Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: wassermannfrau am 12. November 2007, 10:22:43

Titel: Kann mir mal jemand weiterhelfen???
Beitrag von: wassermannfrau am 12. November 2007, 10:22:43

Hallo. . .
kann mir mal jemand verraten was nicht vom Gehalt pfändbar ist?Ich kenne meine Pfändungsgrenze,aber was ist wenn ich Fahrtkosten und Spesen mit auf der Abrechnung habe?Gibt es irgendwas, was nicht pfändbar ist-außer das was über der Grenze ist??Danke imvoraus für eure Antworten. . . lg :neutral:
Titel: Re: Kann mir mal jemand weiterhelfen???
Beitrag von: paps am 12. November 2007, 20:59:29
maßgebend sind §§850ff ZPO:
Zitat
§ 850a
Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind
   1.    zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
   2.    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
   3.    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
   4.    Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
   5.    Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
   6.    Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
   7.    Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
   8.    Blindenzulagen.