Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: postschnecke am 08. August 2011, 14:57:58

Titel: Kontowechsel während der WVP
Beitrag von: postschnecke am 08. August 2011, 14:57:58
Hallo,

meine Bank (Berliner Sparkasse) erhöht die Kontoführungsgebühren für das Guthabenkonto von 2,00€ auf 8,00€ ab 01.10.2011. Ich erledige alles online und nur zum Geld abheben suche ich meine Bank auf. Ich habe der Erhöhung erstmal widersprochen, möchte aber trotzdem wissen, ob man während der WVP die Bank wechseln kann? Gibt es überhaupt Banken die keine oder nur geringe Kontoführungsgebühren haben.  :mad2:

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. :gruebel:
Titel: Re: Kontowechsel während der WVP
Beitrag von: Fallera am 08. August 2011, 15:00:19
Ja, Sie dürfen die Bank wechseln.

Bezgl. der Banken einfach mal die Suchfunktion hier benutzen!
Titel: Re: Kontowechsel während der WVP
Beitrag von: tomwr am 09. August 2011, 01:29:55
Der komplette Girokonto-Vergleich 2010 der Stiftung Warentest ist in Finanztest Ausgabe 7/2010 nachzulesen oder auch online kostenpflichtig abrufbar. Dort finden sich Tabellen mit den Konditionen aller Banken und Sparkassen im Test sowie weitere Tipps rund ums Girokonto.

http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/Kostenloses-Girokonto-Nur-acht-sind-wirklich-gratis-4104040-4110324/
Titel: Re: Kontowechsel während der WVP
Beitrag von: postschnecke am 09. August 2011, 15:39:37
Leider habe ich heute erfahren von der Sparkasse, das es keine andere Möglichkeit für mich in Frage kommt, weil das so eine Art P-Konto sein soll( habe ich aber nicht so beantragt bei mir heißt es eigentlich Girokonto auf Guthabenbasis), obwohl ich das Konto schon über 5 Jahre habe und mir bis jetzt in der WVP noch nichts zu Schulden kommen lassen habe, aber da ich durch die Inso negativ in der Schufa stehe wird es recht schwierig werden, ein Konto auf Guthabenbasis mit geringen oder gar keinen Kontoführungsgebühren zu bekommen. Selbst im Internet ist es schwierig dies herauszufinden. Mein Pfändungsbetrag geht nämlich gleich vom Lohn weg und wird vom mein Arbeitgeber an den Treuhänder überwiesen. Wie kann ich der Sparkasse es klar machen, das ich weiterhin nur 24€/Jahr und nicht 96€/Jahr für Kontoführungsgebühren zahlen möchte.

Vielleicht kennt sich einer mit der Materie aus und kann mir helfen. Sonst muß ich leider in den sauren Apfel beißen und die neuen Kontoführungsgebühren akzeptieren. Ich finde es nur ne große Sauerei, das die Banken bei diesen Kontomodell ein ganz schön abzocken, nur weil diese nicht daran verdienen.
Titel: Re: Kontowechsel während der WVP
Beitrag von: tomwr am 09. August 2011, 23:53:54
Man darf nur ein P-Konto führen (§850k ZPO). Das hängt damit zusammen, dass da ein bestimmter Betrag pfändungsfrei und vor Gläubigerzugriffen geschützt ist. Wäre ja einfach gleich 2 Konten aufzumachen um den doppelten Betrag im Monat frei zu haben. Dem hat der Gesetzgeber natürlich vorgebeugt.

Eine Möglichkeit wäre natürlich das P-Konto zu kündigen und dann sich ein neues Konto zu suchen. Ist aber sicher nicht empfehlenswert weil man am Ende möglicherweise ohne Konto dasteht. Die Banken und Sparkassen sind da oftmals zurückhalten bei entsprechenden SCHUFA Einträgen. Man kann natürlich auch erst ein Konto woanders eröffnen als normales Girokonto (wenn die Bank mitspielt), dann das Sparkassenkonto kündigen und dann das neue Konto in ein P-Konto umwandeln (wenn man das will und braucht).

Ich habe ein DBaktiv Konto bei der Deutschen Bank als P-Konto und zahle auch EUR 8,99 im Monat. Nicht grad wenig aber besser als kein Konto. Die meisten Banken erheben höhere Gebühren weil die eben nichts im Falle einer Pfändung verlangen dürfen. Die bei P-Konten ja auch nicht unwahrscheinlich ist.