Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: axler am 07. Juni 2011, 13:58:20
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hallo was würde mit der Treuhändervergütung geschehen wenn die
restschuldbefreiung versagt würde ?
gibt es dann eine pauschale für den th oder könnte er alles behalten ?
mfg
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"§ 299 InsO ist die Folge der rechtskräftigen Versagung der RSB.
Stundung kann nach § 4c aufgehoben werden.
a) die Stundung aufheben und die Kosten gegen den Schuldner zu Soll stellen
b) den TH um Einreichung seines Abschlussberichtes und der Bestallungsurkunde bitten
c) mit RK der Versagung den richterlichen Beschluss öffentlich bekanntmachen;"
Wurde so bei den Rechtspflegern diskutiert.