Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: MissMarple am 15. Dezember 2009, 14:11:48

Titel: Krankengeld
Beitrag von: MissMarple am 15. Dezember 2009, 14:11:48
Hallo zusammen,

ich befinde mich in der WVP und bin seit fast 3 Monaten krankgeschrieben (beziehe seit dem 09.11. Krankengeld)
und möchte gerne wissen, ob ich dies meinem TH und dem Gericht mitteilen muss.

Mein Krankengeld liegt im Gegensatz zu meinem Gehalt unter der Pfändungsgrenze.

Vielen Dank im Voraus

MissMarple
Titel: Re: Krankengeld
Beitrag von: paps am 15. Dezember 2009, 20:34:37
Zwar spricht 295 InsO nicht asudrücklich davon, ein gemindertes Einkommen anzuzeigen.
Jedoch würde ich im Interesse des Verfahrens und zur Vermeidung unnötiger Rückfragen eine Mitteilung machen.