Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Blumenzauber am 26. Oktober 2012, 08:55:49
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Guten Morgen zusammen Kurze frage.
Wer hat Anspruch auf Kontoauszüge in der wohlverhaltensperiode ??? Kontosuszüge gehen immer noch an den th und ich kann auch keine an Automaten ziehen !!!
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Mit Aufhebung des Verfahrens entfällt der Insolvenzbeschlag und die Vermögensverwaltung durch den IV/TH.
Insofern sollten die Kontoauszüge an den Kunden gehen.
Fraglich erscheint es mir, dass die Kontoauszüge im Verfahren automatisch an den TH gehen sollten. Ausnahme; Kontofreigabe wurde nicht erteilt.