Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: communicator am 23. November 2011, 19:24:14
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Hallo,
hab vorige Woche eine Fernsehsendung zum Thema Schulden und Insolvenz gesehen.
Ein Kritiker der derzeit gültigen Regelung zur Privatinsolvenz hat sich wie folgt geäußert:
Einem Schuldner der während der 6 Jahre Wohlverhaltensperiode gearbeitet hat, sind in dieser
Zeit mehrere zehntausend Euro vom Gehalt abgezogen worden.
Zur Befriedigung der Schuldner blieben nur ein paar Hundert Euro übrig.
Den Rest genehmigten sich Gericht und Treuhänder.
Ist eigentlich irgendwo festgelegt, wie hoch die Gerichtskosten für eine "normale" Privatinsolvenz
sind und in welcher Höhe der Treuhänder vergütet wird?
Wird man als Schuldner eigentlich irgendwann im Verfahren oder dannach informiert wieviel Geld an wen gegangen ist?
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Ja es gibt eine Vergütungsordnung für Insolvenzverwalter und im Gericht kann man die Preise für die einzelnen "Handlungen" einsehen/bekommen.
I.d.R. gilt, ja mehr Masse vorhanden ist, um so mehr profitiert der IV/TH.
Sie können nach jedem Abschnitt beim Insolvenzgericht ihre Akte einsehen.