Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Michael-MK am 29. Juni 2009, 19:52:47
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Hallo an alle.
Meine Inso wurde im April 2007 eröffnet. Bis heute habe ich jedoch noch keine Info vom Amstgericht erhalten, das der Schlusstermin war.
Kann ich beim Amtsgericht nachfragen, woran es liegt? Mein IV ist leider, wie viele, nicht gerade sehr kooperativ.
Vielen Dank für euere Antworten
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Klar können Sie nachfragen, kein Problem. Ist meist der beste Weg, als über die leider doch häufig sehr unkooperativen IV's...
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bzw. siehe unter www.insolvenzbekanntmachungen.de - Detailsuche
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Hallo,
keine Panik bin seit 2004 in der Insolvenz und habe bis heute keinen Schlusstermin, habe dann beim Amtsgericht angerufen da beim IV keine Auskunft zu bekommen war.
Beim Amtsgericht sagte man mir das dies nicht ungewöhnlich ist und es nicht immer einen Schlusstermin bedarf,z.B. wenn der Iv. mit einem Gläubiger keine Antwort auf höhe der Schuld bekommt usw.
Dass Insoverfahren lauft dann ab beginn die 6 Jahre durch und man bekommt dann auch die Rsb.
Bei mir ist z. B. ein Gläubiger der eine Forderung nicht nachweisen kann oder will also kein Rechnungsdatum und für welchen Zeitraum die Leistung erbracht worden sein soll (T-Com :-).
Also eigentlich egal ob Schlusstermin oder nicht die RSB kommt so oder so, ausser dass du dann eine Steuerrückzahlung nicht behalten kannst oder wieder Vermögen ansparen kannst!
Aber was solls, wenn man hohe Schulden hat und man nach 6 Jahren befreit ist.
Gruß Kadojo
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Also eigentlich egal ob Schlusstermin oder nicht die RSB kommt so oder so, ausser dass du dann eine Steuerrückzahlung nicht behalten kannst oder wieder Vermögen ansparen kannst!
oder das Erben bitte nicht vergessen. Ich denke hier macht es einen großen Unterschied!
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genau deswegen ist der termin für mich wichtig. zum einem im falle eines Erbes und zum anderen wegen der Steuererstattung.
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Wie gesagt, Michael, einfach mal beim Amtsgericht nachfragen, woran es liegt, das wird Ihnen dort keiner verübeln und Sie sehen klarer.
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Also eigentlich egal ob Schlusstermin oder nicht die RSB kommt so oder so, ausser dass du dann eine Steuerrückzahlung nicht behalten kannst oder wieder Vermögen ansparen kannst!
oder das Erben bitte nicht vergessen. Ich denke hier macht es einen großen Unterschied!
Wenn ein Erbe ansteht ist doch dann die Möglichkeit seine Schulden zu bezahlen oder?Also was solls?
Gruß Kadojo
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Juhu ich habe heute den Brief zum Schlusstermin erhalten. Aber dann wird wohl leider 2010 die Steuererstattung noch abgegeben werden müssen oder? Wäre alleine wegem dem großen Arbeitswegs schon sehr gut es zu behalten.
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Wurde das Verfahren aufgehoben?
Was steht in dem Aufhebungsbeschluss bezüglich Nachtragsverteilung?
Oder war es nur die Info, dass endlich der Abschlußtermin anberaumt ist?
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@ Michael-MK
Der Brief zum Schlusstermin ist aber noch keine Verfahrensaufhebung.....sondern halt nur die Ankündigung des Schlusstermins....
Verfahrensaufhebung geht extra.........mit noch nen Brief...........aber das kann noch Wochen nach dem Schlusstermin dauern
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Hallo,
Beim Amtsgericht sagte man mir das dies nicht ungewöhnlich ist und es nicht immer einen Schlusstermin bedarf,z.B. wenn der Iv. mit einem Gläubiger keine Antwort auf höhe der Schuld bekommt usw.
:lollol:
Bei Gericht sitzen zuweilen auch lustige Leute.
MfG
ThoFa
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Wurde das Verfahren aufgehoben?
Was steht in dem Aufhebungsbeschluss bezüglich Nachtragsverteilung?
Oder war es nur die Info, dass endlich der Abschlußtermin anberaumt ist?
Ich habe jetzt die Mitteilung erhalten das der Schlusstermin im 22.03. festgesetzt war. Also bin ich seit diesem Tage dann auch in der WVP.
Liege ich nun richtig das ich für das Jahr anteilig bis zum Termin 22.03. die Steuern abführen muss und ab diesem Termin ich das Geld erhalte bzw behalten kann.
Eine Nachverteilung ist nicht im letzten schreiben angekündigt worden und Steuerschulden liegen auch nicht vor. Denn wie bereits erwähnt habe ich durch meinen weiten Arbeitsweg natürlich ein großes Interesse zumindest meine Fahrtkosten zurück zu erhalten. Denn die Fressen einen auf.
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Sie sind noch nicht in der WVP.....noch lange nicht....erst mit Ankündigung der Restschuldbefreiung und anschliessender Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Beides geschieht schriftlich.
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Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich habe folgendes Schreiben gerade vor mir Liegen. In dem Inso über das bla bla wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt ( §291 INSO)
Ist das nun das Schreiben das ich mich in der WVP befinde?
Wenn dem nicht so ist, bin ich aber echt völlig desinformiert.
Weiterhin steht das ich die restschuldbefreiung erhalte wenn ich in der Laufzeit der Abtretungserklärung vom 30.01.2007 den obliegenheiten nach §295 InSo nachkomme und versagung nicht vorliegen §297 oder §298.
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Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich habe folgendes Schreiben gerade vor mir Liegen. In dem Inso über das bla bla wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt ( §291 INSO)
Ist das nun das Schreiben das ich mich in der WVP befinde?
Wenn dem nicht so ist, bin ich aber echt völlig desinformiert.
Weiterhin steht das ich die restschuldbefreiung erhalte wenn ich in der Laufzeit der Abtretungserklärung vom 30.01.2007 den obliegenheiten nach §295 InSo nachkomme und versagung nicht vorliegen §297 oder §298.
Sie sind noch nicht in der WVP.....erst mit Aufhebungsbeschluss. Das kann noch dauern.
Papier ist geduldig und die Gerichte auch.
Was Sie erhalten haben ist erst die Ankündigung der RSB weil Versagungsanträge nicht vorliegen.....
Ist doch egal wann die WVP kommt.....viel mehr Vorteile haben Sie da auch nicht und die 6 Jahre laufen auch so ab.... :coffee: