Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: flipper8870 am 13. August 2010, 12:54:30

Titel: kosten für betreutes wohnen
Beitrag von: flipper8870 am 13. August 2010, 12:54:30
Hallöchen,

ich beabsichtige beim Landschaftsverband Rheinland Ambulant Betreutes Wohnen zu beantragen.
Deshalb prüft der LVR meine Einkommensverhältnisse.
Auf Anfrage bei der Btreuerin und diversen Suchen im Netz habe ich herausgefunden, das Schulden nicht als aussergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Ich müsste meinen Eigenanteil aus meinem Gesamteinkommen berechnen lassen und entsprechend zahlen.
Da ich aber bereits Zahlungen an die TH entrichte wird mir das alles zuviel.
Meine Frage ist nun: Können Kosten für diese Eingliederungshilfe auf mein Gehalt angerechnet werden und würde sich der pfändbare Teil meines Einkommens somit verringern?
Vieleicht hat ja jemand schon mal mit sowas zu tun gehabt.

L.G. Flipper
Titel: Re: kosten für betreutes wohnen
Beitrag von: filea am 17. August 2010, 18:11:17
Hallo, es gibt also etwas in deinem Leben, was dich überlegen läßt, die Hilfe von ambulant betreutem Wohnen in Anspruch zu nehmen. Das wird ja keine Kleinigkeit sein und deine finanziellen Überlegungen sollten da doch zweitrangig sein. Du wirst Hilfe bekommen können, die nun mal finanziert werden muss. Wenn es im Rahmen deiner Möglichkeiten liegt, dann wirst du deinen Teil dazu beitragen. Du hast deine Finanzen geregelt mit der Insolvenz. Das war ja schon ein richtiger Schritt.