"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Kieferorthopädische Behandlung  (Gelesen 1289 mal)

Christ

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 49
Kieferorthopädische Behandlung
« am: 21. Februar 2016, 17:17:47 »

Hallo ,

ich befinde mich in Verbraucherinsolvenz ( Restschuldbefreiungsverfahren ) .
Meine Tochter ist in Kieferorthopädische  Behandlung, was insgesamt 3500 EUR kostet.
Diese Kosten hat meine Krankenkasse nicht übernommen, deswegen zahle ich es
in monatlichen Raten ab.  Demzufolge habe beim Gericht Antrag auf Änderung
des unpfändbaren Betrages gestellt und diese Antwort dazu bekommen:

„  Der behandelte Arzt festgestellt hat dass die Krankenkasse nicht leistungspflichtig ist. Therapeutische Maßnahmen  wie Kieferorthopädische Versorgung können jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie auch von der Krankenkasse als erstattungsfähig anerkannt sind. Die Berücksichtigung könnte dann allenfalls anteilig bezüglich der nachgewiesenen Selbstbeteiligungsbeträge erfolgen, soweit sie eine signifikante Belastung darstellen. In Ihrem Fall sehe ich das nicht als gegeben an. „

Meine Frage; Wie sieht Ihr das, lohnt sich hier Wiederspruch einlegen???

Freundliche Grüße
Christ
 
« Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 20:51:45 von Christ »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz