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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 29. Januar 2016, 10:34:16

Titel: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 29. Januar 2016, 10:34:16
hallo,

weiss jemand, ob das hier

http://www.vzbv.de/urteil/keine-massezugehoerigkeit-einer-rentennachzahlung

auch bei nachzahlung eines berufsschadensausgleichs nach dem bvg zur anwendung kommt?

danke.
Titel: Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
Beitrag von: eidechse am 01. Februar 2016, 12:23:56
In dem dort zitierten Urteil ging es um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Leistungen von Sozialversicherungsträgern gilt die Sondervorschrift des § 54 SGB I. Wenn die Rente, die nachgezahlt wird, pfändbar ist, dann wird im allgemeinen bewertet, inwieweit die Rentenzahlung für die einzelnen Monate, für die die Nachzahlung erfolgt, pfändbar wäre.

Titel: Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 01. Februar 2016, 17:46:11
ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.

was ist es dann?
Titel: Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
Beitrag von: KarlPaul am 02. Februar 2016, 06:31:31
Was meint Dein Treuhänder?
Eventuell brauchst Du, wenn Dir das Votum nicht gefällt, einen klar stellenden Gerichtsbeschluss vom Insolvenzgericht.
Titel: Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 02. Februar 2016, 07:11:22
reagiert auf meine schreiben nicht

Titel: Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
Beitrag von: eidechse am 02. Februar 2016, 12:52:58
Zitat
ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.

Aber eine laufende Geldleistung eines Sozialversicherungsträgers. Und darauf kommt es allein an, wenn man nach § 54 Abs. 4 SGB I bewertet, wie die Pfändbarkeit gelagert ist.
Titel: Re: Keine Massezugehörigkeit einer Rentennachzahlung?
Beitrag von: Insokalle am 02. Februar 2016, 16:51:13
ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.

was ist es dann?

Wurde im letzten Jahr schon erklärt:
Der Berufsschadensausgleich dient dazu, Einnahmen auszugleichen, die man deswegen nicht hat, weil man wegen bestimmter Gründe weniger verdient. Er ist gewissermaßen eine Lohnersatzleistung.