Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Kater am 19. Juni 2012, 21:32:42

Titel: KFZ Steuer einbehalten
Beitrag von: Kater am 19. Juni 2012, 21:32:42
Hallo,
ich bin seit 2 Jahren in der WVP. Ich habe mein Auto verkauft und habe ein Guthaben von 97 Euro aus der KFZ Steuer. Das Finanzamt behält die 97€ für eine Nachzahlung aus einer Einkommenssteuererklärung von 2006. Die Nachzahlung der Einkommenssteuer ist aber mit in die Insolvenzmasse aufgenommen worden. Desweiteren verlangen sie für mein neues Auto die komplette KFZ Steuer. Ist dieses vom Finanzamt überhaupt erlaubt, meineswissens wäre das eine Begünstigung eines Gläubigers, ist das so?
Titel: Re: KFZ Steuer einbehalten
Beitrag von: Der_Alte am 19. Juni 2012, 22:46:10
Das FA darf grundsätzlich alle Steuerarten gegeneinander verrechnen. Für die WVP gilt, dass auch zur Tabelle angemeldete Steuerschulden mit Guthaben verrechnet werden dürfen. Dazu gibt es ein BFH - Urteil.