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Autor Thema: Kapital-Lebensversicherung mit Überschußbeteiligung in der Insolvenz HILFE  (Gelesen 3184 mal)

Ehefrau


Ihr Lieben,

gibt es hier ev. fachlich versierte Versicherungsmakler die mir eine sachlich fundierte Kenntnis erbringen können?
Mein Problem ist folgendes:

Im Jahr 2000 habe ich besagte Versicherung abgeschlossen, und gleichzeitig ein Darlehen in Höhe der Versicherungssumme beim Versicherungsgeber genommen. Gleichzeitig wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, welche greifen sollte, inkl. einer kleinen Rentenzahlung für den Fall der Dienstunfähigkeit.
Im Jahr 2008 wurde ich wegen meiner Psyche für tatsächlich dienstunfähig befunden, die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung trat ein.

Mein Insolvenzverfahren wurde im Dezember 2010 eröffnet.

Als Laie habe ich verstanden, der Kredit wird fällig gestellt und die gesamte Versicherung wird gekündigt bzw. geht in die Insolvenz und ich komme am Ende der 6 Jahre ohne Altlasten diesbzgl. heraus.

Anscheinend ist das nicht richtig.

Zur Insolvenztabelle wurde eine Kreditsumme von rund 13.000 € (ehemals 23.000€) gemeldet und nach Intervention der Insolvenzverwalterin hat sie die Forderung nachträglich 2011 i.H.v. 7500 € anerkannt, rund 5.500€ wurden seitens des Gläubigers zurückgenommen.

Alle 2 Jahre bekam ich erneut eine Aufforderung zur ärztlichen Stellungnahme, welche ich durch ein Gutachten der Amtsärztin für meinen Dienstherrn jeweils belegen konnte.

Zwischenzeitlich gab es Probleme mit der Leistungsabteilung, in diesem Zuge habe ich versucht schriftlich Informationen zu bekommen, weshalb von mir nach Beendigung der Insolvenz augenscheinlich eine weitere Zahlung monatlich  von mir erwartet wird. Es ist mir nicht schlüssig. Meine Schwägerin hat selbiges auch versucht, telefonisch , für mich zu ergründen. Es hieß nur, so wie die Dinge geregelt worden seien sollte ich um Gotteswillen nicht daran rühren, es könnte sonst nur schlimmer werden. Warum, wieso weshalb wurde nicht erklärt. Ich habe die Dinge dann erstmal ruhen lassen, da ich selbst nicht in der Lage bin, nach außen mich selbst zu vertreten. :(
Es ließ mir jedoch keine Ruhe, gestern habe ich einen Blick online in  meine Schufa geworfen und zu meiner Überraschung festgestellt, dass seitens des Gläubigers die Forderung nicht nur Anfang des letzten Jahres auf rund 1500 € reduziert wurde, sondern im Dezember 2015 auch noch für erledigt erklärt wurde. Nun bin ich völlig verwirrt, ich verstehe das einfach nicht.
Tante Google kennt diese Problematik anscheinend nicht, so das ich auch nichts ableiten konnte.

Meine Idee wäre dazu nur, dass der Kredit möglicherweise durch die Zahlungen der Ausfallversicherung getilgt ist und ich die Versicherung selbst nun weiter zahlen soll?
Die Versicherung läuft ja ursprünglich bis 2020, ich kann mich auch nicht erinnern eine Kündigung erhalten zu haben.
Ich habe echt Angst daran zu rühren weil ich nicht weiß ob ich etwas falsch  machen kann.
Eine Leistung aus der Versicherung wird es im Jahr 2020 ja ganz sicher nicht geben, sonst würde ja die Summe bestimmt auch zur Insolvenz gezogen worden sein.

Kann jemand was mit den Infos anfangen? Ich reiche gern Infos oder Zahlen nach falls benötigt.
Ich wäre im Dezember zu gern fertig mit allem .

Verzagte Grüße
von der Ehefrau :/
Gespeichert
 

Ehefrau

geänderter Sachverhalt: Zahlung vom Gläubiger avisiert ...
« Antwort #1 am: 26. Februar 2016, 17:17:11 »

Ich muss das Thema nochmal hochholen.
Heute gab es aufklärende Post von der Versicherung, nachdem wir diese nochmals angeschrieben haben.

Interessanterweise spielt erneut mein Treuhänder eine tragende Rolle.

Die Forderung aus dem Darlehensvertrag ist für erledigt erklärt worden.
Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung  wurde die Lebensversicherung vom Gläubiger verwertet und auf das Darlehen verrechnet. Weitere Zahlungen aus der Zusatzversicherung führten dazu, dass die Forderung bereits im August 2015 erledigt wurde!

Diese Tatsache wurde meinem Treuhänder schriftlich mitgeteilt und um Bekanntgabe eines Konto gebeten wohin der Überschuß überwiesen werden soll.
Trotz Erinnerung seitens der Versicherung rührte sich der Treuhänder nicht.

Die Gehaltsabtretung habe sich ja eh durch das Insolvenzverfahren erledigt und ich möge mich jetzt bitte um eine Freigabe des Überschusses bei dem Treuhänder bemühen, damit mir der Betrag überwiesen werden kann.

Ich kann diese Zahlung leider überhaupt nicht rechtlich einordnen und bin mir völlig unsicher, ob die mir überhaupt zustehen würde?

Ich schreibe den Treuhänder ja grundsätzlich nur per Einschreiben / Rückschein an, aber leider führt das auch nicht wirklich zu einer Antwort.


Wenn ich die Sache jetzt auf sich beruhen lasse, bis die WPV im Dezember durch ist, und anschliessend ein etwaiges Guthaben abfordere kann man mir das ankreiden?
Ich meine, mehr als das ein Gläubiger dem Treuhänder eine Zahlung anbietet....was soll ich da noch tun wenn das Geld nicht abgerufen wird?

Habt ihr Ideen?

Danke
die Ehefrau
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast

Die Kontonummer vom Treuhandkonto dürfte bekannt sein, als einfach an die Versicherung übermitteln. Damit landet das Geld beim Treuhänder, der es entsprechend verwalten muss. Stellt er fest, dass das Vermögen der Masse nicht zusteht, kann er es ja an den Schuldner auszahlen. Ansonsten freuen sich die Gläubiger.
Gespeichert
 

Ehefrau


Der Versicherung ist das Treuhandkonto bekannt und ich selbst darf ja keine Verfügung treffen.....
Gespeichert
 

Insokalle


Weil ich es nicht finden kann: Wie ist der Stand des Insolvenzverfahrens?
Gespeichert
 

waldi


In einem anderen Thread schrieb sie:  "Ich bin ebenfalls noch in der WVP"
Gespeichert
 

Ehefrau


..wie oben geschrieben, die WVP endet im Dezember 2016.


Danke

die Ehefrau
Gespeichert
 

Insokalle


Wenn das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben wurde (leider steht da nicht seit wann) und die WVP begonnen hat, sind sehr wohl Verfügungen mglich und auch Vermögen kann wieder ohne Zugriff durch den IV angespart werden. Das bedeutet, Sie können den Überschuss einziehen, wenn es denn tatsächlich einen geben sollte. Also nochmal bei der Versicherung anfragen, Aufhebungsbeschluss nicht vergessen.
Gespeichert
 

Ehefrau


2011 wurde das Verfahren aufgehoben.

LG
die Ehefrau
Gespeichert
 
 

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