"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Jubiläumsgeld in der Wohlverhaltensphase und Depoteröffnung  (Gelesen 2104 mal)

Mauselxl

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22

Liebes Forum,
ich habe heute auch mal wieder 2 Fragen. Bin in der Privatinso 63IKxxxx und seit 2 Jahren jetzt in der WHP. Nun habe ich dieses Jahr mein 40jähriges Dienstjubiläum. Alle Jubilare in unserer Firma bekommen aus diesem Anlass 40 Firmenaktien ohne Sperrfrist. Dies könnte man, wenn man möchte sofort veräußern. Das habe ich allerdings nicht vor. Für die Aktien muss auch ein privates Depot eröffnet werden.
Nun die Fragen: kann ich die Aktien behalten oder kann mein TH mich zwingen diese zu verkaufen und den Erlös an ihn zu geben.
2. Frage: muss ich den TH über die Depot Eröffnung informieren?
Leider habe ich noch nirgendw was passendes zu meinen Fragen gefunden.
Ich bedanke mich jetzt schon sehr herzlich für Antworten.

LG Muaselxl
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Jubiläumsgeld in der Wohlverhaltensphase und Depoteröffnung
« Antwort #1 am: 07. April 2014, 14:08:13 »

Da, so lese ich den Post, alle Mitarbeiter im Betrieb für 40 Jahre im Unternehmen diese Prämie bekommen, würde ich sie als Treueprämie im Sinne des § 850 a ZPO einstufen. Damit ist die Prämie unpfändbar. Weil Unpfändbarkeit besteht muss der Treuhänder weder über die Prämie noch über das Depot informiert werden.
Gespeichert
 

Mauselxl

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: Jubiläumsgeld in der Wohlverhaltensphase und Depoteröffnung
« Antwort #2 am: 07. April 2014, 14:38:01 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.


Das ist richtig, jeder Mitarbeiter in unserer Firma bekommt zum 25 jährigen und zum 40 jährigen Jubiläum diese 40 Aktien. Ist bei uns so vertraglich geregelt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz