anderweitig mehr Geld verdienen können(nebenjob?)

An erster stelle sollte Ihre Gesundheit stehen und daneben Ihr finanzielles Auskommen.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: tomwr am 10. September 2012, 22:02:18
Ich habe ja hier schon mal dieses Urteil angeführt.
Sofern man einen wichtigen Grund für den Wechsel der Beschäftigung anführen und auch belegen kann, sollte es keine Probleme mit der RSB geben. Der BGH hat entschieden, dass keine zumutbare Tätigkeit abgelehnt werden darf, die zu einer höheren Gläubigerbefriedigung führt. Wohl aber darf man eine unzumutbare Tätigkeit ablehnen und das gleiche muss auch für eine aktuelle unzumutbare Beschäftigung für den Wechsel einer solchen gelten. Man sollte daher das Gericht und auch den TH über den Wechsel und die Gründe für den Wechsel informieren und diese halt belegen mit was auch immer (Atteste, Fehlzeiten, Zeugen, etc.).

Ich sehe hier nicht ein, warum sich der Schuldner, der sowieso schon eine schlechtere Bezahlung in Kauf nimmt, mit weniger Netto zufrieden geben sollte aber der Gläubiger nicht. Sofern ein wichtiger Grund für die Beendigung gegeben ist, sollten das alle Beteiligten akzeptieren. Auch die Gläubiger. Letztlich entscheidet sowieso ein Richter darüber und nicht ein Gläubiger.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Eigenkuendigung_wegen_Ueberforderung_Hessisches_LSGL9AL129-08.html
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Claus123 am 11. September 2012, 07:00:58
Ich bleibe bei meiner Antwort-Nein.
Sind meine Erfahrungen. Alles das,was von meinen Vorrednern angeführt wird grenzt an Haarspalterei und hat keinen Bestand wenn es hart auf hart kommt.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Claus123 am 11. September 2012, 07:02:28
....natürlich,das was der Alte anführt stimmt-aber wo ist der Sinn?
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: koelner84 am 11. September 2012, 08:16:11
Ich bleibe bei meiner Antwort-Nein.
Sind meine Erfahrungen. Alles das,was von meinen Vorrednern angeführt wird grenzt an Haarspalterei und hat keinen Bestand wenn es hart auf hart kommt.
Ohh, bislang habe ich mich bei den beiträgen zurück gehalten aber hier platzt mir die Hutschnur!  :fuchsteufelswild:  :nono:

Hm, diese Sache die eindeutig unter der Menschenwürde liegt und zudem noch arbeitsrechlich höchst strafbar ist müsse nach Ihrer Aussage ausgehalten werden. Und es würde keinen bestand haben da rauszuweschseln aus besagten Gründen.
Aber selber geben Sie jedem den Rat diverse Sachen zu verschweigen: Nebeneinkommen, Geschenke ect. und das würde alles wunderbar klappen.
DAS halte ich für haarspalterei und hat keinen Bestand!
Denn wenn das rauskommt ist man richtig am AR****. Den das ist eindeutig zu gewissen teilen abzuführen, laut InsoVerodnung bzw. kan eine zusammenrechnung beantragt werden!! Und führt bei nicht einhaltung zur RSB versagung! Was auch richtig so ist  :thumbup:

Ehrlichkeit wehrt am längsten! Und Sie raten hier zu Betrug mit System und Freude! Das ist eine bodenlose Unverschämtheit!!!

Und einer Dame, die unter Menschenunwürdigen, wiederrechtlichen, kaputt machenden bedingenungen Arbeitet, wollen Sie weiß machen das Sie nicht wechseln könne!! Und das keinen bestand haben könne!!
Das klingt in meinen Ohren, von Ihnen der zum Systematichen Betrug rät, wie hohn!!!

Seit Ihren ersten Beitrag, auf den ich Antwortete, habe ich Ihre Beiträge verfolgt. Von Beitrag zu Beitrag verfestigt sich das Bild das Sie die Inso mehr als eine Art Pockerspiel mit dem Gesetzt ansehen ferner den eine wirkliche Chance für Bürger in einer Finanziell aussichtslosen Situation!

So das musste mal raus!!!

 :coffee:
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Claus123 am 11. September 2012, 10:46:35
Amen!
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: tomwr am 11. September 2012, 20:44:05
Ich bleibe bei meiner Antwort-Nein.
Sind meine Erfahrungen. Alles das,was von meinen Vorrednern angeführt wird grenzt an Haarspalterei und hat keinen Bestand wenn es hart auf hart kommt.

Das sagt jemand der seinen Hintern im warmen Sessel wälzt während der TE offenbar tatsächlich gesundheitlichen Schaden nimmt bei der ausgeübten Tätigkeit. Jemand der noch nie einen Burn-Out durchgemacht hat oder noch nie Mobbing Opfer war, kann sich schwerlich in die Situation hineinversetzen.

Ich kann nur sagen, ich weiß aus eigener Erfahrung wie das ist und so ein Zustand ist SCHNELLSTENS zu beenden. Notfalls würde ich auf die RSB schei..en aber ich gehe nicht mal davon aus, dass das nötig ist weil ein Wechsel ganz offenbar berechtigt ist. Kann doch im Ernst Niemand guten Gewissens raten, die Situation weiter durchzuziehen. Und wenn irgendwann mal jemand von der Brücke springt, nützt ihm die RSB auch nicht viel.

Wenn wir nur Duckmäuser in Insolvenzverfahren hätten, gebe es zu vielen Punkten keine Rechtsprechung. Man muss bei gewisssen Punkten auch mal den normalen Menschenverstand einschalten und Mut beweisen. Die Ehre des Schuldners ist unantastbar - in diesem Sinne. Oder - Schuldner sind keine Menschen zweiter Klasse.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Claus123 am 12. September 2012, 06:55:00
O.K.,das war jetzt gut gesagt,wenigstens mal 'ne Meinung,dem schliesse ich mich an. Dann ja wirklich sch...e ich auf die RSB,muss mich später aber nicht beschweren wenn andere Unannehmlichkeiten auf mich zukommen.
Auch ich habe während der WVP gepokert,wenn's schiefgegangen wäre,wäre ich selbst Schuld gewesen.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: tanja2000 am 12. September 2012, 09:35:45
Jetzt bin ich total verunsichert.
Heute habe ich das abschliessende Gespräch mit dem potentiellen Arbeitgeber und weiss nicht wie ich mich verhalten soll.

Ich kann bei der anderen Firma einfach nicht mehr bleiben. Ich habe leider keine Belege vom Arzt oder ähnliches. Mein Psychologo hat mir allerdings geraten krank zu machen bis die Kündigung kommt. Aber so kann ich das auch nicht, denn ich will ja weiterhin arbeiten. Aber es kann doch wirklich nicht sein, dass ich die ganzen Schikanen erdulden muss und darauf warte, dass ich einen Job finde, indem nochmals 500 MEHR gezahlt werden, damit ich wechseln kann???

Es werden täglich Drohungen ausgesprochen, ich muss mein Personal "verheizen"(die müssen nämlich auch diese Stunden leisten) Ich kann einfach nicht mehr und möchte dort nur so schnell wie möglich weg.

Mit dem TH kann ich darüber nicht reden, der hatte für mich noch nie ein Ohr.

Ich stehe jetzt also vor der Wahl. Entweder krank bis zur Kündigung und dann Arbeitslos oder jetzt selber kündigen und einen neuen Job annehmenund etwas weniger verdienen. Sehe ich das richtig???

Wenn das wirklich so sein sollte, dann verstehe ich das ganze System in diesem Land nicht mehr.

LG Tanja
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: koelner84 am 12. September 2012, 10:05:20
Das System ist leider so Ungerecht.

Ich hatte damals KEIN neues Jobangebot.
Habe die Situation ausgehalten um die Sperrzeit zu umgehen.

Später dann erhielt ich die betribsbedingte Kündigung.
Das war zwar das Finanzielle aus. Aber gesundheitlich das ALLERBESTE was mir passieren konnte.


Wenn ich in der Situation währe würde ich wechseln!!! , wenn ich mir die 181€ weniger leisten kann.

Sie können ja trotzdem bei Gericht beantragen(sollte der TH sie zur Zahlung der Diferenz auffordern) das dies Ihnen durch die gegebenen Umstände, im alten Job, erlassen werde.

Dies könnte durchaus Aussicht auf erfolg haben, da all das was Sie hier aufführten kann Ihren derzeitigen Arbeitgeber je vergehen(Arbeitszeit, ect.) bis zu 15.000€ Strafe kosten und in eine Gewerbeuntersagung münden.

Ich würde überlegen, wenn ich wechsle, den Alten Arbeitgeber auf Schadensersatz zu verklagen(Überstundenvergütung ect. pp.). Lassen Sie sich dazu bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Der kann da mehr für Sie rausholen als Sie sich vorstellen können! Erzählen Sie ihm alles. Es wird sich lohnen, werden Sie sehen.

Und das in Verbindung mit einem Antrag beim Insogericht kann Ihnen die Selberzahlung des Differenzbetrages ersparen und Sie könnten im bestenfalle unbehelligt weschseln.

Aber bitte denken Sie an Ihre Gesundheit!!!
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Claus123 am 12. September 2012, 12:26:34
Liebe Tanja,der TH ist nicht Dein Anwalt,mit dem brauchst Du Dein Dilemma nicht besprechen.Und ohne Belege vom Arzt interessiert nun wirklich kein Insolvenzgericht wie es Dir geht. Es ist einfach so!
Die Diskussion hier ufert mächtig aus und hat eigentlich im Thread nichts mehr zu suchen.
Hier geht es schon um zugegebenerweise  tragisches privates Missgeschick und nicht um Insolvenzverfahren/WVP.
Auch die Meinungen eines Herren aus Koeln werden Dir nicht viel nützen. Letztendlich musst Du genau abwägen und dann ganz allein eine Entscheidung treffen,das kann Dir niemand abnehmen.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: koelner84 am 12. September 2012, 12:47:57
WOW, was der werte Herr mit den drei Zahlen hier von sich gibt.

Ja es hat was mit der Frage und der WVP zu tun.

Sie fragen ob Sie unter den gegebenen Umständen weschseln dürfen, trotz weniger Verdienst.

Der_Alte gab Ihnen wie ich finde hilfreiche Antwort, die ich näher aufgegriffen habe. Und bei Ihrer Lage handelt es sich nicht um Ihr persöhnliches Missgeschick!!
Für Ihre Arbeitsbedingungen können Sie nichts und wenn Sie das vorher gewusst hätten währen Sie bestimmt den Job nicht eingegangen.

Ja, der TH ist nicht Ihr Anwalt darum rate ich Ihnen ja auch ggf. bei Gericht einen Antrag zu stellen mit Belegen (Atteste, Schilderungen, Klageschriften ect.) Ihre derzeitige lage mag Ihrem TH vieleicht egal sein, einem TH generell. Aber einem Richter dürfte dies nicht egal sein!
Weil dies ist keine zumutbare Arbeit ist!!

Und in Ihrem Speziellen fall gibt es etliche triftige Gründe die für eine eindeutig unzumutbare arbeit sprechen.
Im gesetzt steht zwar das jede zumutbare Arbeit anzunehmen ist. Es steht aber NIX davon da das eine unzumutbare Arbeit nicht beendet werden darf!!

Ich würde mit der sache sofort bei Gericht vorstellig werden.
Oder einem Anwalt (Idealfall: Arbeitsrecht und Insolvenzrecht).

Devise: Sich gegen Ungerechtigkeiten und selbsterfahrene Straftaten wehren(weil arbeitszeitverletzungen sind eine Straftat!!)
Wenn Sie sich wehren und raus gehen nehmen Sie Ihr schicksal in die hand und können wieder zufrieden sein.
Wenn sie es aushalten, nur weil Ihnen Claus123 angst macht, dann sind Sie wirklich selber an Ihrer Lage schuld. Aber wenn Sie sich wehren haben Sie sich allen Respekt der Welt verdient. Und ich bin mir sicher man wird Ihnen entgegenkommen!

Und zu meinem Vorredner kann ich nur eins sagen:
Die freie wirtschaft ist hart, ungemein hart. Und nur weil Sie im öffentlichen Dienst davon verschont sind, oder bessere Handhaben gegen solche Behandlungen haben müssen Sie nicht jemanden weiß machen das er sich dann eben in einer persöhnlichen missgeschikten lage befindet die er eben so aushalten muss. Und das dies kein Gericht in diesem Land interessiert.
Dem ist nicht so, wenn das so stimmt was due junge Dame schildert wird es einen Richter interessieren!!!

Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: horst69 am 12. September 2012, 13:18:06
Ich denke der Alte hat es ganz genau auf den Punkt gebracht und es bedarf keiner weiteren Ausführung. Unzumutbare Arbeit muss nicht einfach hingenommen werden !

Was Mister 123 hier so alles schreibt ist echt granzwertig und auch nicht sonderlich kontruktiv. Vielmehr erklärt er hier seine Erfahrungen, die aber nicht so ganz gesetzeskonform sind. Das könnte, gerade für "Frischlinge" sehr irritierend sein und ist somit fehl am Platz.

Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: koelner84 am 12. September 2012, 13:24:39
Ich denke der Alte hat es ganz genau auf den Punkt gebracht und es bedarf keiner weiteren Ausführung. Unzumutbare Arbeit muss nicht einfach hingenommen werden !

Was Mister 123 hier so alles schreibt ist echt granzwertig und auch nicht sonderlich kontruktiv. Vielmehr erklärt er hier seine Erfahrungen, die aber nicht so ganz gesetzeskonform sind. Das könnte, gerade für "Frischlinge" sehr irritierend sein und ist somit fehl am Platz.

Das stimmt.
Bin bei dem Thema noch relativ emotional weil ich selber meine Verfahren, in ähnlicher sache hinter mir habe.
Daher schreibe ich alles was ich dazu weis.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Claus123 am 12. September 2012, 14:35:04
Amen!
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: horst69 am 12. September 2012, 14:42:09
@ claus123

Ich frage mich die ganze Zeit was dein "Amen" immer soll, streng religiös  :gruebel:

Spaß bei Seite, wenn es deine heilige Aufgabe ist, die Menschen hier nicht ernst zu nehmen oder sie in die Irre zu führen, solltest du vielleicht ein anderes Forum wählen.

Landfrauen oä....  :thumbup:
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Der_Alte am 12. September 2012, 17:44:07
Jetzt bin ich total verunsichert.
Heute habe ich das abschliessende Gespräch mit dem potentiellen Arbeitgeber und weiss nicht wie ich mich verhalten soll.

Ich kann bei der anderen Firma einfach nicht mehr bleiben. Ich habe leider keine Belege vom Arzt oder ähnliches. Mein Psychologo hat mir allerdings geraten krank zu machen bis die Kündigung kommt. Aber so kann ich das auch nicht, denn ich will ja weiterhin arbeiten. Aber es kann doch wirklich nicht sein, dass ich die ganzen Schikanen erdulden muss und darauf warte, dass ich einen Job finde, indem nochmals 500 MEHR gezahlt werden, damit ich wechseln kann???

Es werden täglich Drohungen ausgesprochen, ich muss mein Personal "verheizen"(die müssen nämlich auch diese Stunden leisten) Ich kann einfach nicht mehr und möchte dort nur so schnell wie möglich weg.

Mit dem TH kann ich darüber nicht reden, der hatte für mich noch nie ein Ohr.

Ich stehe jetzt also vor der Wahl. Entweder krank bis zur Kündigung und dann Arbeitslos oder jetzt selber kündigen und einen neuen Job annehmenund etwas weniger verdienen. Sehe ich das richtig???

Wenn das wirklich so sein sollte, dann verstehe ich das ganze System in diesem Land nicht mehr.

LG Tanja

Realistisch gibt es bei dieser unzumutbaren Belastung doch nur eine Möglichkeit: kündigen und beim neuen Arbeitgeber anfangen!

Die Frage, die sich dann stellt, ist: Kann mich das die RSB kosten?

Einen Weg habe ich beschrieben, nämlich die Gläubiger so zu stellen, als sei kein Jobwechsel geschehen. Dann gibt es definitiv keinen Grund für einen Gläubiger, einen Versagensantrag zu stellen.

Den zweiten Weg hat tomwr beschrieben. Auch diesen Weg halte ich für gangbar, denn einen wirklich nachvollziehbaren Grund haben Sie. Es besteht nur das Risiko, dass ein Gläubiger meint, er könne damit einen Versagensantrag begründen. Ob das am Ende vom Gericht auch so gesehen wird, kann hier nicht beantwortet werden.
Aber, und auch dieser Rat wurde schon gegeben, man kann das Gericht in dieser Sache um einen Hinweis bitten. Sollte das Gericht in die Richtung tendieren, den Wechsel in Ordnung zu finden, können Sie auf die Ausgleichszahlung verzichten. Andernfalls dürfte es für Sie deutlich angenehmer sein, etwas Geld zusätzlich zu zahlen als den heutigen Job weiter machen zu müssen.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Rudolf Schlemper am 13. September 2012, 08:12:49
Guten Tag,

was unzumutbar ist oder nicht entscheidet nicht allein die betroffene Person. Nähere Umstände sind über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu klären. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die pfändbaren Beträge wie gewohnt abgeführt.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: koelner84 am 13. September 2012, 09:30:50
Guten Tag,

was unzumutbar ist oder nicht entscheidet nicht allein die betroffene Person. Nähere Umstände sind über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu klären. Bis zur Klärung des Sachverhaltes werden die pfändbaren Beträge wie gewohnt abgeführt.

Mein, und das einiger anderer, Reden.

Danke für diese tole klare und einfache Antwort. :respekt:
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Insoman am 13. September 2012, 14:29:39
Auch ein "Fachanwalt" kann die freie Beweiswürdigung eines Gerichtes nur erahnen...
Pragmatisch betrachtet, folgt die Rechtsprechung i.d.R. auch dem gesunden Menschenverstand, wenn es um Abwägungen geht.
Die vom TE beschriebenen Anforderungen sind, angelehnt an die Tarifvereinbarungen im Einzelhandel, mit Sicherheit unzumutbar, sofern es nicht bei Ausnahmen bleibt.
Viel wichtiger als die -kostenpflichtige- Inanspruchnahme eines RA scheint mir die beweisfähige Dokumentation der beschriebenen Umstände.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: Claus123 am 13. September 2012, 14:42:56
Claus-seit 9 Wochen mit erteilter RSB

...und daran hapert's! Nichts ist bewiesen,nichts dokumentiert,nichts festgestellt,es gibt nicht einen schriftlichen Beweis!
Ich stelle nochmals fest,das keinen TH und auch kein Insolvenzgericht die geschilderten Umstände,wie von der Dame dargestellt,interessieren.Erzählen kann ich auch viel,wobei ich glaube der Dame!
Ändert aber nichts daran,das am wüsten Geschrei eines Herren aus Koeln also nichts dran ist.
Lieber Koelner,Ignoranz führt nicht zur Lösung eines Problems.Deine Inkompetenz wurde letztendlich vom Insoman bestätigt.
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: horstkevin am 13. September 2012, 15:06:08
Claus-seit 9 Wochen mit erteilter RSB

...und daran hapert's! Nichts ist bewiesen,nichts dokumentiert,nichts festgestellt,es gibt nicht einen schriftlichen Beweis!

Ist das so ? Soweit ich das gelesen habe sind keine Belege vom Arzt vorhanden. Alles andere die Arbeitsverhältnisse betreffend habe ich nicht gelesen.
Ehrlich gesagt kann ich mir aber nicht vorstellen, dass bei Nennung der Arbeitsbedingungen ein Gericht nur müde abwinken würde, ist aber nur meine eigene Meinung und wurde oben ja schon näher ausgeführt.

BTW, ich mag Koeln ziemlich gerne. Die Menschen dort sind alle recht herzlich.

Irgendwie war es vor dem Mitglied mit dem wöchentlich inkrementierenden "Status" harmonischer  :wink:
Titel: Re: Jobwechsel in der WVP
Beitrag von: koelner84 am 13. September 2012, 20:15:01
@horstkevin:
Ja, ohne feste Beweise ist es schwer aber nicht unmöglich. Ein Gericht würde einen solchen fall nicht einfach abwinken, auch ganz ohne schrifftliche beweise.

Danke, das freut einen Kölner zu hören.  :wink:

@insomann:
ja genau ein Fachanwalt kann einen "nur" einen zu erwartenden ausgang nennen, aber auch einen Weg, der am erfolgsaussichtsreichten ist.

Bei mir genügten meine eigenen Stundenaufzeichnungen und Schilderungen, die ich für mich fertigte. Das Gericht entschied ohne meinen damaligen Arbeitgeber anzuhören(es hat sich niemand gerührt) in einem Versäumnissurteil zu meinen Gunsten.

@claus123: Hmm was Sie so herauslesen kann ich nicht erkennen ?

@tanja2000: Würde mich sehr Interessieren wie es bei Ihnen weitergeht und ausgehen wird.