"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Kann mein IV mir eine Unterhaltsberechtigte streichen?  (Gelesen 2101 mal)

Bolli

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Kann mein IV mir eine Unterhaltsberechtigte streichen?
« am: 10. Dezember 2008, 19:39:27 »

Hallo an alle,

seit einiger Zeit ( 3 Monate) hat mein IV meinem AG mitgeteilt, dass meine Frau nicht mehr als Unterhaltsberechtigte angerechnet werden darf weil sie arbeitet. Gearbeitet hat sie aber schon seit Beginn meiner RI bzw. ihrer VI.

Nach Antragstellung hat sie noch zwei Jahre auf ihrer alten Arbeitsstelle gearbeitet. Wir sind dann nach dem Verkauf unseres Hauses umgezogen. Es folgte eine 8 monatige Arbeitslosigkeit.  Hier nach eine auf ein Jahr befristete Arbeit. Nach 5 Monaten hat sie jetzt wieder eine befristete Anstellung für ein Jahr. Während der verschiedenen Arbeitsstellen verdiente meine Frau 600 bis 700 Euro netto.

Kann mein IV dass einfach entscheiden?

Eine Mitteilung vom IG haben wir nicht bekommen, ich habe bis jetzt immer gedacht, dass das IG dies nach Antrag entscheidet.


Für eine Hilfestellung, danke im Voraus.


Gruß Bolli



Ich freue mich, dass ich dieses Forum gefunden habe und feststellen konnte ich bin nicht allein.
Vor zwei Wochen, während eines Vorstellungsgespräches, wurde wieder von einem "Makel" gesprochen.  :rougi:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Kann mein IV mir eine Unterhaltsberechtigte streichen?
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2008, 20:51:49 »

Der TH/IV ist nicht zuständig, zu entscheiden wie viel Personen nach §850c (4)ZPO zu berücksichtigen sind.
Dafür ist nach §36.4 Satz1 InsO das Insolvenzgericht zuständig.
Er ist aber nach §36.4 Satz2 zu einem entsprechenden Antrag berechtigt
Die Aufgabe des Insolvenzgerichts besteht darin, zu entscheiden, ob das Einkommen desjenigen, dem Unterhalt gewährt wird, ausreicht, ihm einen angemessenen Unterhalt zu gewähren oder nicht.
 - BGH IXa ZB 142/04  - BGH VII 24/05

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet ihnen das korrekte Gehalt/Lohn auszuzahlen.
Dazu gehört auch, dass ohne Beschluss des Insolvenzgerichtes  nach  §36.4 Satz1 InsO ihre Frau als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen ist.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Bolli

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Kann mein IV mir eine Unterhaltsberechtigte streichen?
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2008, 22:32:21 »

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich möchte Ihnen sagen, dass ich richtig erleichtert bin diese Forum gefunden zu haben.

Zur Zeit habe ich ziemlichen ärger mit meinem AG und meinem IV. Mein AG hat mir fast 2 Jahre lang zu viel Geld ausgezahlt. D.h. ich habe einen Lohn erhalten von 1400 Euro netto und dazu, Pauschal 1500 Euro als Reisekosten. Ich bin zu 80% im Ausland unterwegs.

Mein IV hat bei beginn des Arbeitsverhältnisses den AG angeschrieben und mein AG hat nur die 1400 Euro angegeben. So weit so gut. Im Februar diesen Jahres wurde ich aufgefordert meine Lohnabrechnungen an den IV zu senden. Dem bin ich nachgekommen. 

Im April wurde mein AG vom IV aufgefordert die "Sonderzahlung zu erklären" dem ist mein AG erst im August nach Druck vom IV nachgekommen.

Soweit ich weis, hat mein AG daraufhin dem IV eine Summe von ca. 5000 Euro überwiesen. Was da genau gelaufen ist weis ich nicht.

Jedenfalls wird jetzt mein Lohn nach bekanntem System berechnet.

Die Frage der Unterhaltsberechtigung haben Sie ja bereits beantwortet, ich habe aber noch mehr Fragen, die ich Ihnen stellen möchte.

1. Wann beginnt den endlich meine WBH, bis heute habe ich keine Info darüber. Ein Schlussverteilungstermin war bereits im September.

2. Ist auf Grund der oben genannte Situation meine RSB in Gefahr?


Ich weis es sind viele Fragen, ich befürchte ich habe noch mehr.

Vielen Dank im Voraus
Gruß Bolli

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Kann mein IV mir eine Unterhaltsberechtigte streichen?
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2008, 22:47:35 »

Also RSB nicht in Gefahr, da AG den pfändbaren betrag berechnet.

Zusätzliche Zahlungen wegen Auslandsaufenthalt?
Das Klingt nach Aufwandsentschädigungen, die unpfändbar sind.
Auch das sollten Sie mal mit dem Arbeitgeber klären.
Weist er diese zus. Zahlungen als Aufwandsentschädigung aus, ist da nichts zu pfänden und auch nichts nachzuzahlen.
Voraussetzungen, Sie haben den Aufwand auch in etwa.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Bolli

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Kann mein IV mir eine Unterhaltsberechtigte streichen?
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2008, 01:16:29 »

Hallo Paps,

ich habe meinem AG gestern noch auf die Sachlage hingewiesen und aufgefordert mein Gehalt ab sofort mit zwei unterhaltsberechtigten abzurechnen.

Ich lasse mich mal überraschen.




Vielen Dank noch einmal für die schnellen Antworten.

Mit einem freundlichem Gruß


Bolli
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz