"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland  (Gelesen 3186 mal)

nikolausi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

Hi leidensgenossen,

ich habe fragen die mir mein IV nicht beantwortet, trotz mehrfacher aufforderung...es kommt keine reaktion auf nichts... post, eamils etc...
mein beschluss fand am 17.01.2007 statt, bei der aufnahme hat mir der IV direkt gesagt an ihrer stelle wuerde ich mir erst gar keinen arbeitsplatz suchen, auf meine frage warum hat er nur die schulter gezogen... geht gar nicht war meine antwort, ich liebe meinen beruf und arbeite gerne ausserdem denke ich dabei auch an den schuldenausgleich.
bin leider beruflich in DE nicht fuendig geworden, viel gereist und vorgestellt ist aber an den unterschiedlichsten ursachen gescheitert, also kein job in DE..
es wurde mir dann ein job auf den kanarischen inseln angeboten den ich natuerlich angenommen habe am 24.11.2007... meinen IV davon unterrichtet... neue anschrift damals die meiner chefin hinterlegt... vertrag geschickt und alles was dazu gehoert..
ich habe ihn um eine antwort gebeten wie es denn weiter geht nun wo ich eine arbeit habe und ob ich monatl. etwas bezahlen muss an irgendeine stelle auf irgendein konto... nix kein murks..

ich sollte sagen der pruefungstermin fand am 16.04.2007 statt...
beschlusserfassung.. der IV beantragt die genehmigung der glaeubigervers. zur einleitung blabla zu gunsten der insomasse bis zu einem gegenstandwert 3.000,00€
es wird festgestellt, dass kein glaeubiger anwesend ist die gl.versamml.somit beschlussunfaehig. das gericht kann die genehmigung auch nicht erteilen....?


am 15.02.2008 erhielt ich ein schreiben vom amtsgericht/insolvenzgericht.
frau....... wird die pruefung der nachtraeglich angemeldeten nicht nachrangigen forderungen im schriftl. verfahren angeordnet.(geht um den widerspruch)

eine beglaubigte abschrift kam am 24.04.2008...
die pruefung der nachtraeglich angem. forderungen wude im schriftlichen verfahren angeordnet. die entsprechende pruefueng..stichtag 16 april 2008  
innerhalb der auf 16.04.2008 bestimmten frist sind keine stellungnahmen antraege oder widerspr. eingegangen forderungen aus vorsaetzl.begangener unerlaubter handlg. wurden nicht angemeldet...die pruefungsergebnisse wurden in die InsOtabelle 12-15 eingetragen...

ich hatte meinen IV um eine erklaerung gebeten wie es denn nun weiter geht, denn mittlerweile bin ich seit 2,5 jahren erfolglos arbeitsuchend und eine ausreise war aufgrund des fehlenden geldes auch nicht denkbar... so weis ichgar nichts mehr... :dntknw:
mit viel glueck ich habe es vor einer woche erfahren, und der finanziellen unterstuetzung eines bekannten ist eventuell eine ausreise und ein job in DE in kuerze moeglich ich wuensche es mir sehr!
kann mir jemand den schriftverkehr erklaeren und wie gehts weiter nach dem stichtag der ja immerhin schon ueber 2 jahre im land liegt..
ich hatte den IV im vorfeld schon einmal um eine selbstaendige regelung d pfaendungsbetrages gebeten.

bin dankbar fuer jede antwort, moechte alles korrekt abwickeln und endlich wieder nach vorne blicken koennen..

ich will noch eines los werden.. jemand im forum hat gesagt er wird auswandern wegen derDiskriminierung  in DE.. gebe ich ihm absolut recht ich war auch obdachlos und das nach 35jahren beruf...
aber in den suedeuropaeischen laendern und ich spreche fuer spanien kann ich niemanden SpanienKanaren empfehlen wenn er meint er koenne hier leben wie gott in timbuktu es ist kein sozialstaat  und die regeln sind definitiv straffer haerter als in DE... dennoch ein insolvenzler hat ebenso viel freiheit wie ein nicht verschuldeter solange man eine regelmaessige arbeit vorzeigen kann man hat verstaendnis!


 :rougi: keine antwort ok... vielleicht kann mir aber jemand sagen wann beginnt den die WVp.. und wann die Restschuldbefreiung?
ich weis es ist schwierig zumal ich im ausland lebe, aber es gibt doch auch email... und mein IV ist immer ueber alles informiert.. nur ich sitze im keller
Antrag InsO am 17/01/2007 (§290Abs. 1nr 1+3InsO)....
02.02.2007 Masseverbinlichkeiten (§208Abs.1InsO).. ( §§208 bis 211 InsO[/b])..(§209Abs.1nr2 Abs.2InsO).. (§210InsO)
16/04/2007... Berichts und Prueftermin, Beschlussfassung gem. (§160ffInsO)[/b[b]]...(§179Abs.3S3InsO)
Beschluss
16.04.2008 Pruefungsstichtag gem. §176InsO  
und die letzte Mitteilung...
24.04.2008 "Die Pruefergebnisse wurden daraufhin in die InsOtabelle nr.12-15 eingetragen"....
wo finde ich diese tabelle, wie geht es weiter????

ich bin dankbar und freue ueber jede antwort und erklaerung die mich etwas aus dem dunkel fuehrt..
muchismas gracias saludos  :hi:
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2010, 13:04:23 von nikolausi »
Gespeichert
 

seller

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2010, 17:39:10 »

Du solltest in jedem Fall dem TH und dem Gericht deine Postzustelladresse und deinen Arbeitgeber nennen. Was der dann daraus macht, sollte dir erst mal egal sein. Allerdings solltest du auf Briefe vom Gericht antworten sofern hier Termin vorgegben ist.
Gespeichert
 

seller

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2010, 17:43:47 »

Du solltest in jedem Fall dem TH und dem Gericht deine Postzustelladresse und deinen Arbeitgeber nennen. Was der dann daraus macht, sollte dir erst mal egal sein. Allerdings solltest du auf Briefe vom Gericht antworten sofern hier Termin vorgegben ist.
Noch etwas, der TH arbeitet nicht für dich, sondern für die Gläubiger.
Du kannst alle Tabellen und Beschlüsse (gegen Gebühr) beim Insolvenzgericht anfordern.
Ferner sind Beschlüsse unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu finden
Gespeichert
 

nikolausi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2010, 18:04:33 »

 :juchu: eine antwort mucha gracias..
als ich die ausreiese angetreten bin habe ich natuerlich allen auch TH persoenlich mitgeteilt, es ging damals von der arge aus...
er sagte ich kann ueberall hin... wie du sagst anschriften liefern .... ich habe ihm ihn den 3 jahren jeden F... geschickt damit ich ja nichts falsch mache... die letzte post mit datum april 2008 bekam ich ueber tausend ecken... es gibt auf den kanaren keine postlalische nachsendeantraege.. leider :neutral: daher kann es passieren das event. nichts ankommt.... aber ich schicke und teile mich mit nur ich verstehe das letzte document nicht was man mir damit definitiv sagen will!
ich darf zitieren:
Die prefung der nachtraeglich angemeldeten Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die entsprechende Veroeffentlichung mit Pruefungsstichtag 16.04.2008 befindet sich auf Blatt 101/102d.A.

Die Anmeldungsunterlagen waren zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschaeftsstelle de InsOgerichtes niedergelgt.

Innerhalb der auf 16.04.2008 bestimmten Frist sin keine Stellungnahmen, Antraege oder Widerspruevche von InsOglaeubigern oder von der Schuldnerin gegen angemeldete Forderungen eingegangen.

Forderungen aus vorsaetzlich begangener unerlaubter Handlungwurden nicht angemeldet.

Die pruefungsergebnisse wurden daraufhin in die InsOtabelle Nr.12-15 eingetragen.

ist das etz gut bedeutet das ich bin in der WVP eventuell sogar restschuldbefreiung???? RegelInsO laeuft seit 16.01.2007

Danke fuer dein Comment  :thumbup:
Gespeichert
 

nikolausi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2010, 18:08:28 »


ich versuche schon seit 2jahren ueber diese internetadresse meine daten abzurufen geht nicht mir fehlen moeglicherweise einige ziffern bzw. ist nicht gemeldet kommt immer...!


Du solltest in jedem Fall dem TH und dem Gericht deine Postzustelladresse und deinen Arbeitgeber nennen. Was der dann daraus macht, sollte dir erst mal egal sein. Allerdings solltest du auf Briefe vom Gericht antworten sofern hier Termin vorgegben ist.
Noch etwas, der TH arbeitet nicht für dich, sondern für die Gläubiger.
Du kannst alle Tabellen und Beschlüsse (gegen Gebühr) beim Insolvenzgericht anfordern.
Ferner sind Beschlüsse unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu finden
Du solltest in jedem Fall dem TH und dem Gericht deine Postzustelladresse und deinen Arbeitgeber nennen. Was der dann daraus macht, sollte dir erst mal egal sein. Allerdings solltest du auf Briefe vom Gericht antworten sofern hier Termin vorgegben ist.
Noch etwas, der TH arbeitet nicht für dich, sondern für die Gläubiger.
Du kannst alle Tabellen und Beschlüsse (gegen Gebühr) beim Insolvenzgericht anfordern.
Ferner sind Beschlüsse unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu finden
Gespeichert
 

seller

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2010, 18:22:04 »

Mit Aktenzeichen sollte es auffindbar sein
Gespeichert
 

nikolausi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2010, 18:23:33 »

An mitteilungen hat es sicher nicht gemangelt... anfangs habe ich mir die muehe gemacht und alles postalisch verschickt mit rueckantwort kostet aber auch auf GC 7+ euro... mit anderen worten er hat alles anfangs von der berufstaetigkeit bis zu meiner arbeitslosigkeit die etz schon 2jahre anhaelt... und am vergangenen wochende habe ich ihm die mitteilung geschickt, dass ich zur arbeitsaufnahme zurueck nach DE komme adresse incluie todos los datos :respekt: daten

allerdings war ich im vergangene jahr in De habe mir extra geld geliehen fuer das vorstellungsgespraech offen ueber die InsO gesprochen und man war nicht negativ beeindruckt eine muendliche einstellung erfolgte
nachdem ich wieder zurueck auf GC war und nach 2 wochen nichts kam... habe ich angerufen was nun mit meine job ist weil ich alle koffer gepackt habe... man(n)hat sich gewunden wie ein wurm... und irgendwie hatte ich das gefuehl der TH hat was mit der negativen nachricht zutun.ich denke das weil ich in De weder ein konto noch eine wohnung bekommen habe... ich habe damals zur freigabe gebeten aber nie eine antwort..
Gespeichert
 

nikolausi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2010, 18:25:34 »

Mit Aktenzeichen sollte es auffindbar sein

eben nicht versuche es immer und immer wieder, mal mein name mal das geschaeft.. es war noch nie abrufbar... :heulen:
Gespeichert
 

nikolausi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2010, 18:50:57 »

ich habe grade einen anderen post gelesen bezueglich des auswandern... was ich nicht gemacht habe und auch nicht wusste dem gericht eine mitteilung zukommen lassen... damals sagte man mir bzw. der TH alle veraenderungen muessen zu mir sprich ausreise arbeitsaufnahme usw uns sofort... ich habe nie infos bekommen die sekretarin hat mich nicht einmal ins buero gebeten sondern eher mir das gefuehl hinterlassen ich sei ein stoerfaktor und enorm laesstig....
vaiavaia ... hoffe da geht nichts inne bux :Oh_no:
Gespeichert
 

Miau

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 99
Re: Keine Antwort von meinem IV seit 2007, lebe noch im EU-Ausland
« Antwort #9 am: 14. Dezember 2010, 22:01:00 »


ich will noch eines los werden.. jemand im forum hat gesagt er wird auswandern wegen derDiskriminierung  in DE.. gebe ich ihm absolut recht ich war auch obdachlos und das nach 35jahren beruf...

aber in den suedeuropaeischen laendern und ich spreche fuer spanien kann ich niemanden SpanienKanaren empfehlen wenn er meint er koenne hier leben wie gott in timbuktu es ist kein sozialstaat  und die regeln sind definitiv straffer haerter als in DE... dennoch ein insolvenzler hat ebenso viel freiheit wie ein nicht verschuldeter solange man eine regelmaessige arbeit vorzeigen kann man hat verstaendnis!
 
muchismas gracias saludos  :hi:

Si, pero la diferencia entre nosotros es que tu eres extranjero en España mientras yo lo soy aqui en Alemania. Los extranjeros lo tienen dificil por todas partes. Además en Tenerifa hay mucho paro y mucha pobreza. En una crisis lo primero es siempre poner a los extranjeros de patitas en la calle. Sobre todo a los extranjeros mal calificados como por ejemplo los albaniles, pastores, limpiadores, camereros, animadores, artistas etc.

Etwas übertragen übersetzt, heißt das, du bist in Spanien Ausländer, ich bin es hier in Deutschland. Man hat es als Ausländer allg. immer "a bisserle" schwerer als ein Inländer. Sei es in manchen Situationen auf der Arbeit, sei es im Privatleben. Das sind aber Nuancen.

Aber genauso wie du hier in Deutschland deine Verwandtschaft und Eltern hast, hab ich da unten meine. Ich würde auch ohne Insolvenz weggehen wollen. Die Inso hat einfach einerseits meine Entscheidung beschleunigt und mir andererseits geholfen, meine Lebensart zu ändern.

Aber für eins muss man Deutschland schon sehr loben: hier ist es einfach, sich selbständig zu machen und gutes Geld zu verdienen, wenn man vorher lange Arbeitserfahrung gesammelt hat und potentielle Kunden hat.

Wenn ich mich heute in meinem Bereich selbständig machen würde, dann würde ich als Diplom-Kaufmann zu den Katalogberufen gehören und als Freiberufler nur eine Einnahmeüberschussrechnung samt monatlicher UVA-Istversteuerung machen. In meinem IT-Bereich (ERP-Systeme und Datenbanken) werden viele Leute fest oder als Freelancer gesucht.

EDIT: ich will hier aus privaten Gründen weggehen, nicht aus finanziellen oder beruflichen. Ich träume von einer südländischen Freundin, später Ehefrau und von einer südländischen Familie mit vielen Kindern. Ich würde auch dann weggehen, wenn der € auseinanderbricht und da unten wieder Peseta eingeführt würde.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2010, 22:05:06 von Miau »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz