"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Krankengeld  (Gelesen 3483 mal)

Grinsekatze

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Krankengeld
« am: 27. Juli 2017, 15:27:12 »

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage.
Mein Mann (in der Wohlverhaltensperiode) ist jetzt schon länger krankgeschrieben und bekommt nun auch Krankengeld. Die KK pfändet ja nicht an den IV, das müssen wir selber machen. Aber wie viel?
Soweit ich weiß, müssen Lohn und Krankengeld zusammengezählt werden. Richtig?
Jetzt lässt sich das aber nicht so einfach mit einem Pfändungsrechner ausrechnen, weil durch Schichtarbeit, Urlaubsgeld, etc. ja eh nicht alles pfändbar ist. Versteht ihr, was ich meine?
Ich würde ja gerne unseren IV fragen, aber der antwortet nie auf irgendwelche Fragen oder zeigt eine sonstige Reaktion. Und jetzt haben wir natürlich Angst, was falsch zu machen und Probleme zu bekommen.
Gespeichert
 

eidechse

Antw:Krankengeld
« Antwort #1 am: 27. Juli 2017, 16:41:17 »

Wieso gibt es bei Bezug von Krankengeld auch noch zu berücksichtigendes Arbeitseinkommen, was man irgendwie zusammen zählen will?

Und wieso führt die KK nicht selbst an den Treuhänder ab? Das machen die nämlich sehr wohl.
Gespeichert
 

HausH

Antw:Krankengeld
« Antwort #2 am: 29. Juli 2017, 19:46:33 »

moin,

das wird nur zusammengezählt wenn ein entsprechender Zusammenlegungsbeschluss vorliegt, war bei mir auch so. Hier aber aufpassen, die Krankenkassen, wenn die denn direkt abführen an den Treuhänder, wissen zum Teil nicht wie es genau geht. Ich habe hier inzwischen 2 Fälle gegen die Technikerkrankenkasse gewonnen und das zuviel abgeführte Geld zurück bekommen.

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Grinsekatze

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Antw:Krankengeld
« Antwort #3 am: 16. August 2017, 12:44:49 »

Danke für die beiden Antworten. Leider bin ich immer noch nicht schlauer. :wink:
Als Beispiel jetzt für den August:
Bis einschließlich 15. war mein Mann krankgeschrieben. Von der KK gibt es dafür knapp über 1.000€, aber unterhalb der Pfändungsgrenze.
Für den restlichen Monat bezieht er Arbeitslohn. Durch die Schichtzulagen wissen wir noch nicht genau, wie viel das sein wird, aber vermutlich auch unter der Pfändungsgrenze.
Jetzt wird also weder das Krankengeld noch der Lohn gepfändet. Würde man aber beides zusammenzählen, wäre eindeutig was zu pfänden.
Müssten wir das also ausrechnen und dann von uns aus an den IV zahlen? Oder muss der IV dazu erst mal diesen Zusammenlegungsbeschluss anfordern, falls der nicht schon irgendwo existiert, wovon wir nix wissen?
Wenn wir es von uns aus an den IV zahlen müssten, haben wir aber immer noch das Problem des "wie viel". Denn ich kann zwar beides zusammenzählen und in einen Pfändungsrechner eingeben, aber das wäre dann zu viel, weil die Schichtzulagen ja nicht pfändbar sind, soweit ich weiß. Und ich weiß gerade nicht, wie ich das machen soll.
Gespeichert
 

HausH

Antw:Krankengeld
« Antwort #4 am: 16. August 2017, 18:07:09 »

hi,

jedes Einkommen wird für sich gesehen, wenn dein TH dir diesen Beschluss nicht gegeben hat, würde ich davon ausgehen das es keinen gibt. ERgo musst du nix abführen.

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Antw:Krankengeld
« Antwort #5 am: 16. August 2017, 18:48:03 »

1. Habt Ihr Beide den selben IV?
2. Hat der IV beim Arbeitgeber eine Abtretungserklärung hinterlegt?
3. Ist der IV bzw. das Gericht zeitnah über die Krankenzeit informiert worden?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz