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Autor Thema: Kontopfändung in der Wohlbehaltensphase rechtens?  (Gelesen 2911 mal)

MrRossi01

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Kontopfändung in der Wohlbehaltensphase rechtens?
« am: 29. Mai 2013, 14:57:40 »

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem. Ich bin noch 1,5 Jahre in der Wohlbehaltensphase. Mein Treuhänder hatte mir eine Selbständigkeit freigegeben (Mit dem Hinweis auf Privathaftung bei negativen Ergebnis). Nach einer räuberischen Erpressung habe ich alles Geld verloren und bin dadurch in Rückstand mit der Bezahlung meiner Umsatzsteuer geraten. Ein Antrag auf Ratenzahlung wurde vom Finanzamt abgelehnt. Mittlerweile bin ich wieder in Anstellung und habe die entsprechende Lohnpfändung meines Treuhänders laufen. Jetzt hat das Finanzamt mein Kontogesperrt und pfändet fleißig. Hierzu meine Fragen:

1. Ist es rechtens, das dass Amt Gelder NACH Pfändung des Treuhänders nochmals pfänden kann?
2. Wenn ja, wie berechnet sich der dann noch pfändbare Betrag?

Zu meiner Existenssicherung habe ich ein P-Konto mit Erweiterung wegen Unterhaltsberechtigen Personen erreicht. Dennoch pfändet das Finanzamt immer kleinere Beträge und nicht alles Geld was darüber hinaus auf meinem Konto liegt. Irgendwie verstehe ich das nicht. Am wichtigsten wäre für mich zu wissen, ob die doppelte Pfändung rechtens ist.

Kompliziert, ich weiß aber wäre super wenn sich hier jemand auskennt. Ein Anwalt zu bezahlen ist dann einfach nicht mehr im Budget drin.

Thx
Thomas
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Tretgeber

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Re: Kontopfändung in der Wohlbehaltensphase rechtens?
« Antwort #1 am: 29. Mai 2013, 15:13:46 »

Was hatte man gegen Sie in der Hand das Sie sich auf sone Erpressung einliesen, so das Sie nichts mehr hatten.
Aber nun gut ist geschehen. Kann mun nun auch nichts dran ändern


Meines Wissens nach sind Pfändungen, egal ob Lohn-, Kontopfändung oder sonstiges, in der WVP erlaubt, wenn sich die Pfändung auf eine neue Forderung, nach Verfahrenseröffnung, beziehen.

Da Sie vom Finanzamt reden welches Umsatzsteuerforderungen eintreiben will, welche entstanden aus einem Gewerbe was vom TH frei gegeben wurde und nach einer nachgegebenen Erpressung nicht beglichen werden können. Gehe ich von aus das es sich um Schulden handelt die nach Verfahrenseröffnung entstanden und somit sind diese in der WVP mit Pfändungen jeden Colörs rechtens einzutreiben.

Eine Kontopfändung ist unabhängig von einer Lohnpfändung.
Daher: die Lohnpfändung kann noch so hoch sein. Wenn auf dem Konto Geld ist wird es gepfändet, wenn Sie das P-Konto haben wird alles bis auf dem P-Kontoschutzbetrag nebs Unterhaltsberücksichtigung und sonstige "freibeträge" gepfändet.

Das ist leider die traurige Wahrheit.

Man wird bei Ihnen den Weg der Kontopfändung gehen da Ihr Gehalt ja schon der Abtretung unterliegt - einer faktichen Pfändung also, die nur rechtlich iund namendlich anders verpackt ist - und man unabhängig davon auf dem Konto bessere Chancen vermutet.
Auch der Gerichtsvollzieher kann Sie in der Sache "wieder" besuchen, und Ihnen evnt. vorhandene Wertgegenstände Pfänden.

Auf Grund dessen das die Forderung neu und somit keine Insolvenzschuld ist sind Sie in der sache wieder "Vogelfrei".
« Letzte Änderung: 29. Mai 2013, 15:17:32 von Tretgeber »
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MrRossi01

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Re: Kontopfändung in der Wohlbehaltensphase rechtens?
« Antwort #2 am: 29. Mai 2013, 15:33:23 »

Hi Tretgeber,

danke für die Info, ich habe sowas schon vermutet. Na auch das wird mich nicht umbringen, Lebbe geht weida ;-)

Und was sie in der Hand hatten? Eine Waffe an meinem Kopf, die Adresse meiner Eltern mit dem Hinweis wenn ich nicht bezahle würden die das dann tun... Soviel dazu. Wenn schon Scheiße dann bitte richtig!
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Tretgeber

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Re: Kontopfändung in der Wohlbehaltensphase rechtens?
« Antwort #3 am: 29. Mai 2013, 15:43:01 »

Das hatte ich missverstanden sorry.

Mist, das ist echt hart!
Und nicht nur kriminell sondern auch noch mehr als Assi.
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung in der Wohlbehaltensphase rechtens?
« Antwort #4 am: 29. Mai 2013, 16:18:27 »

Denkbar:

§ 850l ZPO -> Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto

§ 850k Abs. 4 ZPO -> Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag einen von den Absätzen 1, 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3 abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen.

wobei Zuständigkeit ggf. beim FA
wobei Weitere Maßnahmen des FA nicht ausgeschlossen sind

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MrRossi01

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Re: Kontopfändung in der Wohlbehaltensphase rechtens?
« Antwort #5 am: 25. Juni 2013, 16:41:15 »

Danke Feuerwald! :thumbup:
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