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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kein Geld für Essen und Reparaturen. Berechnungen vom Gericht unübersichtlich  (Gelesen 8571 mal)

Drache1977

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Hallo, ich bin seit Nov 2008 in der Privatinsolvenz.

Habe bis Nov 2010 ALG bzw Meisterbafög bezogen.

Seit Nov 2010 bin ich am Arbeiten, mein Netto Gehalt liegt bei 1200-1300 Euro (wird Stundenweise berechnet). klingt ja nicht schlecht, doch leider habe ich fast 700 Euro Grundkosten (Miete, Strom, Gas, Versicherungen, GEZ usw.) und durch meinen 40 km langen Weg zur Arbeit habe ich Benzinkosten von mind 250 Euro. Mit Bus und Bahn komme ich nicht hin (Schichtarbeit aber keine Nachtschicht). Leider muss ich, da ich mein Gehalt zum 15ten immer bekomme, kurzfristig meine Mietzahlung auf Monatsmitte legen, dies geht aber lt Absprsche mit dem Vermieter nur 6 Monate, länger lässt der sich nicht drauf ein. SO muss ich in dieser Zeit eine ganze Miete ansparen. Leider behauptet das Gericht Mietzahlungen seinen ja im Freibetrag drin, doch ich muss in einem Monat 2 Mieten zaheln, woher ich das Geld dafür nehme ist denen egal. Auch musste ich durch die Feiertage und Jahreswechsel für 3 Monate Autoversicherung auf einmal zahlen (180€). Den Monat davor hatte ich eine Reparatur von meinem Auto (170€). Geld dafür muss ich von meinem Geld zum Leben abzwacken. Leider geben mir das Gericht und mein Treuhänder nicht die Möglichkeit auf sowas zu sparen.Ich habe eine Erhöhung des Freibetrages gemacht, leider ist die Rechnung vom Gericht hier schwammig....

Das Auto habe ich auch seit dem ich arbeite, ist eine Förderung vom A-Amt gewesen zur Arbeitsaufnahme. Weil ohne Auto hätte ich nicht diese Arbeit und umgekehrt.

990€ (Sowieso frei)
60€ Benzin für 10 km Arbeitsweg, da 30 km schon im Betrag von 990 € drin sind
18€ IGMetallbeitrag

Von meinem Gehalt von 1326 euro netto sind 1197 übrig (Die Differenz würde als Pfändung von meinem Lohn einbehalten), wovon ich folgendes bezahlen muss!!!!!

 
- 700€ Grundkosten
-  75€ Ansparung für den Mietzeitpunktswechsel (wüsste sonst nich woher ich sonst das Geld dafür nehme)
- 250€ Benzin

= 1025 Euro Belastung, jetzt darf ich noch die Steuern für mein Auto zahlen (81 €). Auch dafür keine Entlastung vom Gericht.

Also = 1106€ Belastung, bleiben von 1197 Euro Gehalt nur noch 91 Euro zum Leben übrig (weniger als Hartz 4)

Immer wird auf diesen Grundfreibetrag von 990 Euro verwiesen, es sei ja alles da drin. Eine Reparatur vom Auto wäre mein Todesurteil. Wenn man was zahlen muss wie Steuern oder so muss man zusehen wie man was bezahlt, den ersten Pfändungsbetrag konnte ich nicht bezahlen, wegen dem Abzug von der Versicherung s.o.
den darf ich jetzt auch noch in Raten abbezahlen (30 €/Monat), es sind ca 130€.

Ich leiste mir soweit nix. Habe nur noch Kosten.

Kann mir jemand einen Rat geben?

Fahrgemeinschaft ist zzt. nicht gegeben (suche auch eifrig)
Umziehen mit geringerer Miete nicht Möglich, da die Kaution meiner jetztigen Wohnung vom Treuhänder einbehalten würde und es ihn nicht interessiert wo man das Geld für die Kaution der neuen Wohnung hernimmt.

Also im Grunde genommen lohnt sich das Arbeiten für mich nicht. Es bleibt fast nix übrig und Rechnungen muss man von dem bezahlen was zum Leben übrig bleibt (ist ja auch fast nix, weniger als hartz 4).

Wie kann ich das beim Insolvenzgericht durchsetzen? Ich seh jeden Tag mit Angst das Ende der Insolvenz und meiner Arbeit (wenn Auto kaputt).

Hab keinen von dem ich mir Geld leihen kann, müsste man ja auch zurückzahlen.

Für Anregungen und Hinweise wäre ich sehr erfreut

Danke im voraus
 
« Letzte Änderung: 26. Februar 2011, 10:12:59 von Drache1977 »
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Der_Alte

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Moin,

die Angabe der 60 € für Benzin erschließen sich mir nicht. Ist das ein Zuschuss von der Arbeitsagentur?

Ich rate dazu, einen Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen, den pfändbaren Betrag aufgrund der höheren Kosten für den Arbeitsweg nach § 850 i ZPO zu erhöhen.

Berechnungsgrundlage analog Steuerrecht:

230 Arbeitstage im Jahr zu 40 Entfernungskilometer zu 0,30 € ergibt eine Summe von 2760 €. Daraus ergibt sich ein monatlicher Steuerfreibetrag von 230 €.
Mit Hilfe eines Brutto Netto Rechners (z.B. den http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html) die Differenz zwischen Einkommen mit und ohne Freibetrag errechnen. Diesen Betrag dann gegenüber dem Insolvenzgericht anführen.

Das könnten so etwa 50 € monatlich werden.


Ansonsten kann man nur versuchen, die Kosten zu reduzieren. Wenn die Arbeitsstelle sicher ist wäre für mich der erste Schritt zur Kostenreduzierung der Umzug an den neuen Arbeitsort. Da sind erhebliche Kosteneinsparungen beim Kfz möglich bis hin zur Abschaffung.
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Drache1977

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Die 60 sind vom Inso-Gericht angerechent zum Freibetrag. Da ja 30 km Strecke angeblich in dem Grundbetrag von 990€ drin sind wird mein Freibetrag um 60 Euro erhöht, da ich 10 km pro Strecke mehr im Monat fahre. Eine Erhöhung hatte ich schon beantragt. das Ergebnis waren ja die 60 Euro Benzin und 18 Euro IGMetall. die auf den Freibetrag hinzukommen. Das wird dann anteilig berechnet. Ich habe dem Gericht eine detaillierte Aufstellung zukommen lassen, woraus sich auch eindeutig erkennen lässt, das ich mit dem was übrig bleibt nicht auskomme. Eine weitere Erhöhung wird hier von seitens derer nicht gemacht. Da kann ich machen was ich will.

Ein Umzug ist ausgeschlossen, Vertrag erstma bis 30.6.11 und die Kaution der jetzigen Wohnung wird ja einbehalten und woher soll ich die neue Kaution nehmen? Und einen Bürgen für die neue Wohnung bräuchte ich auch (Schufa)

Einsparungen sind bei mir soweit ich konnte schon drin. Die 700 euro sind nunmal meine Grundkosten (Miete, Strom, Gas, Versicherungen, GEZ anteilig, Internet und Telefon usw.)

Die meinten sogar ich könne ja dann das Geld der Steuererklärung nehmen, was ich ja wenn erst nächstes Jahr machen kann. Dies sei befreit von der Pfändung bzw Anrechnung (lt TH)

Hier wird total auf stur geschaltet, mein TH hatte sogar einer Erhöhung komplett widersprochen, zum Glück kam das Gericht dem nicht nach.

Wie muss ich das genau formulieren? Die sagen 30 km Strecke zur Arbeit seien im Grundfreibetrag drin!!
Nur was drüber hinaus liegt wird angerechnet, daher die 60 Euro Erhöhung.

Wenn ich das Auto abschaffe komme ich nicht mehr zur Arbeit, mit Bus und Bahn gibt es keine Verbindung zu diesen Zeiten, also auch wenn das Auto mal kaputt geht oder eine dringende Anschaffung wäre, würde ich nicht mehr zur Arbeit kommen.

MFG
« Letzte Änderung: 26. Februar 2011, 11:00:07 von Drache1977 »
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Der_Alte

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Wenn das Gericht schon einen Betrag von 78 € gewährt hat ist natürlich ein weiterer Antrag unnötig.

Sie schrieben, Sie hätten eine Zeit lang Meister-Bafög bezogen. Haben Sie die Meisterprüfung geschafft? Mich irritiert nämlich Ihr für einen Meister relativ geringes Einkommen.

Warum ist Ihr Arbeitsverhältnis befristet und wie sind die Zukunftsperspektiven; sind eventuell nach dem 1.7. signifikante Gehaltssteigerungen zu erwarten.
Bestimmte Berufsgruppen werden in Skandinavien händeringend gesucht, dort sind erheblich höhere Einkommen zu erwarten. Könnte das für Sie eine Alternative sein.

Wenn Sie zu all dem "Nein" sagen müssen, bleibt nur eisernes Sparen und hoffen, dass nichts gravierendes dazwischen kommt.
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Drache1977

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Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Dort sind Befristungen üblich. Ich habe meinen Informatik-Techniker mit dem Meister-Bafög finanziert. Leider sind Arbeitsangebote aufgrund fehlender Praxis quasi null.

Meine Frage beläuft sich auch auf Belastungen wie reparaturen und Sonderbelast7ungen wie z.B. die Steuer fürs Auto. Ansparen kann man da nix, Berschnet wird das vom gericht auch nicht. Also wie soll man sowas abfangen? Gar keine Reparaturren vornehmen? Egal was ich da bisher versucht habe ist gescheitert und bei Wegfall des Autos wäre mein Job noch in Gefahr.

Kann man sich da nirgends Hilfe holen?
Muss man mit weniger als 100 Euro zum Leben im Monat auskommen?
Ich will um den Job kämpfen und auch Verlängerungen anstreben aber dies wird seitens des gerichts und des TH immer zu nichte gemacht.

Belastungen muss man selber abfangen, Einkommen wird gleich angerechnet. Fair ist das nicht.

Momentan ist meine Situation eher aussichtslos. Wenn ich wieder A-los werden sollte würde ich wohl keinen (so guten)Job mehr finden.
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bertino

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Guten Tag Drache1977,

da Sie trotz Ihrem Engagement und Ihrer bisherigen Bemühungen in finanzieller Not sind, ist mir unvorstellbar, dass Sie dennoch in einem Land wie Deutschland keine Unterstützung bekommen würden. Die momentan wohl schwierige Frage lautet eben, wie und woher. Da ich selbst die Antwort nicht kenne, möchte ich Ihnen folgendes vorschlagen.

Ihre Erläuterungen lassen ahnen, dass in Ihrem Fall die Voraussetzungen zum Erhalt von Beratungshilfe gegeben sind (http://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html).

Dann wäre es vielleicht keine schlechte Idee, sich einen RA auszusuchen, der sowohl in Arbeitsrecht als auch in Sozialrecht spezialisiert ist (http://www.brak.de/seiten/01_03.php). Er wird sich dann um Voraussetzungen/Antragsstellung kümmern und Ihnen auch den korrekten Ausweg aus diesen Unannehmlichkeiten zeigen.

Bitte seien Sie nicht schnell enttäuscht, wenn Ihre ersten Versuche zur Beauftragung eines RA erfolglos bleiben. Im Rahmen einer Beratungshilfe verdienen Anwälte eben nicht sehr viel, obwohl sie die gesamte daraus resultierende Haftung tragen müssen.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 26. Februar 2011, 16:13:46 von bertino »
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tomwr


@Drache1977

Wieviel ALG II standen Dir denn vor Aufnahme der Tätigkeit zur Verfügung ? Oder war das ALG I ?
Warum EUR 700 Grundkosten ?
Ist das nur die Wohnung ?

Aktuell stehen Dir ja ab April 2011 EUR 364,00 zzgl. KDU (Kosten der Unterkunft) zu.
Jetzt müsste man erstmal diesen Betrag wissen.
Wenn Dir wirklich EUR 700,00 plus EUR 364,00 bewilligt werden, wäre ja allein das schon ein Grund für einen höheren unpfändbaren Grundbetrag nach §850f Abs.1 Satz 1 Nr. a).

Im Übrigen kannst Du auch trotz Beschäftigung ergänzende ALG II Leistungen beantragen.
Für eine genauere Betrachtung ist aber unerläßlich festzustellen, was die ARGE konkret an Grundleistungen  bewilligt. Danach kann man sich mit den Anrechnungsregeln beschäftigen.
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Drache1977

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Also ALG1 waren 906€. Für kurze Zeit habe ich ALG2 bezogen (50€ weniger).
Meine Miete ist 299,97 + 82€ NK= 381,97€.Die Wohnung ist 56 qm groß und ist angemessen.  Zuschüsse oder so bekomme ich nicht. Gas und Strom sind 100€ im Monat, da ich eine Gastherme habe und damit Warmwasser und Heizung versorge. Es waren auch kalte Winter. Der Rest ist das übliche, ich habe anteilig z.B. GEZ mit 18€ im Monat berechnet. Ein großer Posten ist auch die Autoversicherung mit fast 60€, es ist auch ein älteres Auto (Citroen)Bj 99, 60 PS. Der Rest ist eben Internet und Telefon 35€ (kündigen zzt nicht möglich da sonst Kosten und nicht mehr erreichbar), Haftpflicht, Hausrat, Unfallversicherung, Kabelanschluss.

Ich glaube nicht, dass ich hier noch Bezüge vom Amt bekomme, mein Gehalt liegt ja bei 1800-1900 Brutto, bzw 1200-1350 Netto.

Ich hatte mal beim Gericht nachgefragt und die sagten, dass in den 990€ Grundfreibetrag sei ja alles drin, dann schlüssel ich mal für mich auf:

700€ Grundkosten
180€ Benzin (für 30 km Weg)
wären 880 € da bleiben noch 110€ übrig wovon ich noch Reparaturen oder wie jetzt die Autosteuer zahlen soll.

Mir wurde auch keine Aufschlüsselung gegeben, wie sich der Grundfreibetrag überhaupt zusammensetzt. Wie eben beim Post von tomwr, wo 364€ für Wohnung gerechnet werden, da zahle ich ja jeden Monat 18 € drauf. Und wenn das bei den anderen Beträgen auch so ist brauche ich micht nicht wundern warum zum Schluss kaum noch was übrig bleibt. Ich kann die Miete auch nicht drücken, warum wird dann nicht die volle Summe angerechnet?

Die haben mir gesagt einen höheren Betrag gibt es definitiv nicht, ich soll froh sein dass die mir schon so entgegengekommen sind. Ich werde zwar beim A-Amt nachfragen ob ich noch was von denen als Zuschuss bekommen könnte, denke aber nicht.


da Sie trotz Ihrem Engagement und Ihrer bisherigen Bemühungen in finanzieller Not sind, ist mir unvorstellbar, dass Sie dennoch in einem Land wie Deutschland keine Unterstützung bekommen würden.


Tja gerade weil es Deutschland ist bekomme ich nix, nur Bürokratie. Keiner will oder kann mir helfen. Mein Engagement wird mit Sanktionen bestraft, so nach dem Motto sieh zu wie du fertig wirst. Wenn du Geld hast gib was ab, bei rechnungen sieh zu wie du das bezahlst.

Ich hatte das Gericht gefragt wenn ich eine Reparatur nicht bezahlen kann, kann uch auch nicht, und ich nicht mehr zu meiner Arbeit fahren kann wie es dann weiter geht oder wo ich das Geld dafür herbekomme. Ich warte seit Wochen auf eine Antwort.

Privatinsolvenz bedeutet für mich Bankrott sein. Unter dem Hartz4 Niveau leben. Macht das Sinn jmd kein Geld für sowas zu lassen? Nicht mal eine Ausnahme?

Ich kämpfe habe aber jetzt schon verloren

« Letzte Änderung: 27. Februar 2011, 08:06:01 von Drache1977 »
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bertino

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Guten Morgen Drache1977,

vor einigen Jahren hatte ich von einem Kollegen gehört, dass es möglich sei, bestimmte absetzbare Kosten und Ausgabe, deren Entstehung und Umfang vorhersehbar sind, über den AG so zu regeln,  dass der erstattungswürdige Anteil monatlich gar nicht an Fiskus abgeführt wird, d. h. eine  vorgezogene Steuererstattung halt nicht am Jahresende sondern in Monatsraten.

Vielleicht kennen sich hier im Forum einige besser mit Steuerrecht aus und können bessere Hinweise geben.

Aber, wie vorhin gesagt, ich würde an Ihrer Stelle einen RA konsultieren. Über Beratungshilfe kostet dies ehe nichts.

Wie oft waren wir mit Umständen konfrontiert, die uns zunächst als aussichtslos schienen. Die Wahrheit hat uns jedoch bewiesen, dass es doch noch weitergehen kann, sei es mit großen Schwierigkeiten.

Zwar meinen wir in solchen Situationen:

Zitat
Ist es nicht Staub, was diese hohe Wand
  Aus hundert Fächern mir verenget?
Der Trödel, der mit tausendfachem Tand
  In dieser Mottenwelt mich dränget?
Hier soll ich finden, was mir fehlt?
  Soll ich vielleicht in tausend Büchern lesen,
Daß überall Menschen sich gequält,
  Daß hie und da ein Glücklicher gewesen?

Aber irgendwann und irgendwie erhebt sich der fiebrige Geist doch und neigt gar das Unmögliche zu erreichen:

Zitat
Des Geistes Flutstrom ebbet nach und nach
  Ins hohe Meer werd ich hinausgewiesen,
Die Spiegelflut erglänzt zu meinen Füßen,
  Zu neuen Ufern lockt ein neuer Tag.

Ein Feuerwagen schwebt, auf leichten Schwingen,
  An mich heran! Ich fühle mich bereit,
Auf neuer Bahn den Äther zu durchdringen,
  Zu neuen Sphären reiner Tätigkeit.

Dies hohe Leben, diese Götterwonne!
  Du, erst noch Wurm, und die verdienest du?
Ja, kehre nur der holden Erdensonne
  Entschlossen deinen Rücken zu!

Vermesse dich, die Pforten aufzureißen,
  Vor denen jeder gern vorüberschleicht!
Hier ist es Zeit, durch Taten zu beweisen,
  Das Manneswürde nicht der Götterhöhe weicht,

Vor jener dunkeln Höhle nicht zu beben,
  In der sich Phantasie zu eigner Qual verdammt,
Nach jenem Durchgang hinzustreben,
  Vor dessen engem Mund die ganze Hölle flammt;
Zu diesem Schritt sich heiter zu entschließen,
  Und wär es mit Gefahr, ins Nichts dahin zu fließen.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 27. Februar 2011, 11:46:10 von bertino »
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Drache1977

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Danke für die netten Worte. Das mit dem FA werde ich mal versuchen und es aufsuchen. Warum wird man auf sowas nicht vom eigenen TH hingewiesen? Der meinte immer nur den Jahresausgleich.

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tomwr


@Drache1977

Immer noch ominös:
700 EUR Grundkosten

Da Du ja schon ALG II bezogen hast, müsste es einen ALG II Bescheid geben aus dem die gewährten Ansprüche ablesbar sind. 364 EUR hat nichts mit Miete zu tun sondern ist der neue Regelsatz (früher 359 EUR). Dazu kommt dann noch Kosten für Unterkunft und Heizung. Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden.

Ich denke man könnte trotzdem einen Antrag auf ALG II einreichen, da die Einkünfte nur teilweise auf den zustehenden Bedarf angerechnet werden. Also nochmal nachgucken, Beträge aus dem ALG II Bescheid aufschlüsseln und hier reinstellen. Dann kann ich mal für Dich rechnen, was rauskommen würde.

Die Fahrtkosten sind nämlich bei ALG II abzurechnen. Und hier hat das Vollstreckungsgericht (erstmal) nichts zu melden.

§11 SGB II
Zitat
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen

1.
    auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2.
    Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3.
    Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge

    a)
        zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
    b)
        zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,

    soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4.
    geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5.
    die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
6.
    für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30,
7.
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,
8.
    bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder § 71 oder § 108 des Dritten Buches bei der Berechnung der Leistungen der Ausbildungsförderung für mindestens ein Kind berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag.

Neben den Fahrkosten sind dann noch der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen.
Der Weg zur Arbeit (40km) ist das die Entfernung (einfache Strecke) oder die gefahrene Strecke pro Tag (hin und zurück) ?
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Drache1977

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@tomwr
Die 40 km sind eine einfache Strecke zur Arbeit, also einmal hin und hzurück = 80 KM /Tag

700 Euro Kosten sind wie folgt:

382 € Miete
100€ Strom und Gas (Gastherme und Gasherd)
18€ GEZ (anteilig)
13€ Kabel Deutschland
35€ Internet und Telefon
10€ Handy
18€ IGMetall
60€ Autoversicherung
8€ Auto-Rechtschutz
12€ Unfallversicherung
15€ Haftplicht und Hausratsversicherung

Das sind meine Grundausgaben bzw Grundkosten, wie ich sie immer hier nenne.

Ich sagte ja ALG2 wäre hier die Miete+Heizung+364€ Regelsatz+ 43€ Autoversicherung (da 17 € Teilkasko)
Heizung wären hier der Abschlag für Gas = 57€.
Das Auto steht im meinem ALG-Bescheid nicht drin, da ich es zu dem Zeitpunkt nicht besaß.
Hinzu kommt, das ich eine zu  hohe Miete (299,97+ 82 NK)und eine zu große Wohnung 56qm habe. Die werden hier wohl auf einen Umzug bestehen bzw den Differenzbetrag der Miete darf ich wohl noch vom Regelsatz bezahlen.

Bei einem Brottoverdienst von 1800-1900 bzw Netto bis zu 1350€ (1200 nach Abzug der Pfändung) wird mir da wohl nix zu stehen, oder?
« Letzte Änderung: 01. März 2011, 08:55:36 von Drache1977 »
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tomwr


erstmal zustehende Grundleistungen:

EUR 382,00 Miete
EUR  57,00 Heizung
EUR 364,00 Regelleistung

Summe EUR 803,00

verfügbares Einkommen EUR 1250,00 (Mittelwert zwischen 1200 und 1300 EUR)

davon anrechenbar bzw. erstmal abzuziehende Kosten
Fahrtkosten EUR 0,30 x 40 x 21 = EUR 252,00
Autoversicherung EUR 43,00
anrechnungsfreies Einkommen nach §30 SGB II = EUR 180,00

anrechenbares Einkommen EUR 775,00

d.h. es könnte ein Zuschlag von EUR 28,00 pro Monat bezahlt werden, vorausgesetzt die Kosten für Unterkunft werden in der Höhe anerkannt. Zusätlich wäre man von der GEZ befreit.


Eigentlich sieht Deine Situation aber gar nicht so schlecht aus.
Du hast nach Abzug Deiner Fixkosten rund EUR 550 pro Monat, davon EUR 250,00 Fahrkosten
Verbleiben also noch rund EUR 300,00 pro Monat.
Das ist nicht die Welt aber da Strom, Telefon, Versicherungen, GEZ bereits bezahlt sind müsste man davon leben können. Insolvenz ist halt kein zugegeben nicht so rosig.

Ich würde aber da was an den Kosten ändern. Autoversicherung wechseln im November. Ich habe früher mein Auto mit EUR 250,00 pro Jahr (nur Haftpflicht) versichert, also EUR 20,00 pro Monat statt EUR 60,00. Teilkasko braucht man bei einem älteren Schlitten nicht, die zahlen eh fast nichts. Diebstahl wäre noch interessant, ist aber bei älteren Rostlauben extrem unwahrscheinlich. Und dass mal ein Reh vors Auto läuft - gibts eigentlich noch Rehe ? Bin ein Stadtmensch.  :wink:

IG Metall würde ich austreten. Manche Ausgaben muss man sich auch verkneifen bzw. bei Insolvenz Radikalkur machen. Auto Rechtsschutz hatte ich auch nur ganz am Anfang, die letzten 15 Jahre nicht mehr und auch nicht wirklich gebraucht. Wenn Du wirklich mal Probleme haben solltest und im Recht bist dann kann man auch selbst einen Anwalt beauftragen.

Meiner Meinung nach könntest Du da EUR 65,00 pro Monat sparen ohne großartige Einschränkungen.

Dann die gute Nachricht: Ab 01.07.2011 steigen die Pfändungsfreibeträge, dann müsstest Du etwa nochmal ca. EUR 43,00 mehr im Monat zur Verfügung haben.
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Lohnpfaendungstabelle-ab-01-07-2011-7746.html#msg42059

Zwar alles nur kleine Beträge aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist. Und über einen Umzug könnte man je eventuell auch mal nachdenken, aber warten bis das Verfahren aufgehoben ist (wegen der Mietkaution).  
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Drache1977

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Auf den ersten Blick mag das so wie Sie es beschrieben haben gut aussehen. Doch Ich hake mal kurz nach:

700 Euro Grundkosten
250 Euro Benzin

wären 950 Euro Belastung, ich habe fast 1200 € bekommen, so bleiben 250 Euro übrig.

Davon muss ich 70€ ansparen (ob ich will oder nicht) da ich kurzfristig mit meinem Vermieter die Mietzahlung zum 15.ten des Monats gesetzt habe, da ich auch erst zu Monatsmitte mein Gehalt bekomme und die Mietzahlung demnächst wieder zum 1.ten geleistet werden soll. Dies heißt ich hätte 2 Mietzahlunegn in einem Gehalt. Dafür bekomme ich keine Entlastungen vom Gericht, da ja die Mietzahlung im Grundfreibetrag drin sei. Also heißt es hier selber sparen.

Desweiteren muss ich diesen Monat 81 € Steuern für mein Auto bezahlen. Ansparen konnte ich bisher nix, weder für den Mietzeitpunktwechsel oder sonst wie.  

Also 250€ - 70€ - 81€ = 99 € rest. Davon darf ich dann diesen Monat, also bis 15.3. leben.

Ich bekomme keinerlei Entlastungen für solche Sachen oder letzten Monat musste ich für 3 Monate Autovericherung zahlen, daher konnte ich den Pfändungsbetrag nicht überweisen, jetzt darf ich das noch in Raten abbezahlen.

Den IGMetall-Beitrag zahl ich zum einem gerne und zum anderen bin ich in einem Betrieb, wo die Angehörigkeit in der Gewerkschaft gern gesehn und als Vorteil gewirkt wird.
Zu den Versichungen:

Auto brauch ich, sonst komme ich nicht zur Arbeit, bitte hier keine nett gemeinten Tipps dazu mehr. Ohne Auto keine Möglichkeit zur Arbeit zu kommen. Bus und Bahn fahren zu diesen Zeiten nicht.
Teilkasko behalte ich, da ich schon bei meinem vorherigen Auto dies gebraucht hatte, es ist ja nicht nur das Reh das einem Schaden macht, sondern auch Steinschlag, Reifen etc.

Mein TH hat mir nie aufgezeig welche Leistungen man hier noch in Anspruch nehmen kann. Man sagt mir noch nicht mal wo ich Geld für eine Reparatur her bekommen soll, aber ich muss diese bezahlen.

Ich habe nur noch Kosten. Ausnahmen werden nicht gemacht. Besondere Belastungen muss man selber abfangen. Geld für Reparaturen darf man nicht ansparen.

Man ist als Mensch in der Insolvenz doppelt bestraft.

Einen Hartz4 Antrag auch aufstockend werd ich nicht machen. Ist mir zu unsicher und eigentlich wollte ich vom Amt weg. Wird da nicht mit dem Brutto-Gehalt gerechnet?

Welche Möglichkeiten habe ich beim TH oder Gericht Sonderbelastungen geltend zu machen? Oder ist es denen lieber wenn ich das nicht zahle?





« Letzte Änderung: 02. März 2011, 10:39:54 von Drache1977 »
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tomwr


Von öffentlichen Verkehrsmitteln habe ich nichts geschrieben. Und zum Thema Teilkasko, da gibt es dann auch noch eine Selbstbeteiligung. Wenn Du mal nachrechnest wieviel Leistungen in Anspruch genommen wurden und wieviel Pämie (plus eigene Selbstbeteiligung) in sagen wir mal 10 Jahren gezahlt wurden. Es lohnt sich nur Risiken zu versichern, die sehr unwahrscheinlich sind aber im Falle eines Falles gleichzeitig hohe Schadenssummen auslösen. Das kann bei einer alten Kiste aber nicht sein.

Ist halt typisch deutsche, die Versicherungsmentalität. Soviel wie nötig, aber so wenig wie möglich ist hier die richtige Devise. Wir sind aber in einem freien Land und es darf jeder selbst entscheiden wofür er sein Geld ausgibt. Der Verzicht auf Vollkasko leuchtet den meisten Leuten ab einem gewissen Fahrzeughalter ein aber viele denken immer noch, ohne Teilkasko ginge es überhaupt nicht und es sei schon nah an der Versicherungspflicht, zumindest gedanklich.

Ich habe hier Einsparpotential angezeigt, was im Grunde nicht großartig weh tut.
Das mit der Miete - mei das ist halt so. Hätte man auch anders lösen können in der Insolvenz. Natürlich interessiert sich das Amt nicht für Schulden. Nur für den laufenden Lebensunterhalt. Naja und das mit den 100 EUR gilt halt nur für den einen Monat wo alles zusammenkommt. Man muss sich schon entscheiden ob man jetzt mit 1200 oder 1300 EUR rechnet. Mal so, mal so ist nicht besonders hilfreich.

Im Prinzip rechnet das Amt schon mit den Bruttogehältern aber es werden die sozialen Pflichtabgaben wie KV, RV, AV und Steuern zunächst abgerechnet und als Abzüge anerkannt, daher kann man dann schon für den Rest mit dem Nettogehalt rechnen.

Beim TH kann man gar nichts geltend machen, das Gericht hat sich ja im konkreten Fall schon geäußert. Vielleicht hilft ja auch ein Nebenjob wenns mit dem Hauptjob nicht reicht.
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Drache1977

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Die Teilkasko ist ohne SB. Hatte or ein paar Jahren mal einen Schaden über die Teilkasko reguliert, das hatte mir sehr geholfen.

Leider kenn ich mein Gehalt erst, wenn es überwiesen wird, da dies Stundenweise berechnet wird und Urlaub oder so anders berechnet wird. Die Aufstellung vom letzten mal war nur für diesen Monat.

Ich möchte mich hier auch nochmal für die Antworten und den Ehrgeiz bedanken (tomwr und bertino).

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tomwr


Die Teilkasko ist ohne SB.

Das schlägt sich in satten Prämien nieder. Weil die Leute dann mit jedem Scheiß (entschuldige den Ausdruck) daherkommen. Eine Prämie mit Selbstbeteiligung rechnet sich in aller Regel besser, selbst wenn man im Schadensfall den Selbstbehalt bezahlen muss bzw. von der Leistung abgezogen wird. Die Vollkaskomentalität sollte man in solch schwierigen Zeiten durchaus in Frage stellen. Ist jetzt nicht böse gemeint.  :wink:
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lenchik22

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Hallo Drache,

die Berechnung für den Freibetrag müsste auf deinem Bescheid stehen, kannst du die mal posten? Bei uns sieht die nämlich so aus, und wenn ich deine Daten eingebe, dann ergeben sich 120,- und nicht 60,-.

(40-30 km) x 2 (hin und zurück) x 5 Arbeitstage pro Woche x 4 Wochen pro MOnat = 120,-

So sollte also deine Berechnung aussehen. Die haben wohl nur die einfache Strecke gerechnet.

Anderer Punkt: Autoversicherung. Am besten auf monatliche Zahlung umstellen. Klar, man zahlt drauf, aber so hat man keine größere Ausgaben ein mal im quartal und kann evtl. was ansparen. Für die Miete z. B.

Dritter Punkt: bist du noch in der INsolvenz oder wurde diese schon abgeschlossen? Denn die Aussage vom TH, dass du die Steuerrückzahlung bekommst stimmt nicht, dieses Geld wird immer eingezogen. Es sei den Insolvenz wurde aufgehofen und keine nachträgliche Verteilung festgesetzt.

HOffe, das hilft dir etwas weiter.

Gruß
LEna
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lenchik22

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Ich noch mal:

bei uns im Bescheid wegen Freibetrag steht, dass Z. B. 1 IK 406/06 und 3 T 223/09 (Amtsgericht und Landgericht Bamberg) oder 14 T 33/00 Halle auf die Begründung angewandt wird. Dort steht, dass einem Arbeitnehmer ein Freibetrag zusteht, wenn er mehr als 30 km einfache Strecke fährt.

Also noch mal Bescheid prüfen. Wann wurde dieser erteilt? Man hat eigentlich nicht so viel Zeit da zu widersprechen.

Gruß
Lena
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Drache1977

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Also laut deren Aussage sind 30 km einfacher Weg zur Arbeit durch den grundfreibetrag abgegolten. Dabei scheint es egal zu sein welchen Wagen man fährt und was dieser verbraucht. Die Km die dadrüber sind werden säuberlich gerechnet. So kam der Aufschlag von 60€ zum Grundfreibetrag dazu.
Rechnung dazu:
 21 Tage * 20 KM * 9,5 Ltr Verbrauch /100 Km * 1,459€ (durchschnittlicher)Benzinpreis
da kommt man auf 60€ schon hin.
 Ich bin noch in der Insolvenz, Eröffnet im Nov 2008, Endet 2014.

SO ist die Aufrechnung von denen. Habe nach Möglichkeiten der Entlastung gefragt, auch wegen Reraraturen. Von deren Seite kann ich nichts mehr erwarten. Klar wenn keine besonderen Vorkommnisse sind würde der Restbetrag ja reichen, aber bis dahin muss man eben mit dem auskommen was übrig bleibt.
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