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Autor Thema: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?  (Gelesen 8587 mal)

HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #20 am: 17. November 2014, 22:42:51 »

ok,

nachdem das ja jetzt ziemlich klar ist stellt sich mir noch eine Frage. Waldis Rechnung geht ja auf 1884,90 € im Monat, pfändbarer Betrag 89,02 €. Aber...das ja nur wenn ich den vollen Monat Krankengeld beziehe. Für die 19 Tage im Oktober dürfte ja nichts in Abzug gebracht werden, da die Grenze nicht überschritten wurde, oder?

Selbst wenn ich 26 Tage im Dez. (als Beispiel) Krankengeld beziehen würde, dürfte die Kasse nichts abziehen. ( 26 x 62,83 = 1633,58 €)

richtig?

gruß von HausH
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waldi

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #21 am: 18. November 2014, 09:03:15 »

Als ich in Beitrag #4 davon schrieb, dass in §850c ZPO auch Tagesbeträge aufgeführt sind, wollte ich damit u.a. verdeutlichen, dass der Gesetzgeber anscheinend auch das berücksichtigt hat, was man früher mal als ’Tagelöhner’ bezeichnet hat.

Sich also damit unter die Pfändungsgrenze zu drücken, indem man halt einfach ein paar Tage des Monats kein Einkommen hat, soll wohl damit unterbunden werden. So zumindest sehe ich das. Dies lässt sich sicherlich auch irgendwie juristisch ausdrücken, aber dafür fehlt mir die Befähigung.

Vom einfachen Rechtsverständnis her halte ich die vorliegende Regelung für nicht zu beanstanden.

Jetzt mag als nächstes noch der angesprochene, nicht vorhandene Zusammenlegungsbeschluss ins Spiel gebracht werden sollen. Und auch da sage ich einfach: Welcher wirklicher Nachteil entsteht dem Schuldner, wenn in Übergangsphasen sowohl das Gehalt als auch das Krankengeld bepfändet wird? Keiner!

Außer halt, dass das Nettoeinkommen geringer ist, bei Krankheit. Aber das ist nun mal bei jedem so.

Das einzig Entscheidende an diesem ganzen Thread ist, dass es lohneswert ist, den gepfändeten Betrag mit der Tabelle zu vergleichen, ob vielleicht – wie in diesem Falle – eine unterhaltsberechtigte Person ’vergessen’ wurde.

Ansonsten wünsche ich baldige Genesung, vielleicht auch pünktlich zum zweiten Weihnachtstag. Und dann wird das Leben wieder seinen gewohnten Gang gehen.



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Insokalle

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #22 am: 18. November 2014, 16:17:02 »

ok,

nachdem das ja jetzt ziemlich klar ist stellt sich mir noch eine Frage. Waldis Rechnung geht ja auf 1884,90 € im Monat, pfändbarer Betrag 89,02 €. Aber...das ja nur wenn ich den vollen Monat Krankengeld beziehe. Für die 19 Tage im Oktober dürfte ja nichts in Abzug gebracht werden, da die Grenze nicht überschritten wurde, oder?

Selbst wenn ich 26 Tage im Dez. (als Beispiel) Krankengeld beziehen würde, dürfte die Kasse nichts abziehen. ( 26 x 62,83 = 1633,58 €)

richtig?

gruß von HausH

Gute Frage. Sie haben genau das Urteil ausgegraben, was ich oben meinte. Nur hatte ich es bisher nicht im Ganzen gelesen. Jetzt wird vielleicht es etwas klarer. Demnach bringt es Waldi auf den Punkt: Die Tagespfändungstabelle gilt nur für Tagelöhner.
Oder andersrum: Wenn der Lohn monatlich gezahlt wird wie auch das Krankengeld, muss man die Monatstabelle nehmen.

Womöglich müsste man daher für den Oktober den, wie von Waldi beschriebenen, errechneten Tagespfändungssatz mit den Kalendertagen multiplizieren. Im Urteil des BSG steht kalendertäglich. In Zahlen: 2,97 € * 19 Tage = 56,43 € pfändbarer Betrag im Oktober?

Gespeichert
 

HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #23 am: 18. November 2014, 19:56:31 »

 :hi:,
@ waldi, mir geht es hier nicht um 5 oder 10 Euronen, wie du schon sagst, welcher Nachteil entsteht dem Schuldner...mir geht es darum wie es angewendet wird, sozusagen Wahrheitsfindung  :shock:

@insokalle: Die Rechnung geht nicht auf, wenn ich 19 Tage lang den vollen Satz Krankengeld beziehe, also 62,83 €, dann komme ich auf 1193,77 € Netto. Der Betrag ist unterhalb der Pfändungsgrenze.

Weiß wirklich keiner wie das richtig angewendet wird, und kam die Frage hier nie auf?

gruß von HausH
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waldi

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #24 am: 18. November 2014, 21:28:14 »

Es geht doch garnicht um fünf oder zehn Euro!

Ihre Vorstellung geht doch dahin, dass bei 19 Tagen KK-Bezug GARNIX pfändbar ist, also geht es um exakt 56,43€!

Dass dies reines Wunschdenken ist, habe ich versucht, zu erklären.
Was soll ich sonst noch tun?

Ich kenne definitiv zwei Fälle mit verschiedenen Krankenkassen, wo es genauso gehandhabt wurde wie bei Ihnen. Und Ihre KK ist nun also die Dritte im Bunde.

Sollen die denn alle irren? Ich glaube das nicht!

Gespeichert
 

HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #25 am: 18. November 2014, 22:18:38 »

 :hi: @ waldi,

nein es geht nicht um die 56,43 € die eventuell abzuführen wären. Es geht darum das die Krankenkasse den Monatsbezug auf einen täglichen Bezug runter rechnet, Grundlage sind hier 30 Kalendertage. Wenn dann aber nur 19 Tage erreicht werden darf meines erachtens der monatliche Grundbetrag nicht her ran gezogen werden. Das heißt das letztendlich der ausgezahlte Krankengeldbetrag nach der Pfändungstabelle zu behandeln ist, egal ob 5, 10, 20 oder 30 Tage.

Nur das wäre fair

gruß von HausH
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waldi

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #26 am: 19. November 2014, 09:53:55 »

Adressat für diesen Einwurf wäre allerdings die Krankenkasse.
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eidechse

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #27 am: 19. November 2014, 10:48:35 »

Letzten Endes ist es so, dass man für den Bereich Krankengeld das uralt Urteil des BSG hat, wonach bei Krankengeldzahlungen für die Bestimmung des Pfandbetrages die Monatstabelle nach § 850c ZPO anzuwenden ist aber bei nur teilweisen Krankengeldbezug in einem Monat trotzdem wieder eine Umrechnung auf Tage stattfindet. Es wird also nicht bewertet, ob der Auszahlungsbetrag für den entsprechenden Monat unterhalb der Pfändungsgrenze der Monatstabelle liegt. Vielmehr wird eine fiktive Hochrechnung gemacht, indem geschaut wird, was hätte der AN denn an Nettokrankengeld in einem ganzen Monat erhalten, wie hoch wäre dann der Pfändungsbetrag und dieser wird dann auf einen Tag umgerechnet.

Demgegenüber steht die jüngere Rechtsprechung des BAG in Bezug auf Arbeitsentgelt, dass nur für einen Teil eines Monats gezahlt wird, z.B. weil das Arbeitsverhältnis aufgrund Ein- oder Austritt im laufenden Kalendermonat nicht im ganzen Monat bestand. Nach Urteil des BAG vom 24.03.2009, Aktenzeichen 9 AZR 733/07, ist es nämlich so, dass tatsächich geschaut wird, was bekommt der AN am Monatsende und liegt das unterhalb der Pfändungsfreigrenze der Monatstabelle. Da wird dann keine hypothetische Hochrechnung gemacht.
 
Ob das BSG immer noch wie im Jahr 1992 entscheiden würde, wenn mal wieder ein Fall hoch geht, insbesondere im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung, kann bezweifelt werden.
Gespeichert
 

HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #28 am: 16. Dezember 2015, 05:53:21 »

 :hi: und guten Morgen,

inzwischen habe ich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Klage eingereicht. Das hat dazu geführt das mein Widerspruch nun bearbeitet wird...das muss man sich mal überlegen...normalerweise wird ein Widerspruchsverfahren bei einer Krankenkasse direkt dem Widerspruchsausschuss vorgelegt, dann bearbeitet. Ist wohl heute zu Tage so das man erst einmal Klage einreichen muss.

So, jetzt bin ich wieder langfristig erkrankt, beziehe Krankengeld und muss fest stellen...die haben nichts gelernt. Wieder wird für Teilmonate Geld einbehalten, dem Treuhänder zugeführt. Diesmal ist es aber etwas verzwickter, die Pfändungsgrundlage ist jetzt nicht nur mein Nettoeinkommen, auch meine Witwenrente wird mit einbezogen. Ich weiß das mein Treuhänder diese Zusammenrechnung einmal beim Insolvenzgericht beantragt hat, hier rüber jedoch noch nicht entschieden wurde.

gruß HausH
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HausH

Re: Krankengeldbezug, hat KK einen Fehler gemacht?
« Antwort #29 am: 21. Januar 2016, 22:38:57 »

 :hi:,

gute Nachrichten hab ich, die Sache wurde beendet, die KK hat das gegenüber dem Gericht und meinem Anwalt erklärt. Meinem Widerspruch wurde statt gegeben.

Als Begründung gibt die KK das kürzlich ergangene Urteil des SG Magdeburg an, daraufhin wurde mein Fall noch einmal geprüft und für mich positiv entschieden. Im Ergebnis wendet die KK weiterhin die Pfändungstabelle an, stellt das Krankengeld dann jedoch nur für den Teilmonat gegenüber. So wird es, hoffentlich, bei Teilmonatsauszahlungen nicht mehr zu ungerechtfertigten einbehalten kommen.

Leider hat die KK keine näheren Angaben zu dem Urteil gegeben, aber das findet ihr sicher raus.

gruß HausH
Gespeichert
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