Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 29. Januar 2016, 10:34:16
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hallo,
weiss jemand, ob das hier
http://www.vzbv.de/urteil/keine-massezugehoerigkeit-einer-rentennachzahlung
auch bei nachzahlung eines berufsschadensausgleichs nach dem bvg zur anwendung kommt?
danke.
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In dem dort zitierten Urteil ging es um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Leistungen von Sozialversicherungsträgern gilt die Sondervorschrift des § 54 SGB I. Wenn die Rente, die nachgezahlt wird, pfändbar ist, dann wird im allgemeinen bewertet, inwieweit die Rentenzahlung für die einzelnen Monate, für die die Nachzahlung erfolgt, pfändbar wäre.
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ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.
was ist es dann?
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Was meint Dein Treuhänder?
Eventuell brauchst Du, wenn Dir das Votum nicht gefällt, einen klar stellenden Gerichtsbeschluss vom Insolvenzgericht.
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reagiert auf meine schreiben nicht
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ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.
Aber eine laufende Geldleistung eines Sozialversicherungsträgers. Und darauf kommt es allein an, wenn man nach § 54 Abs. 4 SGB I bewertet, wie die Pfändbarkeit gelagert ist.
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ein berufsschadensausgleich ist aber auch keine rente.
was ist es dann?
Wurde im letzten Jahr schon erklärt:
Der Berufsschadensausgleich dient dazu, Einnahmen auszugleichen, die man deswegen nicht hat, weil man wegen bestimmter Gründe weniger verdient. Er ist gewissermaßen eine Lohnersatzleistung.