Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: GuentherN am 16. Januar 2015, 11:27:43

Titel: Kosten Restschuldbefreiung
Beitrag von: GuentherN am 16. Januar 2015, 11:27:43
Hallo liebe Forumsmitglieder,

vielleicht könnt Ihr mir behilflich sein. Ich werde demnächst einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen da ich die Forderungen der Gläubiger in Kürze vollständig befriedigt haben werde. Nun frage ich mich ob danach noch weitere Kosten auf mich zukommen. Das frage ich mich weil ich gehört habe das die genauen Gerichtskosten erst ermittelt werden können wenn die Gläubiger befriedigt sind. Oder kann ich den Antrag etwa erst nach Zahlung der Gerichtskosten stellen? Bekomme ich eigentlich eine Übersicht über die Gerichtskosten vom Gericht oder vom TH?

vielen Dank
Titel: Re: Kosten Restschuldbefreiung
Beitrag von: Insokalle am 17. Januar 2015, 17:31:16
Die Gerichtskosten sollten eigentlich längst ermittelt sein, weil das Insolvenzverfahren schon lange abgeschlossen ist. Vielleicht wurden sie auch seinerzeit aus der Masse bezahlt.
Die vorzeitige RSB wird erst erteilt, wenn die Verfahrenskosten und die Schulden bezahlt sind. Dies muss der Schuldner nachweisen.

Ich würde beim Gericht nachfragen, ob noch was offen ist und wie es mit solchen Fällen üblicherweise umgeht.