Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: GuentherN am 23. Februar 2015, 16:50:23
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Hallo,
da die Kommunikation mit meinem TH, bzw. seinen Büroangestellten doch sehr zu wünschen übrig lässt würde ich gerne erfahren ob das allgemein so ist? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Momentan bin ich etwas verärgert denn ich müßte eigentlich mittlerweile meine Schulden samt Gerichtskosten beglichen haben und würde gerne vorzeitige RSB beantragen. Doch trotz Nachfragen bekomme ich keine Informationen und keine Zwischenrechnung. Ich traue mich schon fast nicht im Büro des TH anzurufen weil man dort etwas unfreundlich auf Nachfragen reagiert. Und das ist jetzt wirklich nicht so das ich dort ständig anrufe und nerven würde.
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Hallo,
hilft es denn wenn man eine schriftliche Anfrage stellt?
LG
Didi
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Das Gericht ist sicher der bessere Ansprechpartner. Der TH wird dem Gericht eher antworten als dem Schuldner.
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Hallo Didi,
schriftlich habe ich auch schon vergeblich angefragt. Leider keine Reaktion seitens des TH.
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Hallo der Alte,
ich werde mich schriftlich mal ans Amtsgericht wenden. Mal sehen ob was bei rauskommt.
gruß
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anrufen wird da nichts bringen, da musst du sicherlich persönlich vorbei gehen
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Hallo,
also beim Amtsgericht wurde mir gesagt ich soll mich an meinen TH wenden. Klingt für mich ach logisch weil der ja auch das Treuhandkonto verwaltet. Leider habe ich immer noch keine Auskunft vom TH erhalten. Die müßten doch nur einmal kurz in den Computer gucken. Das macht mich echt fertig. Ich habe solange überall gespart um vorzeitig alles abbezahlen zu können und dann passiert gar nichts.
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Wenn sicher ist, dass genügend Geld für alle Verfahrenskosten und alle angemeldeten Forderungen vorhanden ist, könnte man auch einfach auf blauen Dunst einen Antrag auf vorzeitigte Erteilung der RSB stellen.
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Danke "der Alte"
Morgen rufe ich noch einmal beim TH an. Wenn ich immer noch keine Auskunft erhalte werde ich versuchen einen Antrag zu stellen.