Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Ehefrau am 17. Januar 2012, 16:08:06

Titel: Krankenhaustagegeld
Beitrag von: Ehefrau am 17. Januar 2012, 16:08:06
Ich habe noch ein weiteres Thema auf dem Herzen.

Ich bin privat krankenversichert. Die Unterlagen dazu wollte die TH nicht wirklich sehen.
In den kommenden Monaten werde ich etwa 12 Wochen stationär aufgenommen werden.
Daraus ergibt sich für 30 Tage ein Krankenhaustagegeld (kein Krankentagegeld!) i.H.v. etwa 1470 €.
Davon habe ich bislang immer das bezahlt, was meine Beihilfe an den Rechnungen gestrichen hat und was meine private Krankenersicherung auch nicht übernommen hat.
Es ist aber durchaus davon auszugehen, das bestimmt etwa ein Betrag von rund 1000 € übrig bleiben wird.

Ist dieser Betrag dem Einkommen zuzurechnen und abzuführen oder kann ich ihn in den Sparstrumpf für die Gerichtskosten stecken?

Danke für Eure Meinungen.

die Ehefrau
Titel: Re: Krankenhaustagegeld
Beitrag von: Feuerwald am 17. Januar 2012, 16:12:36
s o f e r n  Sie sich in der WVP befinden:

Die Zahlung der Versicherung ist kein Arbeitseinkommen oder eine vergleichbare Leistung und wird somit auch nicht von der Abtretung des TH erfasst.



Titel: Re: Krankenhaustagegeld
Beitrag von: Ehefrau am 17. Januar 2012, 16:16:18
Ja, Feuerwald, ich befinde mich in der WHP!!!  :juchu:

Ich kanns grad gar nicht fassen, danke schön  :cheesy:

Ich finde das Forum klasse, es wird sich ja sicherlich auch nicht allein bezahlen, kleine Spende zum Erhalt erwünscht?