Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tatzenbaer am 15. August 2012, 12:16:33
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Bin seit ca. 2 Jahren in der Insolvenz. (Also Wohlverhaltensphase).
Nun hat mein alter Herr (weiß nix von meiner Insolvenz) Kontovoll-
macht erteilt. Ich kann von seinem Konto jederzeit auch etwas abheben,
sofern ich mal wieder etwas knapp bei Kasse bin.
Was hat dies für Konsequenzen? Kann TH mir was anhaben?
Viele Grüße
Tatzenbaer
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Claus-seit 4 Wochen mit erteilter RSB
Der TH handelt immer im Sinne der Gläubiger-also zusehen,das der nicht zuviel weiss oder erfährt.
Kurz:solange niemand was erfährt,kannste machen was Du willst.
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Wunder mich, daß die Bank meines Vaters nicht dumm
getan hat und wegen meiner negativen Schufa und
Inso nicht gemotzt hat...
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...hat sie's denn kontrolliert,als Dir die Vollmacht erteilt wurde?
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Vermutlich nicht. Sonst hätte es sicher nen paar bissige Fragen gegeben.
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Was kann die Konsequenz sein?
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Was kann die Konsequenz sein?
- nochts. Sie sind in der WVP und können tun und lassenw as Sie wollen. Die bank interssiert sich bei Kontovollmacht nicht für Ihre SCHUFA
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Was kann die Konsequenz sein?
- nochts. Sie sind in der WVP und können tun und lassenw as Sie wollen. Die bank interssiert sich bei Kontovollmacht nicht für Ihre SCHUFA
also auch nicht für meine Privatinsolvenz....