Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: doedel am 18. Dezember 2010, 14:38:32
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Hallo,
leider habe ich in der Suche keine passende Anwort gefunden. Frage: sind Kapitalerträge an den Treuhänder zu melden / abzuführen?
Hintergrund: ich befinde mich derzeit in der Wohlverhaltensperiode und habe deshalb natürlich nicht viel Kapital. Dennoch würde ich gerne ein paar CFD handeln, da dies auch mit dem mir zur Verfügung stehenden Kapital machbar ist. Wenn ich die daraus entstehenden Kapitalerträge aber an den Treuhänder abführen muss, macht das natürlich nur begrenzt Sinn. Kann mir deshalb jemand sagen, ob Kapitalerträge aus Wertpapierhandel an den Treuhänder abgeführt werden müssen?
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Nein, die Abtretungserklärung erfasst nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
287 InsO
".. Abtretung der Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge.."
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hey super ... danke für die schnelle Antwort!