Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Christ am 21. Februar 2016, 17:17:47

Titel: Kieferorthopädische Behandlung
Beitrag von: Christ am 21. Februar 2016, 17:17:47
Hallo ,

ich befinde mich in Verbraucherinsolvenz ( Restschuldbefreiungsverfahren ) .
Meine Tochter ist in Kieferorthopädische  Behandlung, was insgesamt 3500 EUR kostet.
Diese Kosten hat meine Krankenkasse nicht übernommen, deswegen zahle ich es
in monatlichen Raten ab.  Demzufolge habe beim Gericht Antrag auf Änderung
des unpfändbaren Betrages gestellt und diese Antwort dazu bekommen:

„  Der behandelte Arzt festgestellt hat dass die Krankenkasse nicht leistungspflichtig ist. Therapeutische Maßnahmen  wie Kieferorthopädische Versorgung können jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie auch von der Krankenkasse als erstattungsfähig anerkannt sind. Die Berücksichtigung könnte dann allenfalls anteilig bezüglich der nachgewiesenen Selbstbeteiligungsbeträge erfolgen, soweit sie eine signifikante Belastung darstellen. In Ihrem Fall sehe ich das nicht als gegeben an. „

Meine Frage; Wie sieht Ihr das, lohnt sich hier Wiederspruch einlegen???

Freundliche Grüße
Christ