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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: gelb40 am 30. September 2010, 11:29:09

Titel: Kaution in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: gelb40 am 30. September 2010, 11:29:09
Mein Insolvenzverfahren wurde nach Schlussverteilung zum 03.06.2009 aufgehoben.
Am 10.05.2010 habe ich meine Wohnung zum 31.08.2010 gekündigt. Mein Vermieter hat jetzt das verpfändete Kautionskonto an mich freigegeben. Als ich es bei der Sparkasse auflösen wollte, wurde mir gesagt, dass es aufgrund der Insolvenz gesperrt wäre. Das Insolvenzgericht konnte mir hierzu auch nichts eindeutiges sagen, sie meinten die Kaution würde wohl zur Masse gehören und rieten mir, mich mit der Insolvenzverwalterin in Verbindung zu setzen. Sie hat jedoch Nachfragen untersagt.Also ich verstehe das alles nicht, an wem kann ich mich nun wenden? Normaler Weise steht mir doch jetzt die Kaution zu oder nicht? Als  Nachtragsverteilung wurden nur eventuelle Steuererstattungsansprüche benannt.Danke für jeden Tip.
Titel: Re: Kaution in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: deagle am 30. September 2010, 17:17:08
Die NTV kann auch für die Kaution beschlossen werden!

Deshalb den Aufhebungsbeschluss unter den Arm klemmen und hin zur Bank und die sofortige Freigabe des Kontos beantragen, die Bank darf das Geld nicht zurückhalten.
Am besten nimmst Du nen Ausdruck des § 259 Inso mit, darin Steht unter Abs. 1 Satz 1...
(1) Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlöschen die Ämter des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Der Schuldner erhält das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.

Alternativ tritts Du schon jetzt den Erstattungsanspruch des Guthabens an eine dritte Person ab, damit läuft eine später beschlossene Nachtragsverteilung ins leere