Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Fritz Frie am 17. Februar 2009, 17:00:36

Titel: Könnte das so gehen ??
Beitrag von: Fritz Frie am 17. Februar 2009, 17:00:36
Hallo allerseits,

habe eine Familie mit 3 Kindern, beziehe Hartz IV und bin in der WVP.

Alle 3 Kinder sind schulpflichtig und werden morgens von mir oder meiner Frau zur etwas weiter enfernten Schule gefahren und auch wieder abgeholt.

Jetzt ist mein Auto irreparabel defekt. Der Wagen bietet alle Voraussetzungen für die Abwrackprämie. Ich kann mir aber natürlich kein neues Auto oder einen Jahreswagen kaufen, um auch die 2. Bedingung für die Abwrackprämie zu erfüllen.

Jetzt hat sich mein Vater angeboten, einen Jahreswagen zu kaufen und mir zu schenken. Er sagt aber natürlich berechtigterweise, die Abwrackpämie möchte er von mir zurück.

Nun wird diese aber zwangsläufig auf mein Konto überwiesen, das ja in der WVP einer genauen Prüfung unterliegt. Wie bekomme ich die dorthin überweisene Prämie zu meinem Vater, ohne daß sie angerechnet wird? Ist generell gegen die hier beschreibene Vorgehensweise etwas einzuwenden?

Viele Grüße
Fritz



 
Titel: Re: Könnte das so gehen ??
Beitrag von: Feuerwald am 17. Februar 2009, 17:20:44


mal abgesehen zum Anspruch und zum Verfahren zur Abwrackung und ob das über den Vater überhaupt und insgesamt möglich ist, stellt sich wie immer die Frage:

Ist das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben? Dann wäre Vermögen dieser und anderer Art nicht an den TH abzuführen, da nicht von der Abtretung des TH erfasst.

Es kommt also drauf, ob das Insolvenzverfahren noch läuft oder nicht.
Titel: Re: Könnte das so gehen ??
Beitrag von: Zwiebel am 22. Februar 2009, 19:53:17


Hallo Fritz Frie,

heute habe ich in der Zeitung gelesen das die Abwrackprämie bei Hartzempfängern als Einnahme angerechnet wird, und somit auf die laufenden Zahlung angerechnet :-(

Gruß Zwiebel