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Autor Thema: Kosten des Verfahrens und des TH  (Gelesen 4665 mal)

Planlos

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Kosten des Verfahrens und des TH
« am: 18. Juni 2015, 18:34:50 »

Hallo,

ich befürchte ich habe etwas Wichtiges noch nicht so ganz sicher begriffen.

PI wurde 08/2010 eröffnet, 04/2011 begann die WVP. Zur Tabelle wurden rund 18.000 Euro gemeldet, bis jeztt habe ich gute 13.000 Euro gezahlt. Die ersten 2 Jahre hat die Abtretungserklärung eines Gläubigers (Hauptgläubiger) gegriffen. Die Kosten des Verfahrens wurden gestundet.

Wurde das Geld nach den ersten 2 Jahren nur auf die Gläubiger aufgeteilt oder werden davon auch die Kosten des Verfahrens und des TH beglichen?

Worauf ich hinaus will, bin ich 08/2016 schuldenfrei oder kommt dann noch etwas an Kosten auf mich zu?

Lieben Dank und Gruß Planlos
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eidechse

Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #1 am: 19. Juni 2015, 13:00:10 »

Im geschilderten Fall gab es ja in den ersten zwei Jahren keine Mehrung der Masse durch pfändbares Einkommen.

Bei den Kosten für das Insolvenzverfahren wird es daher davon abhängen, ob es anderweitige Insolvenzmasse gab, z.B. Steuererstattungsansprüche. Die Masse wird nämlich erst zur Deckung der Verfahrenskosten eingesetzt.
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Planlos

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Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #2 am: 19. Juni 2015, 13:20:23 »

Es gab eine Steuererstattung, das war aber nicht viel. Was ist denn mit dem ganzen Geld nach den ersten beiden Jahren. Werden davon nicht erst alle Verfahrenskosten gedeckt und dann wird an die Gläubiger ausgekehrt???
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tuscanyleas

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Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #3 am: 20. Juni 2015, 12:29:34 »

Es gab eine Steuererstattung, das war aber nicht viel. Was ist denn mit dem ganzen Geld nach den ersten beiden Jahren. Werden davon nicht erst alle Verfahrenskosten gedeckt und dann wird an die Gläubiger ausgekehrt???

Aus der Insolvenzmasse werden zuerst die Gerichtskosten bezahlt.
Wenn das erledigt ist bekommen die Gläubiger nach Quote ihr Geld
« Letzte Änderung: 20. Juni 2015, 12:31:19 von tuscanyleas »
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eidechse

Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #4 am: 22. Juni 2015, 16:10:13 »

Es gab eine Steuererstattung, das war aber nicht viel. Was ist denn mit dem ganzen Geld nach den ersten beiden Jahren. Werden davon nicht erst alle Verfahrenskosten gedeckt und dann wird an die Gläubiger ausgekehrt???

Die pfändbaren Einkommensbestandteile der ersten beiden Jahre gingen nach Ihrem 1. Beitrag an den Abtretungsgläubiger. Die Insolvenzmasse hat also in den ersten beiden Jahren aus dem Arbeitseinkommen nichts erhalten sondern nur der Gläubiger. Von daher kann aus diesem Geld auch nichts für die Verfahrenskosten entnommen werden, weil schlicht kein Geld in die Masse gelangt ist.

Ihr Verfahren wurde ja noch innerhalb der ersten zwei Jahre aufgehoben. Also stand zu diesem Zeitpunkt nur die Steuererstattung, die vermutlich nur zur teilweisen Tilgung der Verfahrenskosten beigetragen hat, wenn Sie selbst schon sagen, dass es nicht viel war.

Demgemäß vermute ich, dass noch Verfahrenskosten aus dem Insolvenzverfahren ausstehen. Die Kosten des Verfahrens zur Erteilung der RSB sollten aber durch die eingegangenen Pfandbeträge komplett gedeckt sein. Sicherheit können Sie aber nur erlangen, wenn Sie das Gericht entsprechend fragen.
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Planlos

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Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #5 am: 28. Juli 2015, 16:54:44 »

Also wird Gehalt das während der WVP gepfändet wird, zuerst dafür benutzt, die Kosten des laufenden Verfahrens zu decken und der Rest geht an die Gläubiger.
Die eigentlichen Insolvenzkosten incl. Gerichtskosten werden aber in keinem Falle durch das pfändbare Einkommen in der WVP gedeckt??? Das kann ich kaum glauben.
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tuscanyleas

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Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #6 am: 28. Juli 2015, 17:03:27 »

...alle gepfändeten Beträge werden zuerst für die Deckung der (Gerichts)Kosten genutzt.

Egal ob aus dem laufenden Verfahren oder in der WVP

Der TH bekommt sein Geld erst am Ende.Dabei bedient er sich aus der Masse.
Er muss dies bei Gericht aber vorher beantragen und wird ihm per Beschluß zugesprochen.

So mein Wissensstand.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2015, 17:19:53 von tuscanyleas »
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Planlos

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Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #7 am: 28. Juli 2015, 17:16:44 »

So mein Wissensstand.

Meiner auch, aber dem hat Eidechse ja quasi widersprochen. Weiß es jemand sicher?
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Insokalle

Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #8 am: 28. Juli 2015, 19:03:19 »

Vielleicht hat er sich quasi nicht deutlich ausgedrückt.

Also nach § 292 InsO kann in der WVP erst dann an die Gläubiger eine Quote ausgezahlt werden, wenn die nach § 4a InsO gestundeten Verfahrenskosten bezahlt sind. Das beinhaltet sämtliche Verfahrenskosten also nicht nur die Vergütung des TH in der WVP sondern auch die Kosten des lfd. Insolvenzverfahrens, wenn aus dem Abschnitt noch was offen ist. Dies hat der BGH noch mal kürzlich klargestellt (IX ZB 16/14).

Eines bleibt auf jeden Fall festzuhalten: Sie werden sich die bisherigen Jahresberichte des TH ansehen müssen, um festzustellen, wie das pfändbare Einkommen verwendet wurde und wo ggf. noch was offen ist. Alles andere ist bislang nur Spekulation.


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Planlos

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Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #9 am: 29. Juli 2015, 15:57:36 »

Vielen Dank

bis August 2012 hat sie ihn ihrem Bericht immer geschrieben "an Gläubiger". Das waren die ersten beiden Jahre der Abtretungserklärung. Danach hat sie die Spalte leer gelassen. Gepfändet wurden nach den 2 Jahren weiter 7500 Euro. Also gehe ich somit davon aus, das mit Abschluss Verfahrens im Aug 2016 wirklich alles bezahlt ist und ich mit allem fertig bin, richtig?
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Insokalle

Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #10 am: 29. Juli 2015, 17:00:14 »

Schauen Sie in die Berichte und Abrechnungen oder fragen Sie die TH!
Was ist denn daran so schwer?
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Planlos

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Re: Kosten des Verfahrens und des TH
« Antwort #11 am: 29. Juli 2015, 17:06:10 »

Habe ich doch geschrieben, die Spalte ist ab August 2012 leer.
Und meine TH reagiert seit einem dreiviertel Jahr nicht mehr auf mich... Aber das ist noch einmal eine andere Geschichte. Wenn ich mich auf das verlassen müsste, was die Treuhänderin incl Gericht bisher so verzapft hat, wäre ich schon erledigt.
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