Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: deutscher-am-ende am 11. März 2015, 14:35:17
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Hallo Freunde ! Ich hatte einen Anruf des Th, dass meine WVP zu Ende ginge. Es wurde mir mitgeteilt, dass ca. 600 Euro VERFAHRENSKOSTEN noch auf mich zu kämen. Jetzt ein Schreiben des RA ( welcher die Inso eeröffnet hatte) zur Kennnisnahme erhalten, wo drinsteht dass der TH seine Kosten ( ca. 600 Euro) beim Gericht angemeldet hat. Kommen jetzt also 2x 600 Euro auf mich zu oder hat sich der Anrufer nur schlecht ausgedrückt ?
Es wurden in der WVP keine pfändbaren Beträge abgeführt, da zu wenig Verdienst. Bei Eröffnung wurde eine LV gekündigt und versch. Buchungen storniert, es wurden also ca. 6000-6500 Euros VOR der Eröffnung vom TH eingezogen.
Lt. TH wurde diese Summe an die Gläubiger verteilt.
Ist es nicht so, dass er SEINE Kosten sowie die GERICHTSKOSTEN von diesem Betrag nimmt ?
Bin etwas verwirrt.....
Vielen lieben Dank für euer Interesse und die Hilfe in der ganzen Zeit !!!!
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Ist es nicht so, dass er SEINE Kosten sowie die GERICHTSKOSTEN von diesem Betrag nimmt ?
Das wird so gemacht worden sein. Ob der TH damals eine Rückstellung für die Kosten der WVP gemacht hat (s. BGH unter Gerichtsurteile), weiß man nicht. Ggf. müssten Sie das noch mal nachforschen. Falls nicht, müssen Sie zahlen.
So oder so, für die Vergütung des TH braucht es einen Beschluss und einen entsprechenden Antrag. Das werden wohl die rd. 600 € sein.
Der Anrufer hat sich nicht unklar ausgedrückt sondern Sie oder Ihr RA. Ihr RA wird wohl noch als Korrespondenzadresse geführt. Und der TH hat die 600 € nicht angemeldet sondern es wird der besagte Vergütungsantrag sein.
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Hallo, verstehe ich nicht so ganz...es wurde doch Vermögen gepfändet. Wird davon nicht automatisch zuerstmal alle KOSTEN gedeckt und der Rest an die Gläubiger verteilt ?
Oder verteilt der alles und fordert am Ende nochmal von mir ?
Bzw wo ist der Betrag von 6000 Euros geblieben, gibt es da keine Vorschriften wegen der Verfahrenskosten / TH Gebühren / Gerichtsgebühren ?
Lieben Gruss!
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Schauen Sie in die Gerichtsakte.
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also die grundsätzliche frage ob nicht alles abgeführte erstmal zur deckung der kosten der inso genutzt wird und dann erst die gläubiger dran sind würde mich aber auch interessieren
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siehe..
http://http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Rueckstellung-fuer-nach-Verfahrensaufhebung-entstehende-Kosten-der-WVP-11819.html#msg536892
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Das ist alles etwas weich..oder ? Einsicht in die Gerichtsakten kriegt doch wieder nur der Anwalt, oder kann ich da hingehen und bekomme die zu sehen ?
Bei meinem Schreiben liegt keine Abrechnung bei, wie die Masse verteilt wurde, lt. mailkontakt mit meinem Anwalt hat der Treuhänder was erzählt es gäbe gar keine Verwertbaren Beträge...???
Eine erneute Mailanfrage mit Hinweis auf die 6000.- wurde bislang nicht beantwortet....
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Einsicht in die Gerichtskasse kriegt man auch ohne Anwalt.
Man muss halt zur üblichen Geschäftszeit dort aufschlagen.
Und vielleicht vorher sicherheitshalber telefonisch abklären, ob die Akte derzeit auch wirklich verfügbar ist, und nicht grade irgendwo im Richterzimmer auf dem Schreibtisch liegt.
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ok, danke ! Ich schreibe hier, wie es weitergeht...
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Also,,,ich muss noch knapp 600 Euro zahlen