Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: schuldner84 am 08. Juni 2009, 11:09:05

Titel: Kindergeldrückzahlung letzte 4 Jahre pfändbar?
Beitrag von: schuldner84 am 08. Juni 2009, 11:09:05
Hallo,

wenn man eine rückwirkende Nachzahlung vom Kindergeld erhält so ca. 6000 €.
Wir dieser Beitrag in der WHP gepfändet?
Titel: Re: Kindergeldrückzahlung letzte 4 Jahre pfändbar?
Beitrag von: paps am 08. Juni 2009, 16:59:14
m.E. ist auch die Nachzahlung von Kindergeld nicht pfändbar.
Titel: Re: Kindergeldrückzahlung letzte 4 Jahre pfändbar?
Beitrag von: schuldner84 am 09. Juni 2009, 11:50:14
 :thumbup: Danke paps!

Das ist super.
Weil ich werde im Juli 25 und habe nun gehört, dass man bis 25 Kindergeld- berechtigt ist solange man in Ausbildung oder Ausbildungssuchender ist.
und ich bin seit 44 Monaten in Ausbildung und zu, Teil auch Ausbildungssuchender.


 :juchu:
Titel: Re: Kindergeldrückzahlung letzte 4 Jahre pfändbar?
Beitrag von: Lotte am 11. Juli 2009, 13:26:17
m.E. ist auch die Nachzahlung von Kindergeld nicht pfändbar.

Weißt Du das genau? Ich bin in der Wohlverhaltensphase bekomme jetzt eine Nachzahlung für meinen Sohn und fände das schon doof, wenn das gepfändet wird  :sad:

LG
Lotte