Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: elga am 26. März 2015, 17:35:07

Titel: kann ein gläubiger in der wvp wieder pfänden?
Beitrag von: elga am 26. März 2015, 17:35:07
hallo,
ich bin jetzt in der wvp und heute beim rumstöbern über rechte und pflichten auf den § 201 Inso gestoßen.
lese ich das da richtig? können meine gläubiger jetzt während der wvp wieder bei mir pfänden? oder geht das nur, wenn vor der inso schon ein beschluss bestand?

gruß elga
Titel: Re: kann ein gläubiger in der wvp wieder pfänden?
Beitrag von: Insokalle am 26. März 2015, 18:08:23
Sie hätten weiter stöbern sollen.
§ 294 Abs. 1 InsO aF: Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht zulässig.

Insolvenzgläubiger dürfen also in der WVP nicht vollstrecken. Neugläubiger dagegen dürfen vollstrecken.
Titel: Re: kann ein gläubiger in der wvp wieder pfänden?
Beitrag von: elga am 27. März 2015, 10:39:15
phu, danke Insokralle, da bin ich beruhigt.
neue schulden habe ich natürlich nicht gemacht