Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Pijou am 06. Dezember 2007, 15:17:23

Titel: kieferorthopädischen Behandlung
Beitrag von: Pijou am 06. Dezember 2007, 15:17:23
Hallo Gemeinde,

da ich etwas unsicher bin frag ich hier mal nach, habe noch 2 jahre bis wir ( lebensgefährtin und ich ) es geschafft haben doch nun braucht unsere gemeinsame tochte eine kieferorthopädischen behandlung die dringend erforderlich ist.

soweit so gut aber dieser eigenanteil kann ich beim besten willen nicht aufbringen meine lebensgefährtin bezieht Harz 4 und mit mein lohn kann man nicht wirklich große sprunge machen.

aber ihr sachbearbeiter gab ihr den rat schriftlich nach ein darlehn für die behandlung bei ihm zu beantragen

könnte es zu probleme dadurch kommen ? rate darlen grrr

Gruss
Titel: Re: kieferorthopädischen Behandlung
Beitrag von: Feuerwald am 06. Dezember 2007, 15:41:00
"könnte es zu probleme dadurch kommen ?"


Meinen Sie hinsichtlich der Restschuldbefreiung ?
Meine Meinung dazu:
In der Wohlverhaltensphase können sowohl Vermögen gebildet wie auch Verbindlichkeiten eingegangen werden. Die Obliegenheiten sind im § 295 InsO aufgelistet. Sollte die ARGE ein Darlehen gewähren, ist das keine Verletzung dieser  Obliegenheiten.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: kieferorthopädischen Behandlung
Beitrag von: Pijou am 06. Dezember 2007, 15:47:17
danke für die schnelle antwort:

thema kann geschlossen werden ;-)