Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Corinna76 am 09. Februar 2009, 06:22:00

Titel: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: Corinna76 am 09. Februar 2009, 06:22:00
Hallo Zusammen,

meine Eltern möchten mir ein Teil meines Erbes vorrauserstatten, Sie denken an einen Betrag von 15000 € !

Meine Schulden betragen ca.  30 000 €, wenn ich dem TH das Geld gebe! Gibt es eine Möglichkeit dann raus zukommen? Wenn die Insolvenz abgeschlossen ist?

Sorry für diese blöde Frage, aber ich drehe bald Durch!

Glg Corinna
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: dobberstein am 09. Februar 2009, 08:52:32
Wann wurde Dein Insolvenzverfahren eröffnet ?
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: Corinna76 am 09. Februar 2009, 10:28:53
Mein Insolvenzverfahren wurde am 03.12.2008 eröffnet!

Danke
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: dobberstein am 09. Februar 2009, 11:02:26
Du würdest evtl. dann aus der Insolvenz freikommen, wenn alle Gläubiger ihre Forderung als erledigt erklären würden und alle Verfahrenskosten ausgeglichen wären.
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: Feuerwald am 09. Februar 2009, 11:24:39
Wenn Sie das Erbe dem TH überlassen, ist es weg und das Verfahren tickert weiter,  also bitte Vorsicht mit Schnellschüssen.

Wenn man schon solche Gedanken hat, sollte man sich von Experten/Anwalt im Vorfeld beraten lassen, wie man hier am besten vorgeht.

Noch läuft das Verfahren. Alle Erbschaften / Vermögen sind 100% Masse.

 


Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: paps am 09. Februar 2009, 20:27:24
Sie sollten zumindest bis zum Schlußtermin warten.

Sollte nämlich nicht alle Gläubiger anmelden, könnten Sie eventuell mit weniger die RSB bekommen.

Wir hatten hier erst einen Fall, da haben sich 380.000 im Schlußtermin in 2.700,- gewandelt.
Der Hauptgläubiger hatte vergessen, seinen Ausfall anzumelden.
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: Corinna76 am 10. Februar 2009, 07:33:34
Hallo Paps,

das ist ja klasse, dann muss man eigentlich ein wenig auf die "Blödheit" der Schuldner hoffen, oder??

Mein TH meint das der Schlusstermin wenn alles gut geht Ende März sein wird, seit dem 06 februar liegen meine Unterlagen im Amtsgericht
zur Einsicht vor.

Mir ist das alles so unangenehm und Peinlich!

Ich hatte eine Umschulung gemacht und wurde danach mit den Schulden krank und dadurch bin ich in diese Misere gestolpert!

Vielen Dank für die Antwort

Glg Corinna
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: paps am 10. Februar 2009, 21:55:23
das ist ja klasse, dann muss man eigentlich ein wenig auf die "Blödheit" der Schuldner hoffen, oder??
Nun ja manche sind wirklich zu blöd, aber ich meinte eigentlich Gläubiger, die da was vergessen anzumelden oder aber mit dem Erlös aus der ZV zufrieden sind, da aus dem verfahren nichts zu holen ist.
Schließlich gibts ja noch Kreditausfallversicherungen und Abschreibungen.  :wink:
 


Mir ist das alles so unangenehm und Peinlich!

Dass muß es nun wirklich nicht sein. :uneinsichtig:
Wenn Sie es nicht selber verschuldet haben, hat uns der Gesetzgeber doch eine wunderbare Möglichkeit gegeben, da auch wieder rauszukommen.
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: Corinna76 am 11. Februar 2009, 08:08:37
Hallo Paps,

entschuldige bitte ich meinte natürlich die Gläubiger!

Die Insolvenz ist wirklich eine gute Sache, für uns, da man in absehbarer Zeit ein neues schuldenfreies Leben beginnen kann.

Zwei Fragen habe ich wohl noch, wenn die Inso abgeschlossen ist und ich würde dann Umziehen kann ich doch die Kaution behalten, oder???

Und wenn die Inso abgeschlossen ist und die WbP beginnt, bekommt man den Restschuldbetrag (Inkl. Gebühren u.s.w.) genannt und kann man
die Insolvenz damit verkürzen?

Ich bin so froh diese Forum gefunden zu haben!

Glg Corinna
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: paps am 11. Februar 2009, 20:54:18
Ja nach Abschluß des Verfahrens, können Sie die Kaution behalten

Sie können jederzeit Einsicht in Ihre Unterlagen bei Gericht nehmen.
Viele Gerichte/ TH  senden ihnen vor dem Schlußtermin eine Forderungstabelle zu.
Dann können Sie in etwa sehen, was angemeldet wurde.
Außerdem sollten Sie am Schlußtermin teilnehmen.
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: Corinna76 am 11. Februar 2009, 21:16:42
Hallo Paps.

also das heißt wenn alle Gläubiger auf Ihr Recht pochen, ist die Summe Schulden + Gebühren die weitere Masse.

Wenn Gläubiger aber Verzichten dann nur noch die Gebühren. Sehe ich das richtig?

Wird mir der Schlusstermin  mitgeteilt?? Oder ist der Schlusstermin der sog. Prüfungstermin (steht im Schreiben der Insoeröffnung) der
wäre nähmlich der 06.03.2009.

Die Unterlagen liegen seit dem 06.02.2009 bei Amtsgericht offen!

Oh man das ist alles so viel!

Vielen Dank

Corinna
Titel: Re: Kann man früher aus der WVP kommen?
Beitrag von: paps am 11. Februar 2009, 21:48:53
Nein.
Die Forderungen müssen ja angemeldet werden.
Diese Anmeldungen werden durch den TH(/IV erfasst und geprüft.
Nach "Anmeldeschluß" erfolgt der Prüftermin /dieser kann, bei Kleinverfahren auch der Schlußtermin sein.
Sollte dann aber auch im Eröffnungsbeschluß so stehen.
Bei diesem Termin, werden die angemeldeten Forderungen auf Höhe und Berechtigung vor dem Rechtspfleger des Inso-Gerichtes geprüft.

Sie werden also in diesem Zeitraum in aller Regel eine Info über die angemeldeten Forderungen bekommen.

Bis zum Schlußtermin können die GL aber noch nachmelden.
Erst dann steht die Höhe der angemeldeten Forderungen fest.
Zu dieser Summe kommen dann die TH/Iv- und Gerichtskosten.