Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ketamin am 02. Juli 2013, 22:29:59

Titel: Kaskoschaden/totalschaden
Beitrag von: ketamin am 02. Juli 2013, 22:29:59
Hallo,

habe eine Frage bezüglich Kaskoschaden bzw Versicherungsfall in der WVP.

Befinde mich seit dem 21.6.2013 in der WVP. Zumindest glaub ich das ich da drin bin?!

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des xxxx, xxxx in xxxxx
wurde nach Vollzug der Schlussverteilung und rechtskräftiger Ankündigung der
Restschuldbefreiung aufgehoben am 21.06.2013.


Jetzt hat mein Fahrzeug, ohne Fremdeinwirkung, am 22.6.2013 0.30 Uhr im Motorraum gebrannt.

Wie sieht das jetzt aus mit der Versicherung?

Wenn die Versicherung an mich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert überweist, muss ich das dem Treuhänder melden?
Kann der den Betrag einbehalten?
Muss ich irgendwas davon "abtreten"?
Kann mir der Treuhänder evtl dadurch "nen Strick" draus drehen weil der Beschluss am 21.6.2013 ergangen ist?

Danke schonmal für die Antworten

Titel: Re: Kaskoschaden/totalschaden
Beitrag von: Der_Alte am 03. Juli 2013, 14:36:16
Da Sie in der WVP sind ist der TH nicht mehr im Spiel. Er bekommt nur nohc den abgetretenen Teil des Gehalts. Alle anderen Einkünfte sind für ihn nicht mehr relevant. Sie brauchen ihn daher auch nicht zu unterrichten.

Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug während des Verfahrens bereits durch den TH freigegeben war. Dann ist auch keine NTV möglich.

Sie können das Geld meiner Meinung nach unproblematisch für einen "Neukauf" verwenden.