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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cgschmidt am 15. November 2013, 19:32:35

Titel: Kontrolle Personalabteilung über Studienverlauf eines Unterhaltsberechtigten
Beitrag von: cgschmidt am 15. November 2013, 19:32:35
Hallo,

darf die Personalabteilung (oder auch der TH) in der WVP bei der Uni nachfragen, ob ein Unterhaltsberechtigter noch studiert, wenn eine Studienbescheinigung vorliegt? Bei der letzten Gehaltsabrechnung incl. Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) wurde der eine Unterhaltsberechtigte komplett gestrichen, auch die unpfändbaren 500 € wurden lt. Tabelle nicht berücksichtigt. - Hat schon jemand Erfahrungen in diesem Bereich sammeln müssen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Titel: Re: Kontrolle Personalabteilung über Studienverlauf eines Unterhaltsberechtigten
Beitrag von: Der_Alte am 15. November 2013, 20:12:12
Die Personalabteilung kann, wenn begründete Zweifel vorliegen, den Arbeitnehmer auffordern, sich zu der Frage zu erklären. Ob sie eigene Nachforschungen anstellen darf halte ich zumindest für fraglich.
Die Frage ist, hat das Kind tatsächlich im Abrechnungsmonat noch studiert. Wenn nicht hätten Sie von sich aus der Personalabteilung mitteilen müssen, dass die Unterhaltspflicht geendet hat und der UB nicht mehr zu berücksichtigen ist. Tun Sie es nicht, verstoßen Sie gegen die Obliegenheit aus § 295 Inso.

Wegen der fehlerhaften Berechnung des Weihnachtsgeldes fordern Sie den Arbeitgeber am besten schrieftlich auf, nach den gesetzlichen Regeln der §§ 850 ff ZPO die Berechnung vorzunehmen, den Monat neu zu berechnen und den zuwenig ausgezahlten Betrag umgehend nachzuzahlen.