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Autor Thema: Bald zu Ende  (Gelesen 4142 mal)

pinguin48

  • Gast
Bald zu Ende
« am: 15. Januar 2016, 15:04:56 »

Hallo zusammen

Meine Pi ist am 21.01.16 zu Ende  :juchu: :juchu:. Nun meine Frage. Meine Th hat mir gesagt das der Januar  "nur" noch für 21 Tage gepfändet wird. Mein Arbeitgeber hingegen meinte das der ganze Monat noch gepfändet wird.

Wie lange dauert das in der Regel bis ich das zuviel bezahlte Geld (ca.180€) zurückbekomme?

Vielen Dank schon mal

Lg Pinguin
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kamille2016

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Re: Bald zu Ende
« Antwort #1 am: 15. Januar 2016, 20:59:08 »

Hallo Pinguin, kann ich leider nicht beantworten.....darf ich eine Gegenfrage stellen ? Mache ich mal einfach.....meine PI endet auch bald ( 02.02.16 ) also noch 2 Wochen...leider habe ich nichts gehört-weder vom Amtsgericht noch von meinem Insov. ist das normal ? Bekommt man nicht bald mal ein schreiben ? Vielen Dank für eine Info.
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waldi

Re: Bald zu Ende
« Antwort #2 am: 15. Januar 2016, 21:53:02 »

Wie lange dauert das in der Regel bis ich das zuviel bezahlte Geld (ca.180€) zurückbekomme?
Erst muss das Geld mal auf dem Anderkonto angekommen sein ...
Wenn's dann nach einer Woche noch nicht zurückgeflossen ist, würde ich beim IV nachfragen.
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pinguin48

  • Gast
Re: Bald zu Ende
« Antwort #3 am: 15. Januar 2016, 22:15:37 »

Hallo Pinguin, kann ich leider nicht beantworten.....darf ich eine Gegenfrage stellen ? Mache ich mal einfach.....meine PI endet auch bald ( 02.02.16 ) also noch 2 Wochen...leider habe ich nichts gehört-weder vom Amtsgericht noch von meinem Insov. ist das normal ? Bekommt man nicht bald mal ein schreiben ? Vielen Dank für eine Info.

Hallo Kamille 2016

Ich habe auch keine Post bekommen weder vom Th noch vom Gericht. Ich habe mit dem Büro meiner Th telefoniert.Die teilten mir mit das sie meinen Arbeitgeber über das Ende der Inso informieren.Das ist alles was ich bis jetzt weiß. Sobald ich mehr weiß ,schreibe ich es hier.
Lg pinguin 48
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waldi

Re: Bald zu Ende
« Antwort #4 am: 16. Januar 2016, 09:00:30 »

Es ist ja irgendwie verständlich, dass man im Endstadium der Wohlverhaltensphase quasi jeden Tag, den es noch bis zum Tag X dauert, einzeln und in jeweils unterschiedlicher Farbe abstreicht.

Aber welche Post soll in dieser Zeit vom Gericht kommen?
Etwa die Ansage, dass man dort nach dem gleichen Kalender arbeitet wie der Schuldner?

Dieser Tag X, er wird kommen, auch ohne dass ein schriftlicher Hinweis hierauf erfolgt.
Und auch an diesem Tag X wird es keine pünktlich verschickte 'Geburtskarte' geben, so sehr sich dies mancheiner auch wünschen würde.

Der Tag X steht schon seit Jahren fest: in allen bisherigen Schriftstücken, und bei allen Empfängern dieser Schriftstücke.

Und solange es kein Schriftstück gibt, welches im Inhalt daraufhindeutet, dass der Tag X zum Tag Y umfunktioniert werden könnte, solange ist alles in Butter; und es kommt dann auch - nach Ablauf spezifischer Bearbeitungsphasen - alles in trockene Tücher.

Erst wenn diese Bearbeitungsphasen einen überdurchnittlich langen Zeitraum in Anspruch nehmen, erst dann ist eventueller Handlungsbedarf angesagt. Wenn also beispielsweise der abstruse Fall eingetreten ist, dass die Akte zu bearbeiten einfach vergessen wurde.

Sich vorher also selbst verrückt zu machen, verkürzt nicht die Zeit; sie füllt sie allenfalls mit diesbezüglichen Gedanken oder auch Berfürchtungen. Wobei ich persönlich mir ganz gut vorstellen kann, diese Zeit anderweitig sinnvoll zu nutzen.
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kamille2016

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Re: Bald zu Ende
« Antwort #5 am: 16. Januar 2016, 10:31:28 »

Vielen Dank Waldi für deine Antworten.

Ich persönlich werde aber trotzdem mich bei meinem Arbeitgeber und beim Amtsgericht schriftlich in Erinnerung bringen...man weiss ja nie.....wann in etwa bekommt man denn eine Art Kontoauszug in dem steht, was und wieviel die Gläubiger bekommen haben.
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pinguin48

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Re: Bald zu Ende
« Antwort #6 am: 10. Februar 2016, 17:10:06 »

Wie lange dauert das in der Regel bis ich das zuviel bezahlte Geld (ca.180€) zurückbekomme?
Erst muss das Geld mal auf dem Anderkonto angekommen sein ...
Wenn's dann nach einer Woche noch nicht zurückgeflossen ist, würde ich beim IV nachfragen.
Hallo nun sind es schon 2 Wochen her seit das Geld auf dem Anderkonto eingegangen ist. Ich habe auch schon eine Email mit der Bitte um Überweisung geschrieben.Aber noch keine Antwort bekommen.Was soll ich tun ? Nochmal anrufen .....
 :dntknw:
Grüße Pinguin
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wiwo

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Re: Bald zu Ende
« Antwort #7 am: 16. Februar 2016, 10:55:41 »

Hallo pinguin48,

sind die Verfahrens- und Treuhänderkosten durch Ihre pfändbaren Beträge alle beglichen? Dies wird Ihnen vom Inso-Gericht schriftlich mitgeteilt. Sollte dies noch nicht geschehen sein verbleibt Ihr vermeintliches Guthaben mit Sicherheit auf dem Anderkonto!
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Gruß
wiwo
 

pinguin48

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Re: Bald zu Ende
« Antwort #8 am: 16. Februar 2016, 16:33:35 »

Hallo wiwo

Erst mal danke für die Antwort. Ja alle Kosten sind bezahlt. (Pfändung monatl.550 €)

Ich warte dann eben mal ab bis ich Post vom Gericht bekomme. Bis gestern konnten alle noch Einspruch gegen die Restschuldbefreiung einlegen. Mal sehen wie lange es dauert....... :dntknw:

Lg Pinguin 48
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pinguin48

  • Gast
Re: Bald zu Ende
« Antwort #9 am: 19. Februar 2016, 17:00:18 »




Hallo zusammen

Habe heute mit dem Th telefoniert bezügl.des zu viel gepfändeten Betrages. Folgende Aussage kam:

Ob ich das Geld nicht meinen Gläubigern überlassen wolle.... Nein will ich nicht.

Dann kam die Aussage das mein Arbeitgeber gar nicht den ganzen Monat abführen sollte sondern nur für 21 Tage.
Ich hätte dann eben "Pech" gehabt .Das Geld sehe ich nicht mehr.

Das ist doch eine Frechheit oder?   :fuchsteufelswild:

Lg Pinguin 48
  
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waldi

Re: Bald zu Ende
« Antwort #10 am: 19. Februar 2016, 19:57:24 »

Ja, der Zorn ist verständlich.

Und sicherlich muss ich mich für meine zuversichtlich stimmenden Worte in Antwort #2 ein wenig entschuldigen.
Allerdings hatte ich die Aussage:
Meine Th hat mir gesagt, das der Januar "nur" noch für 21 Tage gepfändet wird.
irgendwie als Fakt verstanden.

Im Nachhinein verstehe ich diesen Satz aber so, dass die TH es wohl dem Arbeitgeber überlassen hat, nur anteilig für 21 Tage einzubehalten.
In diesem Falle wäre Ansprechpartner der Arbeitgeber. Er muss den zuviel gezahlten Anteil von der TH zurückholen und dann auszahlen.

Ob dies aber jetzt noch geht, wo die Abrechnung schon erstellt ist? Ich denke: kaum.
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