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Autor Thema: Krankengeld*Pfändung*Arbeitsunfähigkeitsversicherung  (Gelesen 2547 mal)

Pleitefee

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Krankengeld*Pfändung*Arbeitsunfähigkeitsversicherung
« am: 15. Juli 2014, 15:04:25 »

Hallo Leute,

ich bin nun leider schon seit längerem krank  :cry:  :cry: und erhalte auch Krankengeld. Von dem Krankengeld wird auch - wie vorher von meinem Gehalt eine Pfändung vorgenommen  :heulen: . Da man ja heutzutage fast immer zu Krediten Arbeitsunfähigkeitsversicherungen dazugehören - habe auch ich eine, die komplett einspringt und die ehemalige Rate tilgt.

Jetzt wäre meine Frage: muss denn dann momentan überhaupt gepändet werden? Weil von dem wenigen Krankgeld ist das echt ganz schon bitter, davon auch noch was hergeben zu müssen  :dntknw: :dntknw:. Das Geld reicht so, hinten und vorne nicht. Und wenn es da eine Möglichkeit gäbe  :gruebel:, wäre das super! Momentan bekommt die Bank letztendlich mehr Geld als ich zum Leben habe, wenn man es genau betrachtet... :cry: :cry:

Bin für jeden Ratschlag dankbar!  :cheesy:
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waldi

Re: Krankengeld*Pfändung*Arbeitsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #1 am: 15. Juli 2014, 20:25:32 »

Momentan bekommt die Bank letztendlich mehr Geld als ich zum Leben habe ...

Naja, dafür hat sie aber zuvor lange Zeit so gut wie garnichts bekommen...

Wenn ich in Deiner Historie richtig geblättert habe, ist die Bank ja nicht Dein einziger Gläubiger. Also werden die pfändbaren Betrag letztendlich verteilt auf alle Gläubiger und den TH und das Gericht etc.

Warum also sollte nun der Pfändungseinbehalt entfallen?
Ein logischer Grund hierzu fällt mir nicht ein.

Letztendlich ist hier in der Tat die Bank der echte Nutznießer dieser abgeschlossenen Zusatzversicherung. Aber mal ehrlich: Irgendwie wurde ja auch die Zusatzversicherung im Endeffekt garnicht von Dir korrekt bezahlt, und also mit in die Inso genommen.
Gespeichert
 

Pleitefee

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Re: Krankengeld*Pfändung*Arbeitsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #2 am: 22. Juli 2014, 11:20:11 »

Hallo Leute,

ich bin nun leider schon seit längerem krank  :cry:  :cry: und erhalte auch Krankengeld. Von dem Krankengeld wird auch - wie vorher von meinem Gehalt eine Pfändung vorgenommen  :heulen: . Da man ja heutzutage fast immer zu Krediten Arbeitsunfähigkeitsversicherungen dazugehören - habe auch ich eine, die komplett einspringt und die ehemalige Rate tilgt.

Jetzt wäre meine Frage: muss denn dann momentan überhaupt gepändet werden? Weil von dem wenigen Krankgeld ist das echt ganz schon bitter, davon auch noch was hergeben zu müssen  :dntknw: :dntknw:. Das Geld reicht so, hinten und vorne nicht. Und wenn es da eine Möglichkeit gäbe  :gruebel:, wäre das super! Momentan bekommt die Bank letztendlich mehr Geld als ich zum Leben habe, wenn man es genau betrachtet... :cry: :cry:

Bin für jeden Ratschlag dankbar!  :cheesy:
Hallo Leute,

ich bin nun leider schon seit längerem krank  :cry:  :cry: und erhalte auch Krankengeld. Von dem Krankengeld wird auch - wie vorher von meinem Gehalt eine Pfändung vorgenommen  :heulen: . Da man ja heutzutage fast immer zu Krediten Arbeitsunfähigkeitsversicherungen dazugehören - habe auch ich eine, die komplett einspringt und die ehemalige Rate tilgt.

Jetzt wäre meine Frage: muss denn dann momentan überhaupt gepändet werden? Weil von dem wenigen Krankgeld ist das echt ganz schon bitter, davon auch noch was hergeben zu müssen  :dntknw: :dntknw:. Das Geld reicht so, hinten und vorne nicht. Und wenn es da eine Möglichkeit gäbe  :gruebel:, wäre das super! Momentan bekommt die Bank letztendlich mehr Geld als ich zum Leben habe, wenn man es genau betrachtet... :cry: :cry:

Bin für jeden Ratschlag dankbar!  :cheesy:
Hallo Leute,

ich bin nun leider schon seit längerem krank  :cry:  :cry: und erhalte auch Krankengeld. Von dem Krankengeld wird auch - wie vorher von meinem Gehalt eine Pfändung vorgenommen  :heulen: . Da man ja heutzutage fast immer zu Krediten Arbeitsunfähigkeitsversicherungen dazugehören - habe auch ich eine, die komplett einspringt und die ehemalige Rate tilgt.

Jetzt wäre meine Frage: muss denn dann momentan überhaupt gepändet werden? Weil von dem wenigen Krankgeld ist das echt ganz schon bitter, davon auch noch was hergeben zu müssen  :dntknw: :dntknw:. Das Geld reicht so, hinten und vorne nicht. Und wenn es da eine Möglichkeit gäbe  :gruebel:, wäre das super! Momentan bekommt die Bank letztendlich mehr Geld als ich zum Leben habe, wenn man es genau betrachtet... :cry: :cry:

Bin für jeden Ratschlag dankbar!  :cheesy:
Momentan bekommt die Bank letztendlich mehr Geld als ich zum Leben habe ...

Naja, dafür hat sie aber zuvor lange Zeit so gut wie garnichts bekommen... :nono: das stimmt nicht: ich habe immer gezahlt. Im Gegenteil, habe zum Vollzeitjob und Nebenjob noch zusätzlich 3. und 4. Jobs gehabt um alles zu bedienen. Der bzw. die Einzige die  auf der Strecke geblieben ist, war ich. Und so konnte es nicht weiter gehen.

Wenn ich in Deiner Historie richtig geblättert habe, ist die Bank ja nicht Dein einziger Gläubiger. Also werden die pfändbaren Betrag letztendlich verteilt auf alle Gläubiger und den TH und das Gericht etc.  :nono: Momentan bekommt NUR die Bank Geld (wegen der Gehaltspfändung) - und das für noch 1,5 Jahre. Danach noch eine andere Bank und DANN, wird es, wie Du schreibst, gemacht.

Warum also sollte nun der Pfändungseinbehalt entfallen?
Ein logischer Grund hierzu fällt mir nicht ein.

Letztendlich ist hier in der Tat die Bank der echte Nutznießer dieser abgeschlossenen Zusatzversicherung. Aber mal ehrlich: Irgendwie wurde ja auch die Zusatzversicherung im Endeffekt garnicht von Dir korrekt bezahlt, und also mit in die Inso genommen.
Gespeichert
 

waldi

Re: Krankengeld*Pfändung*Arbeitsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #3 am: 22. Juli 2014, 12:04:28 »

Wo genau steckt jetzt der neue Text?

Lass' mich raten: Die Bank kriegt jetzt noch Geld aufgrund vorliegender Abtretungserklärung.
Wenn Diese nun - auf Deinen Wunsch - entfallen würde, träte die nächste Abtretungserklärung an deren Stelle. Wo also würde da für Dich ein Vorteil entstehen?

Aber - ich kann's auch falsch verstanden bzw. gelesen haben ...

Gespeichert
 

eidechse

Re: Krankengeld*Pfändung*Arbeitsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #4 am: 23. Juli 2014, 11:46:22 »

Ich kann mich waldi nur anschließen.

Wenn Ihr Ziel ist, nichts vom Krankengeld "abgeben" zu müssen, dann können Sie das nicht erreichen. Selbst wenn man die Abtretung, die die Bank inne hat, irgendwie zerschießen könnte, da die Bank ja aus der Versicherung Geld erhält, stehen dann die anderen Abtretungsgläubiger da und ziehen ihre Abtretungen und als letztes dann noch der TH. Der Pfändungsbetrag ist also so oder so weg.
Gespeichert
 
 

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