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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kosten vom Steuerberater während der Wohlverhaltensperiode?  (Gelesen 6076 mal)

mctomes

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Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin seit Ende 2004 in Insolvenz, und befinde mich in der Wohlverhaltensperiode.  Nun musste ich noch die Steuererklärungen meiner Firma von 2004 machen und habe nun eine Rechnung vom Steuerberater über ein paar Tausend Euro bekommen.  Mein Insolvenzverwalter sagte die Kosten müsse ich von meinen Freibetrag selber bezahlen, ich solle mit dem Steuerberater eine Ratenzahlung vereinbaren. 

Jetzt meine Frage! Ist das wirklich so oder müsste nicht der Insolvenzverwalter von meinen gepfändeten Geld diese Kosten bezahlen?

Vielen Dank im Voraus!
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ThoFa

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Re: Kosten vom Steuerberater während der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #1 am: 02. September 2007, 14:53:29 »

Hallo,

wer hat wann den Steuerberater beauftragt ? Seit wann befinden Sie sich in der WVP ?

MfG

ThoFa

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mctomes

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Re: Kosten vom Steuerberater während der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #2 am: 02. September 2007, 16:21:42 »

Hallo, ich bin seit September 2005 in der Wvp.  Im Juni 2006 kam vom Finanzamt das Schreiben an meinen Insolvenzverwalter, dass die Steuererklärung von 2004 noch nicht eingereicht ist.  Darauf sagte er mir Bescheid, dass ich den Steuerberater beauftragen müsse, sonst wäre meine Insolvenz gefährdet.  Kosten müsse ich übernehmen, dies ist nicht die Aufgabe des Insolvenzverwalters.  Im Oktober 2006 gab ich dann die Steuererklärung ab.  Vom Steuerberater bekam ich dann im März die Rechnung über 4500,- Euro.  Ich rief dann beim Insolvenzverwalter an und fragte ihn wie ich das bezahlen soll.  Er sagte mir darauf, ich solle mit dem Steuerberater eine Ratenzahlung vereinbaren.  Dies habe ich dann getan und bezahle im Monat 150,- Euro ab +10% Zinsen.  Im Monat bleiben mir nur um die 900,- Euro, der Rest wird gepfändet und davon bezahle ich dann auch noch den Steuerberater.  Nun frage ich mich weshalb man in Insolvenz geht und dann trotzdem diese Sachen bezahlen muss, kann doch eigentlich nach meiner Meinung nicht sein. 

Gruss
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ThoFa

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Re: Kosten vom Steuerberater während der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #3 am: 02. September 2007, 16:28:18 »

Hallo,

Ihre letzte Frage wäre nie aufgekommen, wenn Sie vernünftig beraten gewesen wären. Es sind nicht immer die Regelungen der Insolvenzordnung schuld, wenn etwas nicht so läuft, wie man es sich vorstellt.

Die Steuererklärung hätte Ihr insolvenzverwalter machen müssen, denn dieser war mit insolvenzeröffnung dafür zuständig (§ 34 AO).

Schon gar nicht war Ihre Insolvenz (bzw. Ihre Restschuldbefreiung) gefährdet, da hat der IV mit Ihrer Angst gespielt.

Problem ist jetzt, dass es mir so scheint, als wäre das Kind in den Brunnen gefallen.  :gruebel: Muss ich aber nochmals in Ruhe überdenken.

Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen und wieviele unterhaltsberechtigte Personen haben Sie ?

MfG

ThoFa

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mctomes

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Re: Kosten vom Steuerberater während der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #4 am: 02. September 2007, 16:54:17 »

Ich habe 1100,- Euro Netto.  Mein Arbeitgeber hat immer das Geld an den Insolwenzverwalter abgeführt.  Das dieser Betrag Falsch war habe ich schon am Freitag heraus bekommen.  Die Pfändungstabelle war noch von 2004.  Ich hatte immer zwischen 930,- und 990,- Euro auf mein Konto bekommen, je nach Überstunden.  Die neue Pfändungstabelle habe ich am Freitag meinem Arbeitgeber übergeben.  Kann ich das Geld vom Steuerberater vom Insolvenzkonto zurückfordern? Dort sind ca.  20. 000,- Euro drauf.

Mfg
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ThoFa

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Re: Kosten vom Steuerberater während der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #5 am: 02. September 2007, 17:00:08 »

Hallo,

Sie haben (theoretisch) einen Auszahlunganspruch gegen Ihrem Arbeitgeber wegen Abführung des falschen Pfändungsbetrages, aber darauf sollten Sie wohl besser verzichten.  :wink:
Vom IV werden Sie dieses zu viel gezahlte Geld nicht wiederbekommen.
Werden Ihre Überstunden nur zu 50 % berechnet oder passiert da auch ein Fehler ?

MfG

ThoFa
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mctomes

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Re: Kosten vom Steuerberater während der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #6 am: 02. September 2007, 17:07:06 »

Kann ich im Monent nicht nachvollziehen, habe aber am Mittwoch ein Gespräch bei der Buchhaltung vereinbart.  Werde dies ansprechen, wie was berechnet wurde.  Im Vertrag steht "Überstunden werden Grundsätzlich nicht ausgezahlt sondern abgefeiert, Lohnzuschlag wird ausbezahlt.
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mctomes

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Re: Kosten vom Steuerberater während der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #7 am: 07. September 2007, 18:15:07 »

Hallo, hatte mein Gespräch mit der Buchhalterin und konnte mich dann mit meinem Chef einigen.  Mit dem Insolvenzverwalter konnte ich mich allerdings nicht einigen.  Er behauptet jetzt, dass ich ja nichts gesagt hätte und einfach den Steuerberater beauftragt habe.  Das stimmt nicht! Was kann ich nun tun? Ich überlege nun den Insolvenzverwalter wegen Betrug anzuzeigen und das Insolvenzgericht und die Anwaltskammer wegen dieses Vorfalles anzuschreiben.  Als wenn ich freiwillig von den paar Euros die mir bleiben den Steuerberater beauftragen würde.
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Gismo

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Re: Kosten vom Steuerberater während der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #8 am: 07. September 2007, 20:45:25 »

Hallo,

Mensch da hasste ja ein Pech.

Also ich hatte 3 Steuerberater von der Sorte und alle haben Sie immer schön getan, aber am Ende war ich immer der Dumme.  :shock: Für meine Gutmütigkeit und mein Vertrauen haben die mich voll Abkassiert.  :fuchsteufelswild: Ich weiß das mann nicht alle über einen Kamm scheren sollte aber Steuerberater und Co sind das.......!!!!!.
Seit 2001 mach ich meine Buchhaltung selber und es klappt auch ohne die Abzocker im guten Anzug.  :wink:

Dein IV ist nicht dein Freund vergiss das nicht! Du solltest im Fragen stellen aber nicht immer auf in Höhren, erkundige dich generell noch an zweiter oder dritter Stelle, dann weißt du besser was du zu tun oder zu lassen hast.  :wink:

Ein guter Rat: Ich mache alles Schriftlich und das ist Sicherer wie am Telefon, es scheint mir das du das mit deinem IV auf jeden Fall so machen solltest da er dir nach deinen Aussagen das Wort im Munde umdrehen will. Wie gesagt nur ein gut gemeinter Rat.  :wink:

Wegen der Anzeige würde ich noch warten. Überlege alles noch mal oder hohle dir Rechtsbeistand.  :gruebel:


Gruß Gismo
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