Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: blingbling am 05. Dezember 2012, 14:23:11

Titel: Kindergartenkosten und Monatskarte wegen Fortbildung
Beitrag von: blingbling am 05. Dezember 2012, 14:23:11
Hallo zusammen,

bin grad neu angemeldet und hab schon eine wichtige Frage.

Ich mache seit Oktober eine Fortbildung um endlich wieder ins Berufsleben zurückzukehren und bekomme deswegen vom Amt Geld für den Kindergarten als Rückerstattung sozusagen und auch das Geld für die Monatskarte rückerstattend, aber im Voraus für den jeweiligen Monat.

Wir liegen trotz dieser Erstattungen unter der Pfändungsgrenze. Ich hatte dem TH mitgeteilt, dass ich eine Fortbildung anfangen werde.

Muss dieses Geld jetzt an ihn gehen oder darf ich weiterhin darüber verfügen?

Ich danke euch.

Titel: Re: Kindergartenkosten und Monatskarte wegen Fortbildung
Beitrag von: tomwr am 05. Dezember 2012, 23:27:33
Wenn es unter der Pfändungsgrenze liegt, kann der IV/TH nicht darauf zugreifen.
Sofern es sich um die WVP handelt und hier nicht falsch gepostet wurde, besteht auch generell kein Zugriff auf die Beträge überhalb der Pfändungsgrenzen.