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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: KFZ-Steuerrückzahlung pfändbar ?!?  (Gelesen 3985 mal)

Pechvogel

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KFZ-Steuerrückzahlung pfändbar ?!?
« am: 24. Oktober 2007, 14:28:31 »

 :fuchsteufelswild: Hallo zusammen,
Als Neuling im Forum gleich eine Frage:

Mein Insolvenzverfahren läuft noch bis Dez/2010. 
Jetzt musste ich mir ein neues Auto zulegen, (950 €, ohne Kat=450 € Steuer), weil der TÜV uns trennte. 
Heute bekomme ich einen Brief vom Finanzamt, daß die Verrechnung der alten KFZ-Steuer, ein Guthaben in höhe von 290€ meinem Insolvenzverwalter zugekommen wäre. 
Eigentlich dachte ich, die Rückerstattung wird mit der neuen Vorderung verrechnet. 

Hatte von euch jemand das gleiche Problem ?

Grüße und Danke im vorraus. 
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2007, 16:35:57 von Pechvogel »
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Feuerwald

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Re: KFZ-Steuerrückzahlung pfändbar ?!?
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2007, 14:36:06 »

läuft das "Insolvenz"Verfahren noch ?

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Pechvogel

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Re: KFZ-Steuerrückzahlung pfändbar ?!?
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2007, 14:48:33 »

denke ich bin in der Wohlverhaltensvase:

also bei mir steht,

Die Laufzeit der Abtretung begann gem.   § 287 Abs.  2 § 27 InsO am 08.   Dez.   2004 ( mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ), beträgt sechs Jahre und endet somit am 08.  Dez.  2010.   Mit diesem Termin entfallen die Wirkungen der Abtretungserklärungen. 
Dem Schuldner werden die Kosten des Restschuldbefreiungsverfahrens gestundet. 
Dem Schuldner wird die Restschuldbefreiung angekündigt. 
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2007, 15:15:57 von Pechvogel »
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paps

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Re: KFZ-Steuerrückzahlung pfändbar ?!?
« Antwort #3 am: 24. Oktober 2007, 15:52:53 »

War bereits die Schlussverteilung, die Einstellung des Verfahrens und die Ankündigung der RSB?

Wenn ja, dann sind sie in der WVP.

Die Erstattung würde dann an Sie gehen müssen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Pechvogel

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Re: KFZ-Steuerrückzahlung pfändbar ?!?
« Antwort #4 am: 24. Oktober 2007, 16:02:16 »

Zitat von: paps link=topic=1593.  msg7230#msg7230 date=1193233973
War bereits die Schlussverteilung, die Einstellung des Verfahrens und die Ankündigung der RSB?

Wenn ja, dann sind sie in der WVP. 

Die Erstattung würde dann an Sie gehen müssen. 


Ja, und Danke für die schnelle Antwort.

Soll ich mich jetzt an das Finanzamt wenden? Gibt es da einen Formbrief ?

« Letzte Änderung: 24. Oktober 2007, 16:04:11 von Pechvogel »
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paps

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Re: KFZ-Steuerrückzahlung pfändbar ?!?
« Antwort #5 am: 24. Oktober 2007, 16:14:10 »

Sofern im Beschluß zur Aufhebung des Verfahrens nichts anders steht (Nachtragsverteilung) gilt folgendes:

- gegen den Bescheid können Sie formlos Widerspruch einlegen.
 - fügen Sie den Beschluss zur Ankündigung der RSB bei.

Setzen Sie eine Frist zur Auszahlung an Sie.

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